prästationär zum Ausschluss einer stat. Behandlung ?

  • Hallo,liebe Kollegen,

    möchte nochmal meine alte Frage "reanimieren" - auch wenn es sich mit dem aktuelleren Thread überschneidet. Prinzipiell sind wir uns wohl einig, dass eine prästationäre Pauschale ohne nachfolgende stationäre Behandlung (vermutlich) erhalten bleiben wird, da es sich um einen ambulanten Besuch handelt (kenne auch das BWKG-Statement).
    Aber gibt´s das irgendwo schriftlich, z.B. als handfester Gesetzes-Text oder lässt es sich derzeit nur rückschließen, da im §8KHEntgG eine vorstationäre Behandlungsabrechnung nur neben einer Fallpauschale und nicht anstelle von ausgeschlossen wird ?
    Oder dürfen wir diese Regelung im neuen Landeskrankenhausgesetz erwarten ?
    Ich nehme an, den Quasi-Eintagesfall mit der gleichen Pauschale für Erstuntersuchung ohne weiteren Aufenthalt wird es nicht mehr geben ?


    Mit besten Grüßen und im Voraus Dank für die Aufklärung
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Herr Nötzel,

    § 115a SGB V bleibt gültig!

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Liebes Forum,

    nochmal das alte Thema:
    Dass die Erstuntersuchugn bleibt ist klar.
    Wie sehen Sie die Befristung: Will sagen, außerhalb der 5-Tages-Frist bleibt es bei der Abrechnungsmöglichkeit Erstuntersuchung, auch wenn stationär folgt (eben aber nach 6 Tagen), was ja eigentlich dem Sinne nach, dass die DRG alles abdeckt, zumindest nicht so ganz korrekt wäre. Oder um es noch direkter zu formulieren: Man hätte ja dann durchaus die Möglichkeit prästat. Aufenthalte einfach nach vorne zu verlagern, um dann den Besuch über Erstuntersuchung abzurechnen.
    Wie sind die Erfahrungen der bisherigen Früheinsteiger ?

    Beste Grüße
    J. Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von jnoetzel:
    Man hätte ja dann durchaus die Möglichkeit prästat. Aufenthalte einfach nach vorne zu verlagern, um dann den Besuch über Erstuntersuchung abzurechnen.
    Beste Grüße
    J. Noetzel


    Hallo Herr Noetzel,

    wenn es dafür eine med. Begründung gibt, o.K;
    wenn andere Gründe vorliegen, ist es dann nicht eher :
    täuschen, tricksen, tarnen?
    Haben wir das wirklich nötig?

    Herzliche Grüße

    Eberhard Rembs

  • Hallo, Herr Nötzel. Sie haben die Antwort bereits geschrieben. Glauben Sie, dass die KK es aktzeptieren, einfach die "vorstationäre" Behandlung außerhalb des 5-Tages-Korridor zu legen, um eine Pauschale abrechnen zu können? Sofern die Diagnose zu einer anschließenden stationären Behandlung "passend" ist, wird mann/frau wahrscheinlich von einem Gesamtfall unter DRG ausgehen müssen - ohne weitere prästationäre Pauschale. Das ist auch Sinn und Zweck der vorstationären Behandlung. Außerhalb der 5 - Tages - Frist wird ja auch die Frage auftauchen, ob diese Behandlung sinnvoll gewesen ist oder nicht von einem niedergelassenen Arzt hätte erfolgen können.

    --
    Gruß Harmsen

    Gruß Harmsen

  • Hallo Herr Rembs, hallo Herr Harmsen, hallo Forum,

    ich sehe es ja bislang ganz genauso. Täuschen, tricksen und tarnen wollen wir auch nicht.
    Meine Interpretation wäre die Erstuntersuchung immer dann als eine solche zu deklarieren, wenn es die Veränderung der Fallkonstellation erfordert, dass die stationäre Aufnahmeindikation erneut überprüft werden muss. Ich hatte nur mit Verwunderung in einem KK-Gespräch erfahren, dass eine bestimmte Krankenkasse diese Frist durchaus anerkennen würde. Deswegen auch gerade die Frage an die bereits Umgestiegenen unter uns, ob es da in dieser Richtung klare Regelungen gibt.

    Gruß
    J. Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Forum,

    wir haben uns jetzt auf folgendes Vorgehen geeinigt:

    kommt ein Patient vorstationär und wird erst später als 5 Tage aufgenommen, berechnen wir vorstationäre Pauschale und die DRG.

    Unser Problem ist aber eher anderer Art.
    Was passiert mit den Patienten, die zu einer geplanten Operation aufgenommen werden und dann nachmittags durch den Anästesisten oder nach Erhalt der Laborwerte (z.B. Gerinnungsstörung, Verlängerung der der Blutungszeit) wieder abgesetzt werden.

    Die Krankenkassen sind nicht bereit für so einen Patienten ca. €1000 für eine DRG hinzulegen.
    Wir haben uns jetzt intern darauf geeinigt, alles was die Z53.- hat und nicht über Nacht da war, als vorstationär zur Abklärung eines stationären Aufenthaltes abzurechnen.

    Wie machen das andere Häuser und welche Erfahrungen gibt es?

    Grüße von der Nahe


    Kappel

  • Hallo Forum, hallo Frau Kappel,

    sehen Sie, das ist Miteinander - nicht gegeneinander.

