Annahme von Widersprüchen verweigert

  • Hallo,

    gestern hat mich ein Schreiben vom MDK erreicht:

    \"Anbei erhalten Sie Ihre Widersprüche wieder zurück. Diese müssen über die Krankenkasse des jeweiligen Versicherten eingereicht werden.\"

    Bisher hats bei der direkten Zusendung an den MDK keine Probleme gegeben, außer, dass es immer wieder vorkam, das Unterlagen verschwanden. 8o Die Annahme wurde bislang nie verweigert.


    Auch gestern ein Schreiben einer KK:

    \"... liegen bereits zwei Begutachtungen des MDK vor. In beiden Gutachten kann der Prä-OP-Tag nicht nachvollzogen werden.

    Nun übersenden Sie dem MDK ... erneut Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag und legen Widerspruch gegen die Beurteilung des Sachverhaltes ein.

    Hierzu müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass eine dritte Begutachtung ... von uns grundsätzlich nicht mehr in Auftrag gegeben wird. Sollten irgendwelche Umstände bei den Begutachtungen unberücksichtigt geblieben sein, ist es selbstverständlich möglich, uns eine Stellungnahme im nicht verschlossenen Umschlag zu übersenden. Diese zusätzlichen Informationen werden dann in Zusammenarbeit mit unseren Beratungsärzten zu einer erneuten Beurteilung hinzugezogen. Eine dritte MDK Begutachtung jedoch wird nicht mehr erfolgen.\"


    :sterne: :d_gutefrage:

    Es ergibt sich folgende Rechnung:

    Erstes Gutachten anhand des Entlassungsbriefes, welches dann natürlich beim ersten Widerspruch verteidigt wird (gleicher Gutachter). Und damit Schluss und fertig?

    Übrigends nur nebenbei: der Patient kam ursprünglich elektiv zur Cholecystektomie. Jedoch schon bei Aufnahme wurde den Chirurgen davon abgeraten und der Patient zur Abklärung anderer Krankheiten internistisch aufgenommen (und zwar dann ja wohl nicht mehr elektiv). Die einzigen \"OPs\" die stattfanden waren Gastro und Colo. Die Verweildauer und Notwendigkeit einer stationären Versorgung wird übrigends auch gar nicht in Frage gestellt. Auch die HD hat nichts mit der Galle zu tun!

    Hat jemand Ähnliches erlebt.

    Ach ja noch was: Auf telefonische Nachfrage, was das jetzt denn solle, wurde mit mitgeteilt, dass schließlich innerhalb weniger Tage zwölf Widersprüche eingeganen seien. :erschreck: Wenn die Post der Kassen nur auch so spärlich wäre!

    mfg

    Reeka

  • Hallo.

    Was fällt mir dazu ein?
    1. Einfach keine Widersprüche schreiben!
    2. Da die Kasse so nett war und Ihnen schriftlich mitgeteilt hat, dass sie das Verfahren nach §275 SGB V und den Landesverträgen nicht einhalten will (in denen nun wirklich nichts davon steht, wie oft man Widerspruch einreichen darf), würde ich der KK nur noch freundlich mitteilen, dass eine Rückzahlung nicht in Frage kommt, und das Verrechnungen ohne weitere Mahnung an den Anwalt weitergereicht werden.

    Der MDK ***** nimmt z.B. keine Widersprüche an, die nicht über die KKn laufen. Ist m.E. auch sinnvoller die Kasse einzuschalten, damit die auch wissen, dass ein Widerspruch erfolgt ist.

    Viel Erfolg!

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    natürlich haben wir die Kasse schriftlich davon in Kenntnis gesetzt, das Wir widersprechen und eine entsprechende medizinische Begründung direkt an den MDK in xyz geschickt haben. Das wir da auch den Umschlag zugemacht haben is ja wohl klar.


    \"Nun übersenden Sie dem MDK ... erneut Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag\"

    und


    \"Sollten irgendwelche Umstände bei den Begutachtungen unberücksichtigt geblieben sein, ist es selbstverständlich möglich, uns eine Stellungnahme im nicht verschlossenen Umschlag zu übersenden.\"

    sind mit Verlaub und ganz vorsichtig ausgedrückt, ein ziemlicher Hammer.


