prästationär zum Ausschluss einer stat. Behandlung ?

  • Liebe Kollegen,

    eine Frage zur zukünftigen Abrechenbarkeit vor- und nachstat. Behandlung:
    Nachstationär, nur wenn GVD überschritten ist, aber vorstationär ?
    §8 KHEntgG:
    "...eine vorstationäre Behandlung ist neben der Fallpauschale nicht gesondert berechenbar..."
    für die Abrechnung neben einer FP ist das ja schon heute so, aber ist sie zukünftig noch berechenbar, wenn ein Pat. nur vorstationär behandelt wird, um dabei festzustellen, dass keine weitere stat. Behdlg. mehr erforderlich ist ?

    Grüße aus Stuttgart
    Jörg Noetzel

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

  • Hallo Jörg,

    ich habe Herrn Tuschen persönlich zu diesem Thema befragt, seine Antwort war: §115a SGB V bleibt für diese Fälle unverändert wirksam.

    Gruß

    István

  • Hallo Herr Nötzel,

    so verstehe ich das auch: VS abrechenbar, wenn nicht ST bzw. keine FP abgerechnet. Es gibt Fälle, wo keine DRG abgerechnet wird (Transplantation), da ist dann die VS gesondert berechenbar.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Liebe Kollegen,
    werden für diesen Fall VST ohne anschließende stat. Behandlung hausspezifische €-Werte vereinbart oder bundesweite Werte - oder?(
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Schikowski,

    die Preise sind haus- und abteilungsspezifisch mit den KK vereinbart und ich gehe davon aus, daß das zunächst auch so bleibt.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,
    das hieße für Frühumsteiger: nicht vergessen die Sätze weiter zu vereinbaren!
    MfG
    --
    Joris Schikowski
    MC KKH Bad Salzungen

    :augenroll: Joris Schikowski
    MC Klinikum Bad Salzungen
    Vors. RV MD der DGfM e.V.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    vereinbaren Sie wirklich hausindividuelle vor- und nachstationäre Pauschalen? Wir rechnen aktuell noch nach der seit Jahren nicht mehr veränderten Empfehlung zur Vergütung vor- und nachstationärer Leistungen ab.
    Neugierig grüßt aus Heidenheim
    Christa Bernauer
    Med. Doku.

  • Hallo zusammen,

    Frau Bernauer hat zu Recht gefragt, also Klarstellung: ob Abteilungen an VST und NST teilnehmen, ist hausindividuell verschieden. Die KK wollten es gern sehen und deshalb haben wir im Laufe der letzten Jahre für unsere drei Häuser Backnang, Schorndorf und Waiblingen zuerst für die chirurgischen, jetzt auch für die anderen Abteilungen die Teilnahme vereinbart. Die Preise sind allerdings aufgrund der von Frau Bernauer angesprochenen Empfehlung bundeseinheitlich.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Noetzel,
    auch in Zukunft soll es die prästationäre Behandlung ohne nachfolgenden stationären Aufenthalt geben, aber wie unterscheide ich diese von dem 1-Tagesaufenthalt(ist nicht deckungsgleich, da Pauschale ungleich CMI), auch gegenüber den Kostenträgern und dem MDK.
    Ich habe ja schon erhebliche Schwierigkeiten, diese von der ambulanten Behandlung abzugrenzen, besonders wenn Endoskopie oder Großgeräte zum Einsatz kommen...

    hmhmhmhmh tja grübel, kratzkratz, ääähm

    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann

  • Hallo Herr Noetzel,

    ein formales Unterscheidungskriterium ist die Art der Zuweisung (zumindest bezogen auf die Abgrenzung zur ambulanten Behandlung); der prästationäre Patient sollte nämlich eine Krankenhauseinweisung in der Hand haben (siehe § 115a SGB V sowie die entsprechenden Verträge auf Bundesebene). Der ambulante Patient kommt, sofern es sich nicht um einen Notfall handel, mit einer Überweisung.

    Hinsichtlich der Abgrenzung zum stationären 1-Tages-Fall würde ich die Frage heranziehen, ob der Patient wirklich ein Bett gesehen hat oder ob er sich vorwiegend in der Ambulanz herumgetrieben hat.

    Gruß

    Frank Dünnwald

  • Hallo Herr Duennwald,
    natürlich sind es nur Patienten mit einer Einweisung, die prästationär behandelt werden, aber was ist, wenn Sie eine Aufnahmestation mit 8 Betten haben ? Auch 1-Tagespatienten werden sich in einem "normalen" Stationsrahmen darin nicht ausruhen, sondern sind irgendwo unterwegs zu einer Untersuchung (oder Chemo) befinden. Was also ist der Unterschied (außer der Zuzahlung des Patienten bei vollstationärer Behandlung für einen Tag) ?


    --
    Grüße aus Hanau
    Poschmann

    Poschmann