Rückverlegung mit Wechsel der Partition

  • Hallo ans Forum,
    liebe Moderatoren,

    bei einem Patienten zeigte sich ein Li.-Schenkel- sowie ein AV-Block II.Grades, so dass er zur weiteren invasiven Diagnostik in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde (VWD in unserem KH: 2 Tage). Nach Ausschluss einer relevanten KHK erfolgte die Rückverlegung und die Schrittmacher-Implantation (VWD zweiter Aufenthalt in unserem KH: 6 Tage). Als DRG resultiert nach Fallzusammenführung die F12Z.

    Nun liegen jedoch zwei Varianten der FZ vor: Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen ab Entlassung sowie die Wiederaufnahme innerhalb von 30 Tagen mit Partitionswechsel (F70B -> F12Z) bei gleicher MDC (05). Wenn wir den Fall als Rückverlegung erfassen, müssen Verlegungsabschläge hingenommen werden, welche wiederum bei Erfassung als Wiederaufnahme nicht anfallen würden.

    Wie muss es richtig sein; welche Wiederaufnahmeregel findet hier ihre Anwendung bzw. hat Priorität? Vermutlich schmunzeln die meisten User über diese Nachfrage :totlach:, aber diese Fallkonstellation ist bisher noch nicht bei uns aufgetreten und wer sonst könnte mir die richtige Vorgehensweise verraten, wenn nicht \"mydrg\"! :d_bravo:

    Falls diese Thema hier bereits diskutiert wurde, bitte ich meine \"schlampige\" Recherche zu entschuldigen und wäre für einen entsprechenden Link sehr dankbar!

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende wünscht

    :) T-O-R-C-I-D-A :)

  • Hallo Torcida.

    Ob so ein Fall schon mal vorlag weiß ich nicht.
    Aber rein formal ist es eine Verlegung mit Rückverlegung und keine Wiederaufnahme. Gegen eine WA spricht schon, dass der Pat bei dem 1. Aufenthalt nicht entlassen, sondern verlegt wurde.

    Schönes Wochenende

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,
    die Regel ist eigentlich klar: Rückverlegung führt zur Fallzusammenführung aus 1. und 2. Fall, wobei dann alles so betrachtet wird, als wären die beiden Fälle ein Fall, also abzurechnen mit F12Z.

    M.Rost