externe Institutsleistungen bei AOP

  • Hallo,

    wie sieht es mit der Bezahlung von externen Institutsleistungen bei ambulanten Operationen aus.

    Konkreter Fall:

    Gynäkologische OP mit externe pathologischer Leistung.

    Müssen wir als KH die Rechnung zahlen?

    Muss die KK zahlen?

    Muss der Pathologe selber abrechnen?

    Freundlich Grüße

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,

    beim amb. Operieren nach §115b akzeptiert unser Pathologe keine Überweisungsscheine mehr.

    Der Pathologe stellt die Leistung uns in Rechnung und wir berechen sie mit den EBM-Ziffern 19310 ff weiter an die Krankenkassen.

    Ebenfalls kann die EBM-Ziffer 40100 [c=red]Versandmaterial,Ergebnisübermittlung (Labor, Zytologie, Zyto-,Molekulargenetik)[/code] berechnet werden.

    Die Krankenkasse muss zahlen.

    Bei externen Laborleistungen werden Überweisungsscheine weiterhin akzeptiert.

    Viele Grüße,

    Alfredo

  • Hallo Alfredo,

    da hatte ich kurzzeitig ein Brett vor dem Kopf. Wir schicken immer eine Überweisung mit zum Pathologen.

    Irgendwie war mir das gestern nicht mehr geläufig.:sterne:

    Trotzdem vielen Dank insbs. für die EBM-Ziffern.

    Freundliche Grüße

    Sven Lindenau

  • Hallo Alfredo!

    Ihrer Pathologen nehmen keine Ü-Scheine mehr? Wieso? Haben sie keine KV-Zulassung mehr? Sollte dies der Fall sein, müßten Sie sich andere Pathologen suchen. Ihre Abrechnungspraxis ist recht zweifelhat, auch wenn die Kassen dies anscheinend akzeptieren. Sie rechnen Leistungen ab, die Sie nicht selbst erbringen, in einer Einrichtung inder Sie nicht weisungsbefugt sind. Außerdem können Sie die Qualität der Leistung nicht kontrollieren. Gemäß EBM2000plus versto0en Sie gegen Abrechnungbestimmungen.

    Mit freundlichem Gruß
    Frank Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum!
    Dieses Thema ist zwar schon verjährt, jedoch möchte ich es noch einmal neu aufgreifen.
    Wir rechnen ebenfalls nach §115b ab und senden neuerdings unsere PE`s an eine Pathologie ohne KV-Ermächtigung. Bisher haben wir zur Pathologie immer eine Überweisung ausgestellt - dies entfällt ja jetzt.
    Kann mir jemand weiterhelfen, ob ich die GOP 19310, 19312 sowie 40100 direkt mit dem Kostenträger abrechnen kann oder verstößt mann gegen die Abrechnungsbestimmungen? Wie händeln das andere KH? :d_gutefrage:
    Danke vorab für Ihre Antworten!
    MfG, Babsi07