Welche Dokumente kann der MDK verlangen ??

  • Hallihallohallöle,

    obwohl ähnliche Themen schon diskutiert wurden, muss ich noch einmal einige konkrete Fragen stellen :d_gutefrage:

    Ist der MDK berechtigt, Chemotherapieprotikolle anzufordern um aufgrund von Größe , Gewicht die Dosierung bzw. die kodierten ZE`s (Zytostatika)zu berechnen ? Unsere Ärztin ist der Meinung, wenn der MDK SOLCHE Zweifel an der Richtigkeit eines ZE`s hat soll er Akteneinsicht nehmen...

    Im Falle eines langen Aufenthaltes fordert der MDK Kopien der Kurven,Pflegedokumentation usw. an. Ist der MDK nicht verpflichtet dann Akteneinsicht zu nehmen ? Die Kopien der \"großen\" Patientenkurve kann nur geteilt erfolgen und verursacht enormen Aufwand.

    Es ist ja unstrittig, daß Epikrisen für den weiterbehandelnden Arzt und nicht für den MDK geschrieben werden. Bei patienten, die sehr oft die Mittel unseres KH benötigen sind natürlich nicht alle ND erwähnt, die ggfs. Aufwand verursachen. Für Erstgutachten werden Epikrisen an den MDK gesandt.

    Wie handhaben Sie die Überlassung von \"geeigneten\" Dokumenten in Ihrem Haus ?

    In welchen Fällen ist der MDK verpflichtet ins KH zu kommen.

    Vielen Dank für die zu erwartenden Informationen :biggrin:

    :sterne: [glow=#FF0000,3]MC Sven[/glow]

  • Hallo Forum, hallo McSven,

    das genaue Verfahren ist im Landesvertrag geregelt. Aus der Praxis heraus würde der von Ihnen zitierten Ärztin Recht geben. Wer solche Zweifel hat, sollte dann bitte Akteneinsicht nehmen. Für uns ist die Schmerzgrenze endgültig bei 20 Blatt Papier erreicht. Das ist ein Volumen, für das wir einer PKV EUR 20 in Rechnung stellen würden.

    Konkret behandeln wir diese - extrem lästigen - Fragen so, dass wir die Akte nochmals intern kontrollieren lassen. Damit haben wir eine stichprobenartige \"Qualitätssicherung\" der Kodierung. Dann schreiben wir das Ergebnis en detail (also mit Mengenangabe, nicht aber mit Angabe der Einzeldaten) an den MDK.

    Wenn der MDK das dann anzweifelt, möge er Akteneinsicht nehmen.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo und guten Morgen,

    dieses Thema wurde bereits an mehreren Stellen diskutiert.

    Ich lese aus dem SGB V wohl eine MUSS-Bestimmung für Leistungserbringer (haben dem MDK auf dessen Anforderung hin die zur gutachtlichen Stellungnahme erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen), aber lediglich eine KANN-Bestimmung für die Akteneinsicht des MDK.

    Weitergehende Regelungen in den Landesverträgen sind mir nicht bekannt, insbesondere keine, die die o.g. gesetzlichen Regelungen außer Kraft setzen - solche Regelungen wären zudem nichtig (Rechtshirachie).

    Zum Thema Arbeitsaufwand und Kopierkosten gibt es auch schon interssante Diskussionen und mittlerweile in meinem Zuständigkeitsbereich die zweite Klage eines Krankenhauses, die leider nicht zu einem Urteil gekommen ist. In beiden Fällen haben die Krankenhäuser nach einer \"Rechtsberatung\" durch den Richter bei der mündlichen Verhandlung die Klage zurück genommen - wohl, um in Ihrem Sinne kein Urteil zu bekommen, das der Krankenhausseite ein für allemal einen Riegel vorschiebt.

    Vielleicht an dieser Stelle zwei interessante Argumente der Richter:

    1. die Klage gegen die Krankenkasse geht grds. ins Leere, da diese die Unterlagen nicht anfordert
    2. In der Regel fordert der MDK \"die Akte\", \"die Fieberkurve\" o.ä.. Und solange Fotokopien nicht explizit gefordert werden, kann der Aufwand auch nicht beklagt werden. Schließlich ist eine kostengünstigere und aufwandsärmere Übersendung im Original möglich. Wenn ein KH dies aus Angst vor Verlust nicht macht, geht der folgende Aufwand durch Vervielfältigung nicht zu Lasten von Dritten.

    Wie gesagt, dies war die beinah deckungsgleiche Argumntation von zwei Sozialrichtern an völlig unterschiedlichen Sozialgerichten in unterschiedlichen Bundesländern! Dass ich diese Argumentation absolut teile, gebe ich aber gerne zu...

    :d_pfeid:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo,
    ich bevorzuge die pragmatische Lösung. Bitten Sie den MDK doch, diese Fälle in die nächste Einzelfallprüfung vor Ort mit hineinzunehmen. Wie gesagt, es handelt sich um eine Bitte. Der MDK muss nicht kommen sondern er hat das Recht und die Verpflichtung, sich alle nötigen Unterlagen für eine substantiierte Begutachtung zu beschaffen.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Diskutanten,

    M.E. kann man den KH schon zumuten CTX-Protokolle zu übersenden. Es ist ja geradezu wünschenswert, wenn der MDK konkrete Unterlagen anfordert und nicht die Allgemeinen ANforderungen formuliert wie Fieberkurve, Laborwerte und Beatmungsprotokolle des genannten Zeitraumes o.ä.. Die konkreten Anfragen ermöglichen ka gerade die gezielöte Auswahl.

