Hallihallohallöle,
obwohl ähnliche Themen schon diskutiert wurden, muss ich noch einmal einige konkrete Fragen stellen :d_gutefrage:
Ist der MDK berechtigt, Chemotherapieprotikolle anzufordern um aufgrund von Größe , Gewicht die Dosierung bzw. die kodierten ZE`s (Zytostatika)zu berechnen ? Unsere Ärztin ist der Meinung, wenn der MDK SOLCHE Zweifel an der Richtigkeit eines ZE`s hat soll er Akteneinsicht nehmen...
Im Falle eines langen Aufenthaltes fordert der MDK Kopien der Kurven,Pflegedokumentation usw. an. Ist der MDK nicht verpflichtet dann Akteneinsicht zu nehmen ? Die Kopien der \"großen\" Patientenkurve kann nur geteilt erfolgen und verursacht enormen Aufwand.
Es ist ja unstrittig, daß Epikrisen für den weiterbehandelnden Arzt und nicht für den MDK geschrieben werden. Bei patienten, die sehr oft die Mittel unseres KH benötigen sind natürlich nicht alle ND erwähnt, die ggfs. Aufwand verursachen. Für Erstgutachten werden Epikrisen an den MDK gesandt.
Wie handhaben Sie die Überlassung von \"geeigneten\" Dokumenten in Ihrem Haus ?
In welchen Fällen ist der MDK verpflichtet ins KH zu kommen.
Vielen Dank für die zu erwartenden Informationen :biggrin: