DKR 0904, 0905, 0906

  • Hallo liebes Forum,

    wie bindend sind die DKR 0904 bis 0905 in der Kodierreihenfolge? Laut Kodierrichtlinien kann nur dann die Hauptdiagnose aus I11.-, I12.- oder I13.-festgelegt werden, wenn kein anderer Kode aus der ICD-10-GM
    für die Herz- oder Nierenerkrankung zur Verfügung steht.
    Konnte bisher anhand der Beiträge zu diesem Thema keine Antwort finden. Aus diesem Grunde habe ich folgenden Beispielfall an das Inek geschickt:
    wie ist folgender Fall korrekt kodiert?

    Nachdem beim Augenarzt ein schwerer Fundus hypertonicus festgestellt wurde, kommt der Patient zur Einstellung der Hypertonie. Bei der stationären Aufnahme liegt keine hypertensive Entgleisung vor. Der Patient hat jedoch eine Herz- und Nierenerkrankung, die in kausalem Zusammenhang mit der Hypertonie stehen und medikamentös weiterbehandelt werden. Es erfolgt eine Einstellung der Hypertonie mit ACE-Hemmer und Diuretika. An Diagnostik lief unter anderem: EKG, transthorakale Echokardiographie, Sono, Labor, Disk-Elektrophorese im Urin, Katecholamine im Urin.
    Laut DKR 0906d muß die Festlegung der Hauptdiagnose aus dem ICD - Bereich I50.-/I51.- oder N18.- erfolgen. Als Nebendiagnose wird die I13.10 kodiert. Der MDK möchte als Hauptdiagnose die I10.90 Essentielle Hypertonie.

    Leider erhielt ich bis dato keine Antwort, aber die MDK-Fälle häufen sich. Wie kodiert Ihr Fälle, bei denen die Hypertonie zur stationären Aufnahme führt und beispielsweise eine Herzinsuffizienz, die im kauslem Zusammenhang zur Hypertonie steht, mitbehandelt wird?

    Gruß,
    Fenske

    Dr. Sonja Fenske
    Leitung Medizincontrolling
    Klinikum Stuttgart

  • Hallo Frau Fenske,

    die DKR 0904 bis 0906 können manchmal Probleme bereiten, wenn es um deren
    Anwendung geht. Am besten stellt man sich die Frage, was der hauptsächliche Aufnahmegrund war bzw. welche Erkrankung im Vordergrund
    stand. In Ihrem Fall wurde der Pat. zur Einstellung der Hypertonie stat.
    aufgenommen, die zu diesem Zeitpunkt nicht entgleist war. Daher ist die
    HD I10.90. Die in Verbindung mit Hypertonie anzusehenden Krankheiten
    (also ICD I11.-, ICD I12., ICD I13.- ) sind in diesem Fall als ND anzugeben.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Frau Fenske,

    ich denke, diese Frage wird nur das InEK endgültig beantworten können.

    Streng formal nach DKR und ICD müssen Sie einen Kode für die Herz- oder Nierenkrankheit vor einem Kode aus I11.- bis I13.- angeben. Dies wurde möglicherweise in Anlehnung an die Kodiervorschrift beim Diabetes mellitus so gewählt, um eine DRG für die konkrete \"Manifestation\" der Hypertonie anzusteuern. Eine Ausnahme für die Behandlung der \"Ätiologie\" Hypertonie ist bisher nicht vorgesehen.

    Ich selbst halte die Vorschrift bei einer solchen Konstellation für unsinnig und würde daher die Kausalität \"unterschlagen\": Hauptdiagnose Hypertonie (mit I10.-), Nebendiagnose Herz- resp. Nierenerkrankung (I50.- bzw. N18.-).

    Außerdem würde ich die Hypertonie als entgleist bezeichnen, da der Patient ja zur Einstellung aufgenommen wurde (auch hier wieder in Analogie zur Kodierung des Diabetes). Ein nicht entgleister Hypertonus rechtfertigt m.E. keine stationäre Behandlung.

    Ordu: die gleichzeitige Verwendung von I10.- mit I11.- bis I13.- ist sicher nicht sinnhaft! Entweder ich kodiere einen Kausalzusammenhang gemäß der hierfür vorgesehenen DKR, oder nicht - aber nicht beides zusammen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Hallo Herr Hollerbach,

    die Anagabe von Nebendiagnosen I10.- bis I13.- mit einer HD I10.-
    ist nicht sinnhaft, da gebe ich Ihnen Recht.

