Welche Leistungen stecken in Abrechnung "Begleitperson"?

  • Guten Morgen,

    das ist so nicht richtig. Die in einem OPS geforderte Einbeziehung von Angehörigen hat nichts mit dem Status als Begleitperson zu tun. Mit der DRG ist dabei sicher auch nicht Verpflegung und Unterkunft der Angehörigen abgegolten, sondern allenfalls die Schulungen / Einweisungen bzw. EInbezug in therapeutische Gruppen bzw. Gespräche.

    Wenn aber der Status Begleitperson nur mit der Schulung der Angehörigen begründet wird, ist das zu dünn, denn dafür braucht man in der Tat keine stationäre Mit-Aufnahme, sondern eine allenfalls stundenweise Bindung.
    Es sollte Gründe gegen, warum man einen Angehörigen mit aufnimmt. Ab welchem Alter, welchen VOraussetzungen und bei welcher Grunderkrankung man allerdings auf Begleitpersonen verzichten kann, sei dahingestellt.
    Die meisten 12-jährigen dürften eine Nacht schlafend auch ohne Eltern schaffen. Sicher nicht alle.
    Da ist Augenmass der Kasse gefragt und gelegentlich vielleicht einfach mal eine Nachfrage bei den Familien selbst.
    Augenmaß ist aber auch bei den Krankenhäusern gefragt, die Lösungen finden sollten, wie sie beispielsweise Familien verpflegen, wenn die den ganzen Tag bei ihren Kindern sind und nicht den Status Begleitperson haben.

    Gruß

    Merguet

  • Hallo und Danke für die Antworten,

    bei meinen Nachforschungen ist mir zu Ohren gekommen das hier sehr engmaschige Kontrollen des Blutzuckers (also auch zu späterer Stunde) stattfinden und hierbei auch der Elternteil dabei sein sollte...für mich als Laie gar nicht so abwägig. Was sagen die Mediziner dazu?

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Moin,

    nun, dies mag zum Schulungsprogramm gehören, kann dann auch mal noch am Abend fällig werden. Begründet aber m.E. keine Übernachtung. Sollte man (was in meinen Augen unsinnig wäre) das Kind nachts zum Blutzuckermessen wecken, braucht es dazu kein Elternteil. Die Schulung kann mit anderen Worten exemplarisch während der Tagzeiten erfolgen. Sollten dann weitere Untersuchungen aus diagnostischen Gründen benötigt werden, kann das vom KH-Personal gemacht werden.

    Wie gesagt: um den Status als Begleitperson zu rechtfertigen, reicht das nicht. Im Falle einer nachvollziehabr dokumentierten psychischen Belastung des Kindes hielte ich indes für angemessen, eine BGP zuzulassen. Ist sicher nicht klar abzugrenzen.

    Gruß

    merguet

  • Hallo,

    ja, bei psychischer Belastung durchaus denkbar, mal schaun wie sich der Fall entwickelt. Vielen Danke nochmal!

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz