Hallo Forum!
Ich hätte einmal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
In Haus A werden wir die Mindestmengengrenze von 50 Knie-Tep im Jahr 2006 locker übertreffen in Haus B werden wir wahrscheinlich jedoch knapp unter 40 bleiben. Für beide Häuser gibt es verschiedene Budgets und somit dürften in Haus B in 2007 keine Knie-Tep mehr abgerechnet werden. Ausnahmetatbestände nach Anlage 2 greifen für Haus B nicht.
Für 2007 wird angestrebt und ist auch schon beantragt die beiden Häuser in einem Budget zusammenzufassen!
Wie gewöhnlich dürfte sich das Prüfungs- und Genehmigungsverfahren für das gemeinsame Budget und die Budgetverhandlungen bis weit in 2007 hinein ziehen (wir haben noch nicht einmal einen Abschluß für 2006)!
Meine Frage ist jetzt, wie gehe ich in diesem Zustand der Schwebe mit den KNIE-TEP um? Kann/soll ich die KNIE-TEP weiter abrechnen unter der Vorgabe das ja die Budgets zusammengelegt werden sollen oder können die KK die Abrechnung für Haus B verweigern solange noch kein klarer Beschluß da ist? Was passiert mit evtl. abgerechneten KNIE-TEP in Haus B, falls wider Erwarten doch kein gemeinsames Budget zustande kommen sollte?
Ich freue mich auf Ihre hoffentlich zahlreichen Denkanstöße!