    Ich habe den Eindruck, das betreffende Kasse zum Jahreswechsel ziemlich auf die Tube drückt, vor allem, wenn ich mir auch andere Beiträge in diesem Forum ansehe.

    mfg

    Reeka

  • Hallo Forum,

    hier in Nordhessen scheint es so zu sein, dass die große KK nur einen einzigen Widerspruch an den MDK weiterleitet. Der Rest wird ungelesen an uns zurückgeschickt. Auf telef. Nachfrage wurde mir gesagt, ein Widerspruch sein ok, wenn dann noch etwas zu sagen sei, mögen wir das Sozialgericht bemühen. Ist doch eine klare Aussage, oder? Zumal in der ersten Prüfung ausschließlich Brief und OP-Bericht als Grundlage verwendet werden.

    Grüße

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Zitat


    Original von schnippler2:
    Auf telef. Nachfrage wurde mir gesagt, ein Widerspruch sein ok, wenn dann noch etwas zu sagen sei, mögen wir das Sozialgericht bemühen.
    Zumal in der ersten Prüfung ausschließlich Brief und OP-Bericht als Grundlage verwendet werden.

    Hallo.

    Nett. Nicht nur, dass der MDK nicht mehr nachkommt, nein, da müssen auch noch die SGs belastet werden. :hammern:

    Gibts da nicht so ein nettes Urteil, ich glaub SG Magdeburg, worin es heißt. dass eine Prüfung nur anhand des E-Briefes nicht ausreichend ist?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Schönen guten Tag allerseits!

    Also mal ehrlich: Glaube sie denn wirklich, mehr als ein Widerspruch macht Sinn?

    Entweder lässt sich der MDK von dem Widerspruch überzeugen, oder eben nicht. Wenn auch das zweite Urteil des MDK auf mangelnden Recherchen beruht, weil er Ihre Stellungnahme zwar nicht anerkennt, aber zu bequem ist, den Sachverhalt nachzuprüfen, dann haben Sie eben gute Chancen vor Gericht. Ich möchte mich jedenfalls nicht ewig mit Kassen und MDK auseinandersetzen. Wenn ich mein Ziel mit einem Widerspruch nicht erreiche und überzeugt bin, im Recht zu sein, dass muss der Fall eben gerichtlich geklärt werden.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo.

    Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass beim dritten Mal unsere Abrechnung doch anerkannt wird.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Wenn ich mein Ziel mit einem Widerspruch nicht erreiche und überzeugt bin, im Recht zu sein, dass muss der Fall eben gerichtlich geklärt werden.

    Das ist auch das Problem.
    Bei Gericht wird nicht Recht gesprochen, sondern Urteile gefällt.

    Da schreib ich lieber drei Mal der KK, und schicke dem MDK den Arztbrief mit Markierung der wichtigen Passagen.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo reeka,
    korrekt ist das Verhalten des MDK insofern, als der Auftrag zur erneuten \"Begutachtung\" von der KK kommen muss und Sie nicht verlangen können, dass der MDK auf ihren Widerspruch hin ein Widerspruchsgutachten verfasst.
    Das ist aber auch schon alles.
    Die Praxis des MDK, eine \"Begutachtung\" aufgrund eines Entlassungsbriefs vorzunehmen und dann noch den Widerspruch vom gleichen \"Gutachter\" bearbeiten zu lassen, schreit zum Himmel.
    Ich würde dann die Kasse lediglich darüber informieren, dass ich das MDK-Gutachten aus eben diesen formalen Gründen nicht anerkenne und ihnen die Aufrechnung mit Hinweis auf den Vertrag untersage.

    Das Schreiben der Kasse würde ich erstens der Landeskrankenhausgesellschaft in Kopie übergeben
    und zweitens dem Landesdatenschutzbeauftragten mit einer Beschwerde übermitteln. Der Text

    Zitat


    Original von reeka:

    Hierzu müssen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass eine dritte Begutachtung ... von uns grundsätzlich nicht mehr in Auftrag gegeben wird. Sollten irgendwelche Umstände bei den Begutachtungen unberücksichtigt geblieben sein, ist es selbstverständlich möglich, uns eine Stellungnahme im nicht verschlossenen Umschlag zu übersenden. Diese zusätzlichen Informationen werden dann in Zusammenarbeit mit unseren Beratungsärzten zu einer erneuten Beurteilung hinzugezogen. Eine dritte MDK Begutachtung jedoch wird nicht mehr erfolgen.\"

    ist für mich eindeutig eine Aufforderung zu einer Straftat nach § 203 StGB, der der Datenschutzbeauftragte nachgehen muss. Sie dürfen der Kasse nur die Daten nach § 301 SGB V übermitteln. Eine Stellungnahme, bei der weitere medizinische Sachverhalte offenbart werden, ist nicht legitim. Die Beratungsärzte sind nicht legitimiert, medizinische Auskünfte zu verlangen. Die bewusste KK versucht das allerdings immer wieder zu umgehen.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken