Hallo,
ich habe gerade das Gutachten zu einem Fall bekommen, der im DRG-Jahr 2006 mit der F62B regulär entlassen wurde.
Im Arztbrief ist allerdings vermerkt, dass der Patient gegen ärztlichen Rat ging. Der MDK hat daher in seinem Gutachten den Entlassungsgrund auf \"gegen ärztlichen Rat\" gesetzt und siehe da: Der Fall erreicht nur deshalb (keine weiteren Änderungen) anstatt PCCL 3 nur noch PCCL 2 und schlittert in die F62C.
Unser Grouper liefert übrigens das gleiche Ergebnis - es scheint sich also nicht um einen Fehler auf MDK-Seite zu handeln.
Hat jemand eine Ahnung, wie es zu dieser PCCL-Reduktion kommen kann bzw. worauf diese basiert? Der Gruppierungsalgorhythmus des DRG-Handbuches gibt mir keinen Hinweis darauf, dass der Entlassungsgrund sich auf den Schweregrad auswirkt.
Sind noch mehr solcher DRG\'s bekannt, deren Gruppierung durch den Entlassungsgrund beeinflusst wird?
Gruß, Cherax