Hallo Forum,
unser SAP ordnet den Erlös (bzw. die \"DRG-Leistung\") bei intern verlegten Fällen derjenigen Abteilung zu, die die Hauptdiagnose erstellt hat.
Wir würden das gerne ändern und der entlassenden Abteilung den Erlös zuordnen.
Gibt es gesetzliche Vorschriften für die Zuordnung der Erlöse?
Spricht aus irgendwelchen Erfahrungen etwas dagegen, eine Zuordnung nach der entlassenden Abteilung vorzunehmen?
Vielen Dank
PB