Hallo Forum,
eine Krankenkasse beantragt die Überprüfung unserer Rechnung hinsichtlich Notwendigkeit und/oder Dauer der Krankenhausbehandlung.
Fazit der Prüfung:
Dem MdK erscheint der Fall unklar und er regt die weitere Prüfung bzgl. der Kodierung und eines möglichen Behandlungsfehlers an.
Meine Frage:
Ist der MdK berechtigt aufgrund eine Entlassungsberichtes die Prüfung hinsichtlich eines möglichen Behandlungsfehlers zu veranlassen? Mein subjektives Gefühl sagt mir, dass hier eventuell Kompetenzen überschritten werden. Ich lasse mich aber gern objektiv eines Besseren belehren. Ich bitte Sie daher um Ihre Meinungen zu diesem Thema.
Vielen Dank im Voraus
K. Piecha