Apallisches Syndrom

  • Hallo und guten Morgen!
    Ich betreue neu den Bereich Neurologie und da speziell die Frührehabilitive Phase B. Nun hat sich bei meiner Auseinandersetzung mit dem dortigen Klientel folgende Frage gestellt:
    Darf ich beim Apalliker genauso kodieren wie beim Schlaganfall (Kodierleitfaden der DSG und DGN) ... also alle Symptome (wie die Aphasie) einzeln oder nicht?

    In freudiger Erwartung auf eine Empfehlung :)

    B. Glorius

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH

  • Hallo,

    Ich mußte erstmal lange überlegen, wie apallisches Syndrom und Aphasie zusammenpassen soll :) Jetzt ist\'s aber klar:
    Wenn das Apallische Stadium sich zurückgebildet hat, kann eine Aphasie sichtbar werden, meinen Sie, nicht wahr? (Daß der Apalliker nicht mit uns reden kann, ist freilich keine Aphasie.)

    Ich für meinen Teil kodiere stets eine Aphasie, wenn eine (aufwandsrelevante) Aphasie vorliegt, egal durch welche Ursache bedingt (ob Hirninfarkt, Blutung, Trauma, Tumor, ...).
    Ich wüßte nicht, was dagegen spräche. Man kann da analog den Empfehlungen des Schlaganfallleitfadens handeln.
    Ein apallisches Syndrom ist ja gleich der Aphasie auch nur ein Symptom einer neurol. Grunderkrankung (Hypoxie). Wenn man das eine Symptom kodieren kann, dann auch das andere.

    MfG
    Lars

  • guten morgen,
    upps ... das mit der aphasie war natürlich nen blödes beispiel ... besser ist hier ja dann die tretraplegie ... also alle symptome wie beim schlaganfall ... das war eigentlich der hintergrund meiner frage.
    problematisch erweist sich auch die kodierung wo die ursache der tetra oder hemiplegie eine traumatische ist ... dann wird immer nach der höhe der rückenmarksverletzung gefragt.
    also so ganz klar ist mir das alles nicht ... vielleicht kann doch nochmal jemand licht ins dunkel bringen.
    mfg
    b. glorius

    Bettina Glorius
    Medizin-Controlling/ Assistenz Kaufmännische Leitung
    NRW Neurologisches Reha-Zentrum Wiesbaden GmbH

  • Zitat

    Original von bglorius:
    guten morgen,
    upps ... das mit der aphasie war natürlich nen blödes beispiel ...

    Einen fröhl. Advent,
    Nein, nein. Apallische Syndrome sind ja durchaus teilweise rückläufig, so daß R47.0 neben G93.80 zu stehen kommen kann.

    Zitat

    besser ist hier ja dann die tretraplegie ... also alle symptome wie beim schlaganfall ... das war eigentlich der hintergrund meiner frage.


    Ja, alle Symptome von Belang, die nicht durch den Begriff \"apallisch\" bereits beinhaltet sind, würde ich sagen.
    Symptom. Epilepsien (G40.2) z.B., oder Myoklonien (G25.3), um die häufgsten zu erwähnen.
    Bei rückläufig. apall. Syndrom entsprechend mehr.

    Zitat

    problematisch erweist sich auch die kodierung wo die ursache der tetra oder hemiplegie eine traumatische ist ... dann wird immer nach der höhe der rückenmarksverletzung gefragt.
    also so ganz klar ist mir das alles nicht ... vielleicht kann doch nochmal jemand licht ins dunkel bringen.


    Hmm, bei einem (traumat. bedingten) apallischen Syndrom ist die Ursache der Tetraplegie wohl eher zerebral zu suchen.
    Deshalb treffen hier ICD für traumat. Querschnittlähmungen (S14 etc.) mit \"Verletzungen des zervikalen Rückenmarkes\" nicht zu, es sei denn es handelt sich tatsächlich um eine begleitende solche Verletzung neben der Hirnschädigung.
    Bei zerebraler Ursache der Tetraplegie, ob nun traumat. oder nicht, ob nun apallisch oder nicht, ist eine ICD aus dem Kapitel VI (Gxx.x) zu wählen:
    G82.39 (schlaffe Tetraparese), G82.49 (spas-tische Tetraparese), G82.59 (sonstige Tetraparese).
    Die letzte Ziffer .x9 dient hierbei der Verschlüsselung als zerebral bedingt, es ist somit keine Querschnittlähmung (G82.x0-.x3), also ist natürlich auch keine Angabe einer spinalen Höhe möglich, auch wenn Computerprogramme das fordern sollten (das tut es bei mir auch).

    Bei einer zervikalen spinalen Schädigung sollte die Höhe des letzten intakten Segments natürlich als Sekundärdiagnose angegeben werden (S14.10-13†, S14.71-78! oder nichttraumat. G82.xx†, G82.60-68!)

    Mit frdl. Grüßen
    Lars

  • Sehr geehrtes Forum

    Ich möchte das Thema nochmals aufgreifen. Ein Fall aus dem Jahr 2009.
    Patient mit HD Harnwegsinfekt, ND Apallisches Syndrom nach Hirnblutung.
    Kann ich die Tetraparese/Koma/Aphasie als Nebendiagnose angeben?
    Der MDK ist der Meinung daß dies mit der Diagnose G93.80 abgebildet wäre.

    Für mich ist es ein \"Systemfehler\" daß die G93.80 nicht bewertet ist.

    Erbitte Hilfe

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Schmidt

  • Hallo,
    warum nicht mit der Kodierregel 0601e (Z.n. Schlaganfall oder Hirnblutung) argumentieren?
    Also I69.1 oder I69.2 als ND und die anderen dazu. Einen Aufwand i.S. der ND-Relevanz müssen sie erst ab 2010 belegen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch