- Offizieller Beitrag
Eine hilfreiche Sammlung von Michael Thieme & Dr. Ulf Dennler (Dank an die Herren!):
Eine hilfreiche Sammlung von Michael Thieme & Dr. Ulf Dennler (Dank an die Herren!):
Zitat
Original von Selter:
...hilfreiche Sammlung...
kann ich nur zustimmen :i_respekt:
MfG
Liebes Forum,
wir diskutieren gerade über das Thema ob die Arztbriefe in einem verschloßenem Umschlag für den MDK zu den KK geschickt werden dürfen (wie es eigentlich seit letztem Jahr auch üblich ist, da der MDK ins Haus der KK kommt). Ich weiß, daß ich es schon irgendwo schriftlich gesehen habe, nur auf die schnelle keine Ahnung wo ?). Kann jemand helfen?
:d_gutefrage:
Vielen Dank im Voraus. :knie:
Liebe Grüße
Lorelei
Hallo Lorelei,
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Original von lorelei:
Liebes Forum,wir diskutieren gerade über das Thema ob die Arztbriefe in einem verschloßenem Umschlag für den MDK zu den KK geschickt werden dürfen (wie es eigentlich seit letztem Jahr auch üblich ist, da der MDK ins Haus der KK kommt). Ich weiß, daß ich es schon irgendwo schriftlich gesehen habe, nur auf die schnelle keine Ahnung wo ?). Kann jemand helfen?
:d_gutefrage:
Vielen Dank im Voraus. :knie:
Liebe Grüße
Lorelei
Vor drei oder vier Jahren hat das BVA (Bundesversicherungsamt) als Aufsichtsbehörde der bundesunmittelbaren Krankenkassen dazu Stellung genommen. Aufgrund der Meldung eines Krankenhauses wurde das Vorgehen einer größeren BKK im Ruhrgebiet mit eigenen Beratungsärzten überprüft.
Im Zuge dessen wurde die Rolle des MDK nochmals klar gestellt und darauf verwiesen, dass eine Kasse kein eigenes Einsichtsrecht in Patientenunterlagen hat, eine Übersendung in einem separaten verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK jedoch unbedenklich sei.
Gleichlautend war ein Jahresbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten. (ich meine 2000 oder 2001, kann ihn aber leider nicht mehr finden)
Ich selbst habe schon Ende der 90er Jahre ein Schreiben entworfen, in dem ich - analog zur Chiffrierung bei Psychotherapieanträgen - bereits die Adresse für die Übersendung der Patientendaten so vorgebe (mit Aktenzeichen, bestehend aus Geburtsdatum und Anfangsbuchstabe des Familiennamens), dass ich die Unterlagen ungeöffnet dem Patienten zuordnen kann und mit dem Begutachtungsauftrag zusammen an den MDK leiten kann.
Es hat seitens einzelner Krankenhäuser viele Versuche gegeben, dieses Verfahren zu verweigern. Allerdings sind Fälle, in denen dieses Verfahren grundlos (schließlich ist es in dem äißerst sensiblen Bereich der Psychotherapie seit Jahren anerkannt!!!) verweigert wird, die einzigen, die ich nicht bezahle. Bislang klappt das ganz gut... :d_zwinker:
Moin ToDo,
nur der Vollständigkeit halber: Einige kleinere KK möchten auch immer wieder medizinische Information direkt per Post, \"MDK\" ist dort ein Fremdwort. Sind aber nur wenige, dafür um so sturer. Letztlich setzten sie sich aber nicht durch. Grund: Siehe Ihr Posting.
Grüße von der Ostsee.
Hallo Zusammen,
vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Toll, daß man sich auf das Forum verlassen kann. :respekt:
Wunderschönen Abend und viele Grüße
Lorelei
:sonne:
Hallo,
es gibt eine aktualisierte Sammlung:
http://www.medinfoweb.de/article.php?ar…cat01=2&cat04=2