Guten Morgen,
das ist so nicht richtig. Die in einem OPS geforderte Einbeziehung von Angehörigen hat nichts mit dem Status als Begleitperson zu tun. Mit der DRG ist dabei sicher auch nicht Verpflegung und Unterkunft der Angehörigen abgegolten, sondern allenfalls die Schulungen / Einweisungen bzw. EInbezug in therapeutische Gruppen bzw. Gespräche.
Wenn aber der Status Begleitperson nur mit der Schulung der Angehörigen begründet wird, ist das zu dünn, denn dafür braucht man in der Tat keine stationäre Mit-Aufnahme, sondern eine allenfalls stundenweise Bindung.
Es sollte Gründe gegen, warum man einen Angehörigen mit aufnimmt. Ab welchem Alter, welchen VOraussetzungen und bei welcher Grunderkrankung man allerdings auf Begleitpersonen verzichten kann, sei dahingestellt.
Die meisten 12-jährigen dürften eine Nacht schlafend auch ohne Eltern schaffen. Sicher nicht alle.
Da ist Augenmass der Kasse gefragt und gelegentlich vielleicht einfach mal eine Nachfrage bei den Familien selbst.
Augenmaß ist aber auch bei den Krankenhäusern gefragt, die Lösungen finden sollten, wie sie beispielsweise Familien verpflegen, wenn die den ganzen Tag bei ihren Kindern sind und nicht den Status Begleitperson haben.
Gruß
Merguet