Liebe Kollegen,
eine Frage zur zukünftigen Abrechenbarkeit vor- und nachstat. Behandlung:
Nachstationär, nur wenn GVD überschritten ist, aber vorstationär ?
§8 KHEntgG:
"...eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar..."
für die Abrechnung neben einer FP ist das ja schon heute so, aber ist sie zukünftig noch berechenbar, wenn ein Pat. nur vorstationär behandelt wird, um dabei festzustellen, dass keine weitere stat. Behdlg. mehr erforderlich ist ?
Grüße aus Stuttgart
Jörg Noetzel