Guten Tag,
wir haben eine sehr kreative Auslegung einer PKV auf dem Tisch. Es handelt sich um folgenden Fall:
1. Entbindung und Entlassung eines gesundes Neugeborenen und Abrechnung bei der KK der Mutter (Kind ist eigentlich beim Vater, der privatversichert ist, versichert)
2. erneute Aufnahme des nun kranken Neugeborenen nach einigen Tagen und Abrechnungsversuch mit der PKV des Vaters, bei der das Kind eigentlich versichert ist -> dann die Antwort der PKV, dass mit Verweis auf den Abs.5 der FPV vorgeschrieben ist, auch diesen Fall mit der KK der Mutter abzurechnen, da DRG P67D.
Telefongespräche führten zu keinem Ergebnis. Hat jemand schon einen ähnlichen Fall und konnte diesen ohne Klage vor dem Sozialgericht lösen?
Herzlichen Dank für alle Meldungen
Machaon :t_teufelboese: