T87.4 Komplikation am Amputationsstumpf

  • Hallo Forum-Mitglieder!

    Ich habe eine Frage bezüglich einer Komplikation am Amputationsstumpf bei Diabetes Mellitus. Bei einem Patienten wurde im September in einem anderen Krankenhaus der Unterschenkel aufgrund einer AVK bei Diabetes Mellitus amputiert mit anschließender Sekundärheilung. Jetzt hat der Patient eine Unterschenkelstumpf-Infektion mit Fistelbildung. Daraufhin wurde in unserem Krankenhaus der Oberschenkel amputiert. Ist die Hauptdiagnose der Diabetes E11.50*I79.2 oder die T87.4 Komplikation?

    Ich freue mich auf Ihre Antworten und bedanke mich im voraus.

    Gruß
    U.Hagemann

  • Hallo Frerr Hagemann,

    als pragmatischer Chirurg würde ich den unmittelbaren Aufnahmeanlass als HD kodieren: T87.4 Infektion des Amputationsstumpfes.

    MfG

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo Hagemann,

    zu Herrn Ballings Code kommen die anderen natürlich noch als ND´s dazu + Erreger. Stutzig macht mich die Fistel, geht sie bis auf den Knochen? Wo hat sie ihren Ursprung? In Analogie, dass eine Osteomyelitis bei einer Infektion unter einer Platte mitcodiert werden muss, würde ich den Infektionsherd bestimmen und die entsprechende Schicht als Infektion mitcodieren eventuell sogar als HD.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Und was ist, wenn die Amputation 1 Jahr zurückliegt, sich an der Amputationsstelle ein Erysipel gebildet hat? Kann hier die T87.4 noch als Nebendiagnose eingesetzt werden?

    Im Arztbrief wird hier immer noch von sekundärer Wundheilung und Wundheilungsstörung nach Amputation beschrieben.

    In diesem 1 Jahr waren keine anderen stationären Aufenthalte wegen Wundheilungsstörung.

    :?:

  • Hallo,
    ich möchte hier meine Frage anschließen.
    Pat. stürzt 3 Wochen nach Unterschenkelamputation auf seinen Stumpf.
    Es kommt zu einer klaffenden blutenden Wunde.
    Stationäre Aufnahme.
    Es erfolgt eine primäre Wundversorgung. Eine Heilungstendenz war leider nicht zu verzeichnen.
    Es erfolgten tägliche Verbandswechsel mit Octeniseptdesinfektion.
    Die Wunde wird über 4 Tage wie folgt beschrieben.
    Wunde US weiter dehiszent, schmierig belegt, Sekretion, Spannung über der Tibia.
    Am 5. Tag erfolgt die operative Stumpfrevision

    Kodiert wurde wie folgt:
    HD: S81.80
    ND: u.a. E11.74 und T87.4

    Strittig für den MDK ist die ND T87.4
    Wir haben wie folgt argumentiert:
    Behandelnder Arzt sagt: für Ihn hat Infektion vorgelegen (trotz täglicher Verbandswechsel mit Octeniseptdesinfekton war die Wunde schmierig belegt)
    CRP wurde nur am Aufnahmetag (15mg/l) und am 2. postOPTag (119mg/l) bestimmt.

    Orale Antibiose Beginn am 1. postOP Tag. OP selbst erfolgte unter intraoperativer i.v. Antibiose.
    Wie sehen Sie das?

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo MiChu,

    was schlägt denn der MDK anstelle der T87.4 vor? Eine Infektion lag ja wohl vor.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,

    Bemerkungen zu T87.4 vom MDK:
    spezifischer Ressourcenverbrauch nicht ersichtlich.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Hallo,

    da kann ich nicht folgen. Es lag doch eine Infektion eines Amputationsstumpfes vor (schmierig belegte Wunde), die zunächst konservativ mit Verbänden und dann operativ mittels Stumpfrevision versorgt wurde, außerdem Antibiose.
    Empfehlung: Versuch, den Fall mit der KK zu klären, ggf. klagen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Roland Balling

    Chirurg
    Medizincontroller
    "Ärztliches Qualitätsmanagement"
    Chirurgische Klinik, 82229 Seefeld

  • Hallo,
    ohne die ND wird es halt preiswerter.
    Und wenn das Krhs. nichts macht (Klagt) hat die KK Geld gespart.

    Wir halten an unserer Forderung nach der Kodierung der T87.4 fest und werden Klagen.

    Unbefriedigend ist leider nur das wir nicht gegen die insuffizienten Gutachten und die Verantwortlichen vorgehen können, sondern uns mit den Kostenträgern vor Gericht treffen müssen. Leider hat dies (nach meiner Einschätzung) keine Konsequenzen für den Gutachter der diese Fehlgutachten erstellt hat.

    Hier würde ich mir ein transparenteres Vorgehen und einen höheren Qualitätsanspruch eines "unabhängigen" MDK wünschen.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Unbefriedigend ist leider nur das wir nicht gegen die insuffizienten Gutachten und die Verantwortlichen vorgehen können, sondern uns mit den Kostenträgern vor Gericht treffen müssen. Leider hat dies (nach meiner Einschätzung) keine Konsequenzen für den Gutachter der diese Fehlgutachten erstellt hat.

    In der Klageschrift das Zeugnis das MDK Gutachters fordern würde mir da jetzt spontan in den Sinn kommen.