Verlegungsabschl. + Abschl. UGV?

  • Hallo an alle,
    benötige dringend Rat:
    Patientin mit DRG O65C wird nach 5 Stunden Aufenthalt in eine andere Klinik verlegt. Wir haben einen Verlegungsabschlag berechnet.
    Jetzt verlangt der KT zusätzlich Abschlag für Unterschreiten der U-GVD.
    Ist das korrekt???
    Vielen Dank im Voraus,
    mit den besten Grüßen aus dem verregneten Osten
    Nastie

  • Schönen guten Tag!

    Die Antwort ist Nein!

    Zitat

    § 1 Abs. 3 FPV 2006:
    Ist die Verweildauer von nicht verlegten Patientinnen oder Patienten kürzer als die untere Grenzverweildauer, ist für die bis zur unteren Grenzverweildauer nicht erbrachten Belegungstage einschließlich des im Fallpauschalen-Katalog ausgewiesenen ersten Tages mit Abschlag ein Abschlag von der Fallpauschale vorzunehmen. Abweichend von Satz 1 gilt die Abschlagsregelung auch für die Abrechnung von Verlegungs-Fallpauschalen beim verlegenden Krankenhaus.

    Die Berechnung von UGVD-Abschlägen bezieht sich daher ausdrücklich auf nicht verlegte Patienten. Lediglich bei Fallpauschalen, die in Spalte 12 als Verlegungsfallpauschalen gekennzeichnet sind und die daher keinen Verlegungsabschlag haben, wird statt dessen bei Unterschreitung der UGVD der UGVD-Abschlag berechnet (erst ab 2006!)

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,