Hallo zusammen,
folgendes Problem, ein Patient kommt mit Lumbago/Lumboischialgie notfallmäßig zur stationären Aufnahme. Bei Aufnahme wird ein venöser Zugang gelegt und Patient bekommt den sog. \"Würzburger ST\". Eine orale Schmerztherapie erfolgt zu diesem Zeitpunkt nicht und wird auch nicht verordnet.
Nach zwei Tagen deutliche Besserung der Symptomatik, aber die Schmerzmedikation wird nicht oralisiert. Erst am dritten Tag (da war die UGVWD dann überschritten) erfolgt das Absetzen der Infusion und der Pat erhält eine orale Schmerzmedikation.
Jetzt sagt der MDK, die Entlassung wäre vor Überschreiten der UGVWD möglich gewesen, es lag keine Begründung vor, die Schmerztherapie nicht schon früher zu oralisieren!! Dürfen die das ??????!!!
Reicht die alleinige Tatsache der i.v.-Schmerztherapie für mich aus, die stationäre Behandlung zu rechtfertigen?
Vielen Dank an alle
Felix :boese: