Thrombozytenkonzentrate - Zusatzentgelt - Ressourcenverbrauch

  • Guten Morgen allerseits!

    möchte hier mal ein Problem zur Diskussion stellen:

    Patientin wird bei Zustand nach schwerem Polytrauma mit Somnolenz aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus aufgenommen. Aufnahmediagnose ist eine schwere Hyponatriämie (E 87.1). Daneben wird eine Thrombozytopenie (D69.61) diagnostiziert. Als Hauptdiagnose wurde ursprünglich vom KH ein Non-Hodgkin-Lymphom (C85.9) angegeben, das aber gar nicht vorlag. Es stellt sich nun die Frage, was denn nun die neue Hauptdiagnose sein soll - entweder die Hyponatriämie oder die Thrombozytopenie. Weitere vom KH gemeldete ND sind: A41.9, S06.6, N39.0, J18.9, R65.0!, D63.0* - OPS: 8-800.80, 1-424, 1-207.0

    Der MdK meint, daß die Hyponatriämie die HD ist, weil das die Aufnahmediagnose war (Werte weit unter 120 mmol/l). Das KH meint, daß die Thrombozytopenie die HD ist, weil diese Diagnose die meisten Ressourcen verbraucht hat, weil der Patientin teure Thrombozytenkonzentrate verabreicht wurden.

    Nun bin ich der Meinung, daß dieses Argument nicht zieht, da die Thrombozytenkonzentrate eigens über ein Zusatzentgelt abgerechnet werden und somit als \"Ressourcenverbrauch\" keine Berücksichtigung finden dürften. Was meint Ihr dazu?

    Beste Grüße

    W.Knobloch

  • Hallo Herr Knobloch,

    Die Antwort steckt in den Kodierrichtlinien. \"Wenn zwei oder mehr Diagnosen vorliegen, die gleichermaßen der Definition der HD entsprechen, ist vom behandelndenden Arzt diejenige asuzuwählen die die meisten Ressourcen verbraucht hat\".

    Da steht nicht: Vom MDK Arzt :d_neinnein: , auch nicht vom: SMD oder dem ärztlichen Berater, nicht: vom Fallmanager, sondern vom behandelnden Arzt. Im Übrigen ist ein Ressoucenverbrauch ja auch dann gegeben, wenn ein ZE generiert wurde.

    Das ZE ist 1. nicht kostendeckend, greift 2. erst ab gewissen Schwellen und umfasst 3. nicht die zusätzlichen Aufwendungen (Tests, Pflege- / Arzt-Bindung, Einmalmaterial etc.)

    Gruß

    merguet

  • Guten Tag!
    Die Festlegung der Hauptdiagnose richtet sich in diesem Fall ausschließlich nach der Kodierrichtlinie D002. Die Pat. wurde wegen der Somnolenz aufgenommen (vorausgesetzt das SHT liegt länger zurück und ist hier nicht als HD zu kodieren). Sofern die Hyponatriämie hierfür ursächlich ist wird sie zur Hauptdiagnose; sofern die Ursache nicht näher bestimmt werden kann wird das Symptom Somnolenz HD.

    Somit hat der MDK in der Sache Recht, die Begründung (weil es die Aufnahmediagnose war) ist allerdings nicht DKR-konform.

    Die Patientin wurde definitiv nicht wegen der Thrombopenie aufgenommen (akute Blutung o.ä. lag nicht vor). Die Thrombompenie kann daher nicht Hauptdiagnose sein, und die Regelung \"Zwei oder mehr Diagnosen...\" kommt hier nicht zur Anwendung.

    Davon abgesehen ist die Kodierung von Haupt- und Nebendiagnosen von der Abrechnung von Zusatzentgelten unabhängig.

    Viele Grüße!

    Dr. Peter Leonhardt
    Neurologe
    Arzt für Med. Informatik
    Med. Controlling


    I'd rather have a full bottle in front of me than a full frontal lobotomy

  • Hallo !

    vielen Dank für die Antworten.

    in den Kodierrichtlinien steht zwar, daß wenn zwei oder mehr Diagnosen.... vorliegen, die HD vom Arzt festzulegen ist, das heißt aber doch nicht, daß man diese Festlegung nicht mal anzweifeln darf. In den Kodierrichtlinien steht jedenfalls auch nicht, daß die Auswahl der HD durch den Arzt zwingend bindend ist.

