Mammareduktionsplastik nach Ablatio und Aufbau andere Seite

  • Hallo liebe Forummitstreiter,


    heute habe ich mal eine Frage aus der plastischen Chirurgie...!

    Bei einer Patientin wurde im März diesen Jahres bei Mamma-Ca und durchgeführter Ablatio eine plastische Rekonstruktion der Mamma durchgeführt. Die Kodierung damals war klar: HD das Carcinom.

    Jetzt eine halbes Jahr später kommt die Patientin zur Op der anderen Brustseite. Es wird eine Mammareduktionsplastik und eine Mastopexie durchgeführt im Zuge einer Ausgleichsplastik nach durchgeführter plastischer Rekonstruktion der Gegenseite.

    Ist jetzt etwa noch das Ca die Hauptdiagnose oder ist doch eher die Mammahypertrophie N62 in Verbindung mit dem Kode Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma und der Z90.1 Verlust der Mamma un das Ca in der Eigenanamnese zu kodieren? Wäre zumindest mein Vorschlag zur Kodierung. :a_augenruppel:

    Die Op findet nicht aus kosmetischen Gründen statt.


    Vielen Dank schonmal in der Hoffnung auf zahlreiche Antworten.

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone,

    ich denke, dass hier immer noch das Mamma-Ca HD ist, denn vermutlich war die Reduktionsplastik der Gegenseite ja GEPLANT!

    Grüße aus dem schon wieder warmen (14 Grad) Baden

    M.Rost

  • Hallo Herr Rost,


    vielen Dank für Ihre Antwort. Tja, da werde ich nochmal eruieren müssen ob geplant oder nicht geplant. Aber Sie haben Recht!

    Ebenfalls viele Grüße aus dem sonnigen aber kaltem Hannover!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo Simone F, ob geplant oder ungeplant ist eigentlich egal, lt. DKR 0201 ist das Malignom HD, wenn es behandelt wird oder bei notwendigen Folgebehandlungen.
    Ein Wiederaufbau mit einem kosmetisch zufriedenstellendes Ergebnis (wie immer das auch erreicht wird) gehört zu einer Mamma-Ca-Behandlung. Alles andere wäre vorsätzliche Verstümmelung. Rein statistisch ist man erst nach 5 Jahren ohne Rezidiv/Metastase vom Krebs geheilt. Wir verschlüsseln auch das Mamma-Ca, wenn die Patientin erst z.B. nach einem Jahr (wenn z.B. die Chemo und Bestrahlung etc. gut überstanden ist) zu einer Korrektur-OP kommt. Da hatte noch keine KK ein Problem damit.

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Forum,

    hier muss ich mich nun nochmal einklinken.

    Folgende Fallkonstellation: Patientin mit Mamma-Ca und Z.n. Ablatio 1966 kommt bei Z.n. Bestrahlung (ebenfalls Behandlung in den 60er Jahren)mit störender Narbenplatte zu uns. Es erfolgt eine Narbenexzision und eine Lappenplastik. Die Chirurgen haben im letzten Jahr das Mamma-Ca als HD kodiert.
    Aktuell lag die Patientin wieder bei uns mit bewegungshemmendem Narbenstrang. Jetzt Exzision der Narbe und Z-Plastik.

    Was ist nun die richtige Hauptdiagnse? Eher Narben und Fibrosen der Haut mit dem Z85.3 Mamma-Ca in der Eigenanamnese oder ist auch hier das Mamma-Ca weiter Hauptdiagnose? Wie ist hier die DKR 0201f auszulegen? Was kann man unter ....und zu [c=blue]notwendigen Folgebehandlungen [/code] (z.B. Op,...., [c=blue]sonstige Therapie[/code]) zählen???

    Wer kann mir helfen?

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne:

  • Hallo zusammen,

    bei dieser Konstellation ist meines erachtens das Karzinom nicht mehr HD. Denn die Behandlung ist ja abgeschlossen und ein Rezidiv liegt anscheinand nicht vor.
    Oder wurde in der Histo was gefunden ?!?

    Also würde ich die L90.5 als HD bevorzugen...

    mfg

    mare

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ebenfalls zu beachten:
    1205d Plastische Chirurgie
    Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen.
    Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.
    Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose.
    Revision einer Narbe
    Wird eine Narbe revidiert, ist L90.5 Narben und Fibrosen der Haut anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.
    Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist Z42.− Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie zu kodieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo nochmal,

    da kann ich natürlich nur sagen cave, cave, cave - denn welcher Kostenträger übernimmt denn bitte heute noch die Kosten für kosmetische Eingriffe. Sobald ich eine Narbenkorrektur aus kosmetischen Gründen vorhabe sollte der Patient dies vorher mit seinem Kostenträger abstimmen. :p

    Aber in den o.g. Fall (wie auch in den meisten) gibt es einen medizinischen Grund für die Operation - also ich habe zumindestens noch immer einen gefunden :biggrin:

    mfg

    mare

  • Hallo Mare, hallo Herr Selter,

    jaja, die Kodierrichtlinie kenne ich natürlich auch. Aber in meinem Fall hat es sich um eine medizinische Indikation gehandelt.
    Bislang hatte ich hier auch noch keine Aufnahme aus kosmetischen Gründen.

    Aber vielen Dank für die Hinweise und die Hilfe!

    Viele Grüsse aus Hannover

    Simone F
    :sonne: