Kindesmisshandlung

  • Hallo NG,

    meine Kinderärzte wollen von mir wissen, wie sie folgenden Fall verschlüsseln sollen:
    Kind, 5 Jahre, multiple Prellungen, V.a. Kindesmisshandlung, bleibt wg. ausführlicher Diagnostik (Sonographie, Slelettszinti, Augenarzt) und wg. unklarer häuslicher Situation 5 Tage.
    Mein Angebot:
    HD T00.9 multiple Prellungen
    ND Z04.5 Abklärung bei V.a. Kindesmisshandlung (allerdings geht meinem KIS diese Differenzierung verloren und es bleibt übrig "Untersuchung und Beobachtung nach sonstiger durch Person zugeführter Verletzung")
    evtl. Prozedur 3-70c Ganzkörperszintigraphie
    DRG J65B, CW 0,46

    Nach Meinung der Dokters seien aber nicht die Prellungen, sondern eben die Abklärung des Misshandlungsverdachts ausschlaggebend für den stationären Aufenthalt. Tausch von HD und ND ergibt CW 0,34, so dass ich natürlich der Meinung sein muss, wenigstens formal hätten die Prellungen in erster Linie den stationären Aufenthalt veranlasst. Wobei mir in Wirklichkeit natürlich die drei DRG Pfennige egal sind, aber ich denke man sollte Z-Diagnosen möglichst vermeiden (allerdings hat natürlich auch die Ziffer T00.9 auf den MDK nicht gerade die Wirkung von Knoblauch auf Vampire).

    Sicher aber hätten die Prellungen allein keinen stationären Aufenthalt begründet, sondern nur der Misshandlungsverdacht.

    Eure Vorschläge?

    Freundlichen Gruß, schönen Sommermittwochabend

    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Jacobs,
    man muß sich leider auch bei solch schlimmen Begebenheiten Gedanken über die Verschlüsselung machen.

    In der australischen spez. Kodierrichtlinie 1909 _ADULT AND CHILD ABUSE_ wird bei Vorliegen von Verletzungen bei Mißbrauch gefordert, die Verletzungen als HD zu verschlüsseln, als ND dann ein Kode aus Y07.-. Den haben wir aber nicht übernommen, es gibt jedoch Y09.9! –Tätlicher Angriff (inkl. Mißhandlung, Notzucht, CCL 0) in der ICD-10 Version 2.0. Der Kode T74.1 (körperlicher Mißbrauch, als ND CCL 2) wird in Australien als HD verschlüsselt, wenn keine Verletzung vorliegt. Auch dann würde der Fall zu dem DRG X64B führen mit dem CW 0,34, analog zu Ihrem benutzten Schlüssel Z04.5.
    Die Verschlüsselung von „Überwachungskodes“ soll nach den Kodierrichtlinien nur dann durchgeführt werden, wenn keine Erkrankung oder Symptome diagnostiziert werden können. In ihrem Fall ist somit der Kode für Prellungen als HD anzugeben, ND s.o..
    Es bleibt jedoch abzuwarten, ob wir diese Regel 1zu1 übernehmen werden. Dies ist unwahrscheinlich (geht gar nicht!), weil wir, wie schon erwähnt, den Kode Y07.- nicht in unserer ICD-10 Version haben. U.U. werden wir eine modifizierte Form erhalten (z.B. nur die Information der Verletzung wird übermittelt, Beobachtungskode bei Aufnahme ohne Verletzungen o. Symptome) , wir werden sehen.
    Im Moment würde ich, solange es mir keiner „untersagt“, als HD T00.9 und als ND T74.1 (CCL 2!) verschlüsseln, ohne weiter CCL ND bleibt der Fall auch in der von Ihnen gefundenen DRG J65B.
    Das entspricht nicht der australischen Kodierrichtlinie, an die muß ich mich aber auch nicht halten...., noch nicht....
    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
    Gruß
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau