Hallo zusammen,
mir liegt die ab 1.10.06 gültige Vereinbarung von QS-Maßnahmen bei ambulanten OP\'s und stationsersetzneden Eingriffen vor.
Wenn ich es richtig verstehe, soll für den ambulanten Bereich ein der BQS und LQS vergleichbares System von QS-Stellen hochgezogen werden und bestimmte Eingriffe der elektronischen QS-Dokumentation unterworfen werden (Inkl. Abschlagszahlungen bei Nichterfüllung).
Verstehe ich das richtig? Kann jemand mit genaueren Infos dienen, z.B.:
-Wie weit ist die ganze Geschicht fortgeschritten?
-Gibt es schon Doku-Bögen bzw. Datensatzbeschreibungen für die zu dokumentierenden Eingriffe?
-Wenn alles noch im Aufbau ist - muss dann irgendwann alles rückwirkend dokumentiert werden, weil die Vereinbarung ja ab 1.10.06 gilt?
-Müssen ab sofort die QS-Zuschläge bei jeder amb. OP erhoben werden bzw. rückwirkend nachgefordert werden?
etc.
Bin realtiv neu im Bereich der QS, deshalb wäre ich für möglichst viele Infos und Links zu interessanten Seiten zu diesem Thema dankbar...
THX, Cherax