Hallo Herr Schaffert,
ich möchte behaupten, dass Punkt 1 größtenteils auch heute schon gilt, er wird von den Krankhäusern nur nicht konsequent eingefordert. Deswegen besteht meine Reaktion auf das BSG-Urteil momentan darin, mir einen entsprechenden Workflow mit den dazugehörigen Formulierungen an Kassen und MDK auszudenken.
Punkt 2: damit wären die meisten Rechnungen für vor- und nachstationäre Behandlung von einer Prüfung ausgeschlossen.
Punkt 4: ist ebenfalls in Teilen bereits heute gültig. Für die Forderung nach Handlungsalternativen bei Verweildauerprüfung sehe ich hingegen keine Rechtsgrundlage.
Ansonsten auch von meiner Seite aus herzlichen Dank für die Initiative!
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hollerbach