Hallo Forum,
es ist bei mir die Frage aufgetaucht, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wenn eine Begleitperson mit 45 € abgerechnet wird. Darf die Pauschale auch zur Abrechnung kommen, wenn der Patient und die Begleitperson z.b. nur von 10-17 Uhr im Krankenhaus waren? Akute Bauchschmerzen des Kindes, schnelle Besserung, stationäre Abrechnung des Kindes ok, wg. Überwachung, aber da die Begleitperson max. ein Mittagessen bekommen hat, rechtfertigt das die Abrechnung der 45 €? Oder darf dies nur abgerechnet werden, wenn die Begleitperson auch übernachtet? :d_gutefrage:
Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Stefanie Bauernfeind