Hallo Forum,
immer wieder MDK.
In einem MDK GA wird die ND T80.1 Gefäßkompl. nach Infusion.... gestrichen. Im Pflegebericht steht als Eintrag \"Phlebitis durch Braunüle Verband angelegt\" und ist von der Schwester abgezeichnet.
Hierzu schreibt der GA :
Hierzu ist aus zweitgutachterlicher Sicht festzustellen dass die Feststellung einer Phlebitis, dies insbesondere in Abgrenzung zu einer Umgebungsrötung der Haut, einem Arzt obliegt. Eine solche Diagnose kann von einer Pflegefachkraft zwar vermutet werden, ist aber durch den behandelnden Arzt in geeigneter Weise zu bestätigen um nachvollziehbar zu sein.
Bisher hatten wir mit solchen Einträgen keine Probleme und diese wurden auch immer anerkannt auch ohne ausdrücklichen Arzteintrag.
Aber das ist wohl von MDK zu MDK unterschiedlich.
Habe ich eine Argumentation die Diagnose doch geltend zu machen, auch ohne Arzteintrag ?
Gruß aus dem immer noch wolkenlosen RLP
:sonne:
Bebu