QS-Maßnahmen bei amb. OP ab 1.10.2006

  • Hallo zusammen,

    mir liegt die ab 1.10.06 gültige Vereinbarung von QS-Maßnahmen bei ambulanten OP\'s und stationsersetzneden Eingriffen vor.
    Wenn ich es richtig verstehe, soll für den ambulanten Bereich ein der BQS und LQS vergleichbares System von QS-Stellen hochgezogen werden und bestimmte Eingriffe der elektronischen QS-Dokumentation unterworfen werden (Inkl. Abschlagszahlungen bei Nichterfüllung).

    Verstehe ich das richtig? Kann jemand mit genaueren Infos dienen, z.B.:

    -Wie weit ist die ganze Geschicht fortgeschritten?
    -Gibt es schon Doku-Bögen bzw. Datensatzbeschreibungen für die zu dokumentierenden Eingriffe?
    -Wenn alles noch im Aufbau ist - muss dann irgendwann alles rückwirkend dokumentiert werden, weil die Vereinbarung ja ab 1.10.06 gilt?
    -Müssen ab sofort die QS-Zuschläge bei jeder amb. OP erhoben werden bzw. rückwirkend nachgefordert werden?

    etc.

    Bin realtiv neu im Bereich der QS, deshalb wäre ich für möglichst viele Infos und Links zu interessanten Seiten zu diesem Thema dankbar...

    THX, Cherax

  • Hallo Cherax,
    auch ich stand bez. QS dazumals wie der Ochs vorm Berg.
    Ausführliche Hilfestellung hat und gibt mir noch immer die Projektgeschäftsstelle QS meiner Krankenhausgesellschaft.

    Rufen Sie doch dort mal; ich bin mir sicher, die könne Ihnen am besten weiterhelfen.

    Gruß

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo Cherax,

    die neu eingeführten Bereiche (wie z. B. ambulante Koloskopien) sollen
    irgendwann in Zukunft umgesetzt werden. Der Vertrag gilt zwar seit 1.10.06, die Umsetzung ist noch offen. Daher brauchen Sie sich in den neuen Bereichen noch nicht um die Qualität zu sorgen (zumindest nicht in diesem Sinne!). Was bisher in Ihrem Bundesland im Bereich der ambulanten QS galt, wird wohl bis auf weiteres gelten.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo, Cherax,

    wie Herr Richter schon sagte: Die Landeskrankenhausgesellschaften haben wohl von der dt. Krankenhausgesellschaft Rundbriefe bekommen. Aber nach Aussage der unsrigen ist noch lange nicht klar, wann die Dokumentation in welcher Form stattfinden muss.
    Wir können uns also diesbezüglich noch zurücklehnen...

    Landstuhl, bedeckt, 19°

    T. Flöser

  • Danke für die Rückmeldungen - die Info von der DKG ist über unsere KH-gesellschaft mittlerweile auch bei uns eingetroffen.
    Ich bin gespannt, wie schnell dann plötzlich alles gehen muss, wenn es dann mal so weit ist.
    Interessant ist auch der Passus in der Fianzierungsvereinbarung §7 Abs 2 bezüglich der Abschläge: \" Die Vergütungsabschläge werden für das Jahr, in dem die datengestützte Qualitätssicherung für die jeweilige Leistung erstmals verpflichtend ist, einmalig auf Null gesetzt.\" Was wird wohl als erstes Jahr der Verpflichtung gelten: Das Jahr 2006, weil ja seit 1.10.06 in Kraft, oder erst das Jahr, in dem die Sache dann auch in die praktische Umsetzung kommt...?

  • Zitat


    Original von Cherax:
    Ich bin gespannt, wie schnell dann plötzlich alles gehen muss, wenn es dann mal so weit ist.

    Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Es wird selten so heiß gegessen wie gekocht. Wenn eine QS das liefern soll, was gewünscht ist, dann muss man schon den KHs etwas Zeit lassen. Ansonsten braucht man erst gar nicht anzufangen.
    Gruß
    Ordu