Sehr geehrtes DRG-Forum,
ich benötigen Hilfe zu folgenden Sachverhalten:
Sachlage:
Aufnahme zur OP eines durch Stanzboipsie gesicherten Mammacarcinoms. Danach Durchführung einer Wide- exzision im Sinne einer tumoradaptierten Reduktionsplastik mit Brustwarzenstielung, Axilladisektion Level I und II links.
Der Fall wurde von uns folgendermaßen verschlüsselt:
HD:
C50.4 Bösartige Neubildung der Brustdrüse – oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse
Prozeduren:
5-871.1L Partielle [brusterhaltende] Exzision der Mamma mit axilärer Lymphadenektomie – Segmentresektion [mit Hautsegment ohne Manile],
5-884.0L Mammareduktionsplastik ohne Brustwarzentransplantation
Fall 1:
Der MDK ist der Meinung, dass der OPS 5-884.0L bei diesem Sachverhalt nicht zu kodieren sei.
Bei einer typischen BET wird eine Brustwarze nicht gestielt. In diesem Fall erfolgte ein höherer therapeutischer Aufwand durch die Reduktionsplastik mit Brustwarzenstielung. Aus diesem Grund haben wir die OPS 5-884.0L dokumentiert.
Fall 2:
Der MDK ist der Meinung, dass anstatt der OPS 5-884.0L die OPS 5-886.1R (Andere plastische Rekonstruktion der Mamma – plastische Rekonstruktion) dokumentiert werden sollte.
Aufgrund des erhöhten Aufwands durch die großzügige Tumoradaptierte Reduktionsplastik sind wir der Meinung, dass die OPS 5-884.0L der durchgeführten Reduktionsplastik und Mastopexie entspricht.
Wer hat recht?
ich bedanke mich im Voraus.