    Grundsätzlich muss sich meiner Ansicht nach die Kasse nicht darauf einlassen, eine Abklärungsuntersuchung zusätzlich zur DRG zu vergüten.
    Bis zu einer anderslautenden gerichtlichen Entscheidung muss sich auch das Krankenhaus nicht auf eine vorst. Abrechnung bei den geschilderten Ein-Tages-Fällen einlassen.


    Wenn ich als Kasse dafür aber die von Ihnen beschriebenen Ein-Tages-Fälle auch nur als vorstationäre Pauschale bezahlen muss, und das Krankenhaus dafür auch jede prästationäre Diagnostik halbwegs angemessen vergütet bekommt, halte ich das für einen tragfähigen Kompromiss, mit dem ungeachtet der Rechtslage, evtl. Urteile oder Rechtsauffassungen, aus verwaltungsökonomischer und wirtschaftlicher Sicht beide Seiten leben können.

    Schön wäre es in solchen Fällen, viele würden diesem Beispiel folgen, ohne dass auf irgendeiner Seite irgendwann ein Controller ermittelt, dass genau sein KH/ seine KK von dieser Regelung benachteiligt wird.
    Denn dann funktioniert es nicht mehr. Nur vorsorglich an alle Controller im Forum. Ermitteln Sie aus den betreffenden Fällen die potentiellen Streitfälle, und stellen Sie realistisch betriebswirtschaftlich den im Streitfall entstehenden Aufwand (Personal- und Verwaltungskosten) dem entgegen, was bei so einem Kompromiss vielleicht zu Ihren Lasten geht - dann passt es wieder, oder????

    Verschwitzte Grüße,


    ToDo

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Schönen guten Tag allerseits und insbesondere Herr "Kassenfürst"!

    Zitat


    Original von ToDo:
    Nur vorsorglich an alle Controller im Forum. Ermitteln Sie aus den betreffenden Fällen die potentiellen Streitfälle, und stellen Sie realistisch betriebswirtschaftlich den im Streitfall entstehenden Aufwand (Personal- und Verwaltungskosten) dem entgegen, was bei so einem Kompromiss vielleicht zu Ihren Lasten geht - dann passt es wieder, oder????


    Was mus ich da lesen? Das ist genau das, was ich bereits in verschiedenen Beiträgen Ihnen und Ihren Kassenkollegen versucht habe nahe zu bringen, nämlich dass der Aufwand für einen Streitfall der realistischen Erfolgsquote und dem daraus resultierenden Spareffekt entgegengestellt werden sollte.

    Ich freue mich, über den schnellen Lernerfolg! ;)
    Ich hoffe, er macht sich bald in einer Verminderung der Kassenanfragen bemerkbar.

    Schönen Tag noch
    --
    Reinhard Schaffert

    Medizincontroller
    Facharzt für Chirurgie
    Krankenhausbetriebswirt(VWA)
    Kliniken des Wetteraukreises

  • Hallo Herr Schaffert,

    aber, aber, so sollten Sie mich auch wieder nicht verstehen - das ist ja geradezu imageschädigend. I)

    Auf die Reihenfolge kommt es an. Wieviele Krankenhäuser sind denn bereit, auf einen Erlös (DRG für Ein-Tages-Fälle) zu verzichten, solange der Gesetzgeber oder eine höchstrichterliche Entscheidung dies nicht vorschreibt??

    Erst wenn diese Bereitschaft da ist, kann man zu einem Kompromiss kommen.

    Ich würde mal vermuten, dass wirtschaftlich dieser Kompromiss den Kassen mehr nützt als den Krankenhäusern, umso mehr freut mich natürlich, dass Sie das so positiv sehen...

    Aber im Ernst, ich denke, das Problem wurde hier schon mehrfach angesprochen. Die hier im Forum engagierten Personen wären sicherlich am ehesten zu pragmatischen Lösungen fähig, weil sie (Grundvorausstzung für Problemlösungen) , miteinander sprechen. Gefährlicher sind die unbekannten Mitleser, die sich aus diesem gutgemeinten Forum Argumentationen für ihre Strategien saugen, die sie Ihrem Gegenüber rechts und links um die Ohren hauen - und das schließt ausdrücklich Vertreter beider Parteien ein.

    Ich werde es dennoch nicht aufgeben, hier offen - wenn auch anonym - mit Ihnen zu diskutieren.

    Gruß aus dem auch jetzt noch viel zu warmen bergischen Land,

    ToDo

    P.S.: Mangels Terasse sitze ich übrigens nur auf dem Balkon, und trotzdem bin auch ich imstande, mir für mydrg die Nächte um die Ohren zu hauen...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo ToDo,

    Zitat


    Original von ToDo:
    ..., die sich aus diesem gutgemeinten Forum Argumentationen für ihre Strategien saugen,...


    "gutgemeintes Forum", klasse, das merke ich mir :))
    Ich darf kurz erwähnen, dass der Anteil neuregistrierter, jedoch (noch?) nicht mitdiskutierender Krankenkassenmitarbeiter in den vergangenen vier Monaten erstaunlich angestiegen ist. Es wäre daher sicher auch in Ihrem Sinne, wenn von dieser Gruppe der ein oder andere auch aktiv und von mir aus anonym Ihrem guten Beispiel des regen Einbringens in die Diskussion folgen würde.

    Gruß
    B. Sommerhäuser