Rückverlagerung innerhalb der 30 Tagen

  • Guten Tag
    Bitte um Hilfe
    Pat. wird wegen Exikkose 3 Tage bei uns behandelt, dann in die Psychiatrie verlegt. Dann wird der Pat. innerhalb der 30 Tagen zu uns wieder verlegt.Im zeiten Aufenthalt wird der Pat. 9 Tage wegen einer Pneumonie behandelt und nach Hause entlassen. Im ersten Aufenthalt war die HD der Volumenmangel mit E86, im zweiten die J18.1. Jetzt möchte die Kasse bei der Zusammenführung und Nueeinstufung die HD E86 (3 Tage)für den gesamten (zusammengeführten) Aufenthalt, obwohl der Ressourcenverbrauch bei der Pneumonie viel höher war und der Pat. deshalb länger (9 Tage bei zweiten Aufenthalt) behandelt wurde. Oder ist die J18.1 für den gesamten Aufenthalt als HD zu nehmen?
    Danke
    TOK-HUE

  • Hallo, TOK-HUE!
    Bei einer Fallzusammenführung sind die Diagnosen und Prozeduren der Fälle zusammenzufassen. Die Hauptdiagnosen-Definition bleibt hiervon unberührt. Es ist und bleibt diejenige Diagnose, welche nach Analyse den Krankenhausaufenthalt (den ersten!) veranlasst hat - in Ihrem Fall die E86.

    T. Flöser

  • Hallo TOK-HUE,
    ich sehe keine Gründe, eine Fallzusammenführung vorzunehmen, denn für beide Aufenthalte werden unterschiedliche DRGs ermittelt, der 2. Aufenthalt ist sicher auch keine Komplikation der Behandlungsmassnahmen des ersten Aufenthaltes.

    Außerdem, sorry Herr Flöser, gilt bei Fallzusammenführungen, dass die Neueinstufung selbstverständlich auch die Neufestlegung der HD erlaubt, wobei der Aufnahmeanlass für den 2. Aufenthalt gleichberechtigt neben dem Anlass für den 1. Aufenthalt steht. Sie können dann sehr wohl auch die Hauptdiagnose des 2. Aufenthaltes für den zusammengeführten Fall angeben, sofern diese den höheren Ressourcenverbrauch bedingt hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

  • Hallo Herr Bartkowski;
    die Fallzusammenführung ist nach § 3 Absatz 3 der FPV vorzunehmen. Ich sehe hier keinen interpretatorischen Spielraum.
    Auch bezüglich der HD-Definition muss ich Herrn Flöser zustimmen, obwohl ich zugeben muss, dass mir eine entsprechende explizite Textstelle in den DKR nicht einfällt. Aber da die FZ immer vom ersten Fall ausgeht und eine Pneumonie bei diesem Beispiel im ersten Aufenthalt nicht vorlag, wäre nach meiner Ansicht die Exsikkose zu wählen, auch wenn sich im Ergebnis eine nicht sachgerechte DRG ergibt.
    ?(
    Mit freundlichem Gruß

    Thomas Walter
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Mannheim

  • Hallo an alle,
    in dem von TOK-HUE geschilderten Fall liegt eine Verlegung in und Rückverlegung aus der Psychiatrie vor. Falls hier tagesbezogene Entgelte nach §6 Abs. 1 KHEntG berechnet worden sind, ist meiner Meinung nach keine Fallzusammenführung gemäß §3 Abs 3 vorzunehmen.

    Und was die Wahl der HD bei einer Fallzusammenführung betrifft, so sehe ich keine Regelungen, die meinem Vorgehen bei der Neueinstufung entgegenstehen. Die DKR D002 unterscheidet nicht zwischen erstem und weiterem Aufenthalt. Wie sind hier die Menungen und Erfahrungen der anderen Forumsteilnehmer ?

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bartkowski,

    § 6
    Teilstationäre Leistungen
    (1) Teilstationäre Leistungen sind mit tagesbezogenen teilstationären Fallpauschalen oder mit Entgelten abzurechnen, die nach § 6 Abs. 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes krankenhausindividuell vereinbart worden sind.

    Warum soll das in diesem Fall relevant sein?

    Bezüglich der HD-Zuordnung kann ich auch immer nur die ursprüngliche (ggf. zu relativierende) Begründung für die Aufnahme des 1. Falles heranziehen. Hier kann es aber ggf. dann mal zu einer Änderung kommen. Dann nämlich, wenn zwischenzeitlich neue Erkenntnisse eine andere HD fordern. Z. B. zuerst BWS-Prellung (Röntgen 1. Aufenthalt), Verlegung wegen cardialen Problemen, jetzt bei Rückverlegung dann doch eine Fraktur festgestellt (CT 2. Aufenthalt).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau