Hallo liebe Forummitglieder,
gerade sind mir \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach § 2 KFPV 2004\" in die Hände gefallen, vefasst vom Gesundheitsministerium. Darin steht u. a.: \"Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschalen nicht zulässig. Vgl. §2 Abs.4 Satz 1 und 2 KFPV 2004.\"
Ich habe den Leitsatz mit dem angegeben Paragraphen verglichen und konnte die Aussage nicht nachvollziehen. Ist es denn tatsächlich so, dass man keine Fallzusammenführung mit zwei bereits zusammengeführten Fällen vornehmen kann?
Danke im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Einsteiger