    Ob eine Hypertonie entgleist war, wird jedoch anhand der ab stat.
    Aufnahme gemessenen Blutdruckwerte entschieden. Wenn diese nicht auf eine
    Entgleisung hinweisen, dann kann auch keine entgleiste Hypertonie kodiert werden. Was vorher war, hat mit dem stat. Aufenthalt in diesem Sinne
    nichts mehr zu tun. Genausowenig kann eine diabetische Stoffwechsellage
    aufgrund während der stat. Behandlung gemessenem erhöhtem HbA1C nach DKR als entgleist bezeichnet werden, wenn die einzelnen BZ-Werte im selben Zeitraum auf keine Entgleisung hinweisen.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo Forum,
    hier die Antwort vom Inek:

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung.

    Der von Ihnen beschriebene Sachverhalt wird in der DKR 0906d in der Version 2006 eindeutig und abschließend geklärt.
    Ihre Aussage, dass \"[…]die Festlegung Hauptdiagnose aus dem ICD - Bereich I50.-/I51.- oder N18.- erfolgen muss[…]\" können wir der oben angeführten DKR nicht entnehmen.
    In den DKR 0906d wird eindeutig festgelegt, dass die Wahl der Hauptdiagnose nach der DKR D002 zu erfolgen hat.

    Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass die Aussagen zur korrekten Kodierung auf den uns in der Anfrage mitgeteilten Informationen beruhen. Dies bedeutet nicht, dass im Einzelfall nicht eine von der Beantwortung abweichende Kodierung zutreffend sein könnte. Eine Einzelfallprüfung liegt derzeit allerdings nicht im Aufgabenbereich unseres Instituts.

    Also ich finde den Sachverhalt nicht eindeutig und abschließend geklärt. Der Verweis auf die DKR D002 erfolgt nur in der DKR 0906d und in diesem Fall habe ich auch zwei Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit der Hypertonie stehen.

    Gruß, Fenske

    Dr. Sonja Fenske
    Leitung Medizincontrolling
    Klinikum Stuttgart

  • Guten Morgen allerseits,

    ich möchte den Thread nochmal aufwärmen.

    Gibt es bis dato eine eindeutige Vorschrift, wie folgender Fall zu kodieren ist?:

    Patient kommt mit hypertensiver Entgleisung in die Klinik, diese wird primär behandelt, Antihypertensiva werden erstmalig eingestellt.
    Zusätzlich besteht eine chronische Niereninsuffizienz, im Rahmen einer Nephrosklerose (durch den Hypertonus), welche ebenfalls therapiert wird.

    Nehme ich nun als:
    HD I10.91, ND N18.- (dies würde den Zusammenhang zwischen Hypertonus und Nierenerkrankung aber nicht wiederspiegeln)

    HD N18.-, ND I12.01 (dann wäre der Sachverhalt bzw. die primäre Behandlung nicht eindeutig und ungenau kodiert) oder

    HD I12.01, ND N18.- (dies würde ich favorisieren, allerdings verwirren die oben genannten DKR)

    Ich habe sämtliche Kodierrichtlinien bezüglich dessen durchgearbeitet, eine eindeutige Antwort fand ich nicht.


    Vielen Dank und

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.

  • 0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–)
    Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von I12.– Hypertensive Nierenkranheit anzugeben. Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM außer I12.– Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein
    kodiert.

    Hallo,

    der Pat. kommt wegen hypertensiver Entglesiung und hat zusätzlich eine
    hypertonie bedingte Niereninsuff. Nach der Kodierregel 0905d wird für mein Verständnis I10.91 zur HD und die hypertonie bedingte Niereninsuff.
    I12.01 zur ND.

    Die Überschrift für I12 lautet: Hypertensive Nierenkrankheit.
    Bei diesem Pat. steht aber als Veranlassung die hypertensive Entgleisung im
    Vordergrund, und nicht die Niereninsuff.

    Gruß
    Ordu

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es bis dato eine eindeutige Vorschrift, wie folgender Fall zu kodieren ist?:


    nein, es ist weiterhin nur klar, dass Sie Kodes aus I12.- erst nach einem Kode aus N18.- kodieren dürfen. Die Variante HD I12.-, ND N18.- ist damit definitiv falsch.

    Da es aber weder in der ICD noch in den DKR einen Ausschluss hinsichtlich der gleichzeitigen Verwendung eines Kodes aus i10.- gibt, würde ich der Kodierung von Ordu zustimmen, auch wenn hierdurch Redundanz erzeugt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Guten Tag,

    vielen Dank für die Stellungnahmen, werde dann die vorgeschlagene Kodierung probieren.

    _______________
    Freundliche Grüße

    S.