    Zweifelsohne besteht der Ressourcenverbrauch nicht bloß aus den reinen Medikamenten- oder Bluttransfusionskosten, aber es wäre doch auch nicht gerechtfertigt, in Zweifelsfällen (sh. oben), den höheren Ressourcenverbrauch einfach mit den höheren Kosten zu begründen, obwohl diese höheren Kosten ja extra deswegen über ein Zusatzentgelt abgedeckt werden. Wenn der Arzt seine Entscheidung mit anderen Argumenten begründet, beispielsweise, weil durch die Schwestern öfters kontrolliert werden mußte, oder mehr Laboraufwand gegeben war oder, oder....., würde ich das problemlos akzeptieren, aber bloß mit den Kosten kann er´s bei Abrechnung eines Zusatzentgelts meiner Meinung nach nicht begründen.

    Viele Grüße

    W. Knobloch

  • Hallo Herr Knobloch,

    die Diskussion um den Ressourcenverbrauch ist völlig irelevant: Die \"Auswahlregel\" für den KH-Arzt gält ja nur, wenn beide Diagnosen das Kriterium einer Hauptdiagnose erfüllen. Das ist aber (wie Herr Leonhard schon ausgeführt hat) nicht der Fall - Hauptdiagnose ist nach DKR D002d nunmal die Diagnose, die den KH-Aufenthalt hauptsächlich veranlasst hat. Aufnahmegrund war ja anscheinend die Somnolenz, die wohl durch die Hyponatriämie verursacht wurde. Die Thrombopenie macht definitiv keine Somnolenz (außer sei verursacht eine Hirnblutung, die dann HD wäre) und scheidet somit als HD aus. Dass der MDK überhaupt auf die Ressourcen-Diskussion eingestiegen ist, verwundert deutlich (oder war das zur Aufnahme führende Symptom doch ein anderes? Wenn die Patientin wegen petechialer Blutungen gekommen wäre, sähe es anders aus...)

    Herbstgrüße

    MDK-Opfer

  • Hallo MDK-Opfer,

    die Patientin erlitt bei ihrem Unfall ein schweres Polytrauma mit nachfolgendem komatösen Zustand. Die Patientin wurde im gesamten Verlauf (Krankenhausbehandlung ca. 1/2 Jahr) nie wach. Es gab zwar einzelne \"Hoch´s\", in denen die Patientin z.b. die Augen öffnete oder auf Ansprache den Kopf bewegte, mehr aber auch nicht. Einen Monat nach Aufnahme in ein Pflegeheim wurde die Patientin dann wegen \"sehr schlechter Werte\" wieder ins Krankenhaus übernommen und ist letztlich dann auch dort nach 10 Tagen verstorben.

    Die Hyponatriämie mag zwar an sich schon die schlimmere Diagnose gewesen sein, aber allein deswegen war die Patientin nicht somnolent. Daher weiß ich auch nicht, ob wir mit der DKR D002d alleine weiterkommen.

    Beste Grüße

    W.Knobloch

  • Tja - da wird wohl nichts anderes übrigbleiben, als herauszufinden, warum die Patientin eigentlich kam :d_gutefrage:

    Was stand denn auf dem Einweisungsschein? Bei \"Natrium niedrig\" oder \"Thrombos niedrig\" wäre es ja klar - bei \"entgleiste Laborwerte\" käme wohl tatsächlich das Wahlrecht des Krankenhausarztes zum Tragen.
    Andererseits spricht natürlich die Tatsache, das die Patientin verstorben ist, schon irgendwie dafür, dass dem Ganzen noch irgendein ernsthaftes Problem zugrunde lag, das dann möglicherweise als HD in Frage käme - aber wnn die Kodierexperten :erschreck: des MDK da nix finden...

    Vertrackte Sache - ich würde ja fast zu der Ansicht neigen, dass es nach halbjähriger Klinikbehandlung auf die paar Kröten auch nicht mehr ankommt, aber das ist jetzt natürlich völlig unwirtschaftlich gedacht :biggrin:

    Herbstsonnige Grüße

    MDK-Opfer