Liebe Mitsreiter!
Wir haben eine geriatrische Station und eine geriatrische tagesklinik an unserem Haus. Die stationäre behandlung wird mit DRGs abgerechnet, die Tagesklinik mit Tagessätzen.
Unsere Geriater verschlüsseln in der stationären Behandlung zB 14 Tage Komplexbehandlung, verlegen den Patienten aber schon vor der mittleren Grenzverweildauer in die TK und beenden dort erst die Komplexbehandlung. Nun wollen die KK natürlich nicht die teure DRG der Komplexbehandlungen zahlen, da sie sagen,dass es in der stationären Behandlung nicht vollständig erbracht wurde.
Die Bezahlung der Tagesklinik beginnt aber erst 3 Tage oberhalb der MGVD mit den vereinbarten Tagessätzen, wasdie Kassen natürlich gerne annehmen.
Nun meine Frage:Ist die Verschlüsselung so korrekt und wie kann ich bei den KK argumentieren?
Danke schon mal für eure Hilfe
wuppi