Hallo,liebe Kollegen,
möchte nochmal meine alte Frage "reanimieren" - auch wenn es sich mit dem aktuelleren Thread überschneidet. Prinzipiell sind wir uns wohl einig, dass eine prästationäre Pauschale ohne nachfolgende stationäre Behandlung (vermutlich) erhalten bleiben wird, da es sich um einen ambulanten Besuch handelt (kenne auch das BWKG-Statement).
Aber gibt´s das irgendwo schriftlich, z.B. als handfester Gesetzes-Text oder lässt es sich derzeit nur rückschließen, da im §8KHEntgG eine vorstationäre Behandlungsabrechnung nur neben einer Fallpauschale und nicht anstelle von ausgeschlossen wird ?
Oder dürfen wir diese Regelung im neuen Landeskrankenhausgesetz erwarten ?
Ich nehme an, den Quasi-Eintagesfall mit der gleichen Pauschale für Erstuntersuchung ohne weiteren Aufenthalt wird es nicht mehr geben ?
Mit besten Grüßen und im Voraus Dank für die Aufklärung
Jörg Noetzel