Hallo,
wie sieht es mit der Bezahlung von externen Institutsleistungen bei ambulanten Operationen aus.
Konkreter Fall:
Gynäkologische OP mit externe pathologischer Leistung.
Müssen wir als KH die Rechnung zahlen?
Muss die KK zahlen?
Muss der Pathologe selber abrechnen?
Freundlich Grüße
Sven Lindenau