Wirtschaftlichkeitsbonus

  • Liebe Forumsmitglieder,

    ich bleibe immer wieder bei der Ziffer 32001 hängen.
    Viele Kassen haben nach der EBM-Umstellung diese Ziffer bei AOP`s nicht mehr vergütet.
    Nach langen Diskussionen konnten wir sie dann doch ansetzten.
    Nun fängt das selbe Spiel wieder an. Wir rechnen die ambulanten OP`s seit einigen Monaten uber §301 DTA ab.
    In den letzten Wochen kommen immer mehr Fehlermeldungen, dass die 32001 nicht abrechenbar sei.
    Wer hat eine gute Argumentation? Der EBM Komentar gibt da leider auch nicht allzuviel her.

    Schönes WE!

    MfG Angela Knutzen

  • Hallo Frau Knutzen,

    für die Abrechnung der AOP nach § 115b SGB V sind zwei Grundlagen maßgeblich, nämlich der AOP-Vertrag und der EBM 2000plus.

    Im AOP-Vertrag steht nichts über den Wirtschaftlichkeitsbonus. An den entsprechenden Stellen steht immer nur ein Verweis auf die Abrechnung nach dem EBM.

    In der Anmerkung zur 32001 steht: \"Ermächtigte Ärzte, Krankenhäuser oder Institute sind entsprechend ihrer Zugehörigkeit zu den aufgeführten Arztgruppen zu berücksichtigen.\"

    Damit dürfen Krankenhäuser diese Ziffer grundsätzlich abrechnen!

    Von einigen Krankenkassenvertreter wird nun argumentiert, dass diese Ziffer mit einem Malus versehen ist, der dann wirksam wird, wenn zu viele Laborleistungen veranlasst/ abgerechnet werden. Das ist richtig.

    Nur, und das ist der entscheidende Punkt, diese Regelung gilt nur für die niedergelassenen Ärzte. Die Krankenhäuser sind hiervon nicht betroffen, da diese Regelungen entweder nur von der KV oder in einem zweiseitigen Vertrag zwischen KV und Krankenkassen vereinbart worden sind. In keinem Fall haben sie eine Relevanz für die Abrechnung der AOP nach § 115b SGB V.

    Wenn Sie also eine Fehlermeldung im DTA bekommen, liegt ein Programmierfehler auf Seiten der Krankenkassen vor. Wenn diese Ziffer von Ihnen nicht abgerechnet werden kann, muss die Software entsprechend angepasst werden.

    Lange Rede, kurzer Sinn. Sie dürfen die 32001 abrechnen. Sie sollten auch darauf bestehen, dass es keinen Grund dafür gibt, sie nicht abzurechnen.

    Grüsse aus Düsseldorf

    Matthias Offermanns

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."

  • Guten Morgen Herr Offermanns,

    vielen Dank! Ich sehe das ganz genauso. Doch der ewige Kampf mit den Kassen kann ganz schön Kraft kosten. Vor allem da es noch nicht mal um große Beträge geht!
    Eine schöne Woche!

    MfG Angela Knutzen

  • Hallo zusammen,

    es gibt wohl ein Urteil aus Aalen, dass man diese EBM Ziffer 32001 beim AOP nicht mehr abrechnen darf. Weiß davon jemand was? Hat jemand diese Urteil zur Hand?

    Danke!
    Und einen schönen Freu-Freitag...

  • Hallo lobi82,

    es gibt ein Urteil des Sozialgerichts Aachen zu diesem Thema. Ich halte das Urteil aus meiner nicht-juristischen Sicht aber nicht für überzeugend.

    Hier das Urteil:

    Deutsches Krankenhausinstitut

    Alte Rheinische Weisheit: "Das Leben ist zu kurz für ein langes Gesicht."