    Das allerdigs hilft einem gar nicht weiter, wie die nachfolgende Diskussion zeigt:

    Da wird nun einem Patienten nach Körperoberfläche eine Dosis von sagen wir 708 gr. einer Substanz x ausgerechnet.

    Aus pragmatischen gründen erhält er 700 gr.

    Bei wiederholten Nachfrage stellt sich heraus, dasß der Patient nun im Laufe seiner Erkrankung einige Kilos abnimmt.

    Der MDK fordert die entsprechende Dokumente an, erhält sie und stellt dann fest: Die nach Berechnung erforderliche Dosis betrüge 674 gr.

    Der Cutoff zur nächst höheren Dosis wäre exakt bei 699 gr. MDK sagt: Nur 674 gr. indiziert, also Kostenübernahme nur für niedrigere Dosis empfohlen.

    Gegenargument: Sie hat dorch nun mal 700 erhalten: \"War nicht indiziert, dem Wiederspruch kann nicht abgeholfen werden.\" :i_baeh:


    Auf dieser Ebene plagt man sich viel mehr herum...

    Gruß
    merguet

  • Hallo Forum, hallo ToDo,

    juristisch ist die Situation so, wie Sie es beschreiben. Aber wie häufig sind Rechtssprechung und praktischer Ablauf different.
    Nicht selten fordern sich MDK-Gutachter weitere Unterlagen an. In diesem Fall schicken uns viele Kassen eine Kopie der handschriftlichen Mitteilung des MDK-Gutachters an die Kasse. Da steht dann \"bitte Kopie Histologiebefund nachfordern\" Ihrer Argumentation folgend, dürfte ich dann die Kopie in Rechnung stellen, da explizit angefordert ? (machen wir natürlich nicht)
    Die Akteneinsicht vor Ort würde viele Probleme vermeiden. Wie oben schon erwähnt, sind Patientenkurven häufig nicht im A4-Standartformat, sodass diese nur mehrteilig kopiert werden können. Der Patientenname steht aber nur auf dem oberen oder linken Teil der Kurve. Ein MDK hat es mal auf die Spitze getrieben: Zuerst Kopie der Kurve angefordert und dann geschrieben \"es darf angezweifelt werden, dass dieser Teil der Kurve vom Pat. stammt, da Name fehlt\" Ich konnte das Problem dann mit der Kasse klären, der MDK war nicht zu einer telefonischen Rücksprache bereit, obwohl gerade die Gutachter aus ihrer früheren Krankenhauszeit das Format der Patientenkurven kennen dürften.
    Die Angst vor Aktenverlust ist übrigens nicht unbegründet. Ich hatte schon mehrere Fälle, wo Unterlagen (Kopien), die wir zur Weiterleitung an den MDK an die Kasse geschickt haben, verschwunden sind. Bei einer Kasse ist es bei einem Fall 3 x passiert. Stellen Sie sich bitte vor, es wäre die Originalakte gewesen. Außerdem vergehen bei manchen Kassen zwischen Eingang der Unterlagen, MDK-Gutachten und Rückmeldung an uns z. T. Wochen bis im Extremfall 6 Monate. Gerade bei chronisch Kranken, die sich in Dauerbehandlung befinden (z. B. Tumorpatienten) können wir so lange nicht auf die Akte verzichten.
    Insofern wäre es mir schon lieber, wenn mehr MDK-Prüfungen vor Ort stattfinden würden. Der Gutachter hätte die komplette Akte und man könnte im Dialog sicher viele Differenzen klären, die so für beiden Seiten zeitraubende Widersprüche verursachen.

    MfG

    MC

  • ... und wieder mal bin ich froh, in der beschaulichen Pfalz zu leben...
    14-tägige Begehungen durch den MDK mit konkreter Besprechung der Fälle und gemeinsamem Aktenstudium, somit bin ich all dieser Probleme enthoben!

    Gruß bei herrlichem Wetter und 11 Grad

    T. Flöser

  • Hallo,
    grundsätzlich stimme ich Herrn Merguet zu: man kann schon froh sein, wenn explizit einzelne relevante Unterlagen angefordert werden und nicht \"die Krankenakte\". Diesbezüglich war die Entwicklung - zumindest bei dem hier zuständigen MDK - in den letzten Monaten erfreulich. Vielleicht auch im Hinblick auf das im Forum schon erwähnte Rundschreiben des Datenschutzbeauftragten, wonach dem Krankenhaus eine \"Schlüssigkeitsprüfung\" möglich sein muss.

    Eine Frage an Herrn Bobrowski:

    Zitat


    Original von bobrowski:
    Für uns ist die Schmerzgrenze endgültig bei 20 Blatt Papier erreicht. Das ist ein Volumen, für das wir einer PKV EUR 20 in Rechnung stellen würden.

    Welche rechtliche Grundlage sehen Sie für das In-Rechnung-Stellen der Kopien bei PKVen ? Und bezahlen die das auch ?

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy