100 Euro / 300 Euro

  • It’s a never ending story.

    Es kann doch nicht sein, oder?

    Pat. wird prämediziert, kann aber wegen Notfall im OP nicht operiert werden.
    MDK Gutachter: „Es ist ein organisatorisches Problem des Krhs, da ein paralleles Operieren der Versicherten nicht möglich war.“

    Natürlich! Wir bauen gerne noch mal 5OPs mit entsprechendem Personal auf. Freue mich jetzt schon auf die Budgetverhandlungen.

    Jetzt aber Schluss und nach Hause.
    Und morgen geht’s dann fröhlich weiter.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Schönen guten Tag allerseits,

    es gibt ihn doch nicht, den Weihnachtmann.

    In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung hat der Bundesrat beschlossen, die 100€ Regelung aus dem Wettberewerbsstärkungsgesetz zu streichen.

    Siehe [url=http://www.bundesrat.de/cln_050/sid_73CA9F214B3E8A6F110B681E2C9194B5/SharedDocs/Drucksachen/2006/0701-800/755-06_28B_29,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/755-06(B).pdf]hier[/url] (Nr. 80, S93)

    Ich wünsche dennoch einen schönen Tag,

  • Ich denke nicht, dass 100 € wirklich eine abschreckende Wirkung auf die KK gehabt hätte (wenn dann, müsste dieser schon 300-400 € betragen). Ab einem bestimmten DRG-Betrag hätten sie wahrscheinlich trotz 100 € immer prüfen lassen.
    Gruß
    Ordu

  • Schönen guten Tag Herr Ordu,

    von den 50 Fällen, die in einer Fallkonferenz mit dem MDK bei uns geprüft werden, müssen wir in der Regel bei maximal 5 Fällen Änderungen durchführen. Die 4.500 €, die wir für die anderen bekommen hätten, würde so in Etwa den Betrag decken, auf den wir durch die Änderungen verzichten müssten.

    Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie in die Begründung des Bundesratsdokumentes eine Größenordnung von 40% \"fehlkodierter\" Fälle kommt. Abgesehen davon, dass selbst dann immernoch über die Hälfte der Prüfungen überflüssig ist, halte ich diese Zahl für viel zu hoch und bar jeder objektiven Grundlage.

    Dass Angesichts von anderen Regelung des Gesetzes - wie beispielsweise dem Gesundheitsfond - und bestehender Schikanen - wie dem Abzug nach § 140d SGB V - ausgerechnet der Verwaltungsaufwand als Begründung aufgeführt wird, ist blanker Hohn

    Ich war von Anfang an allerdings nicht so begeistert von dieser Form der Steuerung, da ich ihr - offensichtlich zu Recht - keine Überlebenschancen gegeben habe. Mir wäre eine weniger monetäre Lösung wie beispielsweise notwendige Kriterien für die Auslösung einer Prüfung oder Anforderungen an den MDK (Prüfung der gesamten Akte vor Ort) lieber gewesen, die dann vielleicht auch nicht so viel Widerstand hervorgerufen und das Gesetzgebungsverfahren überlebt hätten.

    Ich wüsnche noch einen schönen Tag,

    • Offizieller Beitrag

    Guten Abend,


    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie in die Begründung des Bundesratsdokumentes eine Größenordnung von 40% \"fehlkodierter\" Fälle kommt.


    siehe:
    „In 5934 Fällen (62 Prozent) resultierte aus der MDK-Prüfung keine erlösrelevante Änderung der Kodierung (RG MDK = Krankenhaus). Die Summe aller Erlösänderungen beziffert sich auf 1391,95 RG zu Gunsten der Krankenkasse, was bei einem aktuellen Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz von 2888,10 Euro insgesamt 4020090,70 Euro entspricht.“
    f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus 6/2005
    Die Kodier-Prüfung nach § 275 SGB V bringt den Kassen Millionen

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Ich war von Anfang an allerdings nicht so begeistert von dieser Form der Steuerung, da ich ihr - offensichtlich zu Recht - keine Überlebenschancen gegeben habe


    Wie aus gut informierten Kreisen zu hören ist, gilt es als sicher, dass der „100€-Vorschlag“ nicht kommen wird.
    Es wird erzählt, dass Beamte im BMG sogar erstaunt waren, dass dieser Passus nicht schon viel früher „gekippt“ worden ist...


    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Dass Angesichts von anderen Regelung des Gesetzes - wie beispielsweise dem Gesundheitsfond - und bestehender Schikanen - wie dem Abzug nach § 140d SGB V - ausgerechnet der Verwaltungsaufwand als Begründung aufgeführt wird, ist blanker Hohn


    Siehe auch:
    ...“So wird denn kräftig weiter geflickt - so lange, bis das deutsche Gesundheitswesen nur noch aus Reparaturstellen besteht. Jede neue politische Flickschusterei bedeutet im Übrigen für Juristen geradezu ein Beschäftigungsprogramm. Und dies ist in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit ja von einer nicht zu unterschätzenden Bedeutung.“

    Sodan
    Gesundheitsreform 2006/2007 - Systemwechsel mit Zukunft oder Flickschusterei?
    Neue Juristische Wochenschrift, Heft 50 2006


    Gruß

    Eberhard Rembs

  • Schönen guten Tag Herr Rembs,

    Zitat

    Original von ERembs:
    „In 5934 Fällen (62 Prozent) resultierte aus der MDK-Prüfung keine erlösrelevante Änderung der Kodierung (RG MDK = Krankenhaus). Die Summe aller Erlösänderungen beziffert sich auf 1391,95 RG zu Gunsten der Krankenkasse, was bei einem aktuellen Landesbasisfallwert in Rheinland-Pfalz von 2888,10 Euro insgesamt 4020090,70 Euro entspricht.“
    f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus 6/2005
    Die Kodier-Prüfung nach § 275 SGB V bringt den Kassen Millionen


    Mir ist schon klar, dass diese Zahl vom MDK kommt er er das auch so darstellt. Nur ist die entscheidende Frage, ob es sich auch um tatsächlich abgeschlossene Fälle handelt. Wenn ich nur die (erst-)Gutachten zähle, dann komme ich sicherlich (als MDK) zu solche Erfolgen. Nach Widerspruch und ausreicheneder Akteneinsicht (z. B. pflegerische Dokumentation bei Inkontinenz und Dekubitus), lösen sich so manche Gutachten (und die dazugehörige Änderung der Bewertungsrelation) in Luft auf.

    Auch dass die Prüfung den Kassen Millionen spart, ist zu relativieren:
    Es handelt sich hier um Beträge, die in den Erlösausgleich einfließen. Im Mehrerlösbereich hätten der Krankenkasse sowieso 65% des Betrages der Änderung zugestanden, wenn der IST-CMI höher als der vereinbarte CMI ist, ggf. sogar 100%. Von dem, was dann übrig bleibt, müssen natürlich noch die Kosten für die Bearbeitung der Fälle durch Krankenkasse und MDK abgezogen werden. Überschlägig komme ich da auf ein Nullsummenspiel.

    Werden die Kassen damit konfrontiert, so geben sie offen zu, dass es hier vor allem um eine Umverteilung geht: Statt Erlösausgleich für alle Kassen lieber das Geld für die eigene Kasse vorher durch die Prüfung sichern.

    Der volkswirtschaftliche Nutzen ist gleich Null - abgesehen natürlich von den Arbeitsplätzen in Medizincontrolling, MDK und Krankenkassen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr Schaffert,

    aber versuchen Sie das mal jemandem klarzumachen, der noch nie das Wort Erloesausgleich gehoert hat....

    Gruss, J.Helling

  • Zitat


    Original von R. Schaffert:

    Es handelt sich hier um Beträge, die in den Erlösausgleich einfließen.

    Guten Tag,

    es sei noch der Hinweis erlaubt, daß in solchen Fällen, in denen Erlöse ganz oder teilweise aufgrund von Gutachten an die KK zurückfließen, dies den Tatbestand der Abschreibung auf Forderungen erfüllt. Solche Beträge gehen dann nicht (!) in die Ausgleiche ein. Es wäre schließlich vollkommener Unsinn, wenn auf Erlöse, die es gar nicht gibt, auch noch die 65% berechnet und an die KK abgeführt würden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo,

    Zitat


    Original von R. Schaffert
    Werden die Kassen damit konfrontiert, so geben sie offen zu, dass es hier vor allem um eine Umverteilung geht: Statt Erlösausgleich für alle Kassen lieber das Geld für die eigene Kasse vorher durch die Prüfung sichern.


    Das ist richtig und vor dem Hintergrund, dass der Gesetzgeber trotz aller künstlichen Ausgleiche nach wie vor den Wettbewerb will, auch überhaupt nicht kritikwürdig!

    Übrigens waren Sie vor wenigen Tagen in dieser Diskussion noch wesentlich weit- und einsichtiger. Wissen Sie denn schon, was aus dem geplanten Sanierungsbeitrag der Krankenhäuser geworden ist? Ich habe gehört, dass von vornherein der \"Deal\" geplant war, den Sanierungsbeitrag fallen zu lassen und als \"Ausgleich\" die 100,- € und die Rückzahlung der Kürzungsbeträge IGV zu streichen.

    Wenn wir das Fass aber jetzt einseitig aufmachen und auf die 100,- € Diskussion reduzieren, werfe ich mal ein Pfund in die Wagschale:

    Ich habe gehört, dass es einen Vorschlag der Länder gab, die 100,- € nur beizubehalten, wenn sie im Falle einer Prüfung, die tatsächlich zu einer Rechnungskürzung führt, auch vom Krankenhaus zu zahlen sind (also absolut gerechterweise eine Zahlung nach dem Verursacherprinzip!). Das soll letztlich dazu geführt haben, dass sämtliche Befürworter der in den Eckpunkten verankerten einseitigen Regelung plötzlich eher für eine komplette Streichung waren. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

    Ansonsten sehe ich dieses Thema völlig unaufgeregt. Diese Reform hatte diese Bezeichnung nie verdient. Nun wird sie weiter und weiter verwässert und es bleibt am Ende nicht mal ein Reförmchen. (Herr Lauterbach kämpft gegen ein Gutachten, das seine grenzenlose Unfähigkeit, die er in das Reformpaket eingebracht hat, offenbaren würde - Frau Schmidt ist seit Jahren mehr damit beschäftigt, Ihr Gesicht zu wahren und durchsetzungsfähigste Gesundheitsministerin aller Zeiten zu werden - ohne Rücksicht auf die Ergebnisse ihrer Politik). Jede der beiden Regierungsparteien hätte in alleiniger Regierungsverantwortung eine bessere Lösung präsentiert.

    Und hier werden nach wie vor künstliche Gräben aufgerissen zwischen Parteien, die sich im Streit um die Regierungspläne eigentlich so nah und so einig sind, wie seit Jahrzehnten nicht...

    In diesem Sinne Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo

    Zitat


    Original von ToDo:
    Ich habe gehört, dass es einen Vorschlag der Länder gab, die 100,- € nur beizubehalten, wenn sie im Falle einer Prüfung, die tatsächlich zu einer Rechnungskürzung führt, auch vom Krankenhaus zu zahlen sind (also absolut gerechterweise eine Zahlung nach dem Verursacherprinzip!). Das soll letztlich dazu geführt haben, dass sämtliche Befürworter der in den Eckpunkten verankerten einseitigen Regelung plötzlich eher für eine komplette Streichung waren. Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

    Das halte ich, ehrlich gesagt, für ein Gerücht. Die 100 € sollten eine Aufwandspauschale darstellen, die ganz sicher auch in der Höhe für die Krankenhäuser gerechtfertigt wäre. Finden Sie mal jemanden, der Lust und Zeit hat, die Akte eines dreimonatigen Intensivaufenthaltes zu kopieren, weil ein (pflichtbewusster) Kassenmitarbeiter den MDK mit einer Prüfung beauftragen muss, da ihm die Anzahl der verabreichten EKs auffällig erscheint. :d_neinnein:

    Wäre der entstehende Aufwand auf Kassenseite vergleichbar, dann wären auch 100 € angemessen. Nur: Wäre das der Fall, dann bestünde das Problem der Massenprüfungen nicht...

    Zitat


    Original von ToDo:
    In diesem Sinne Ihnen allen ein besinnliches Weihnachtsfest


    Dem schließe ich mich gerne an

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Schönen guten Tag allerseits,

    @Herrn Sander:
    Ich denke wir meinen das gleiche: Wären die Erlöse beim Krankenenhaus geblieben, wären sie auszugleichen, also im Falle des Mehrerlöses zu 65% zurückzuzahlen. Werden die Erlöse durch den MDK gekürzt, sind natürlich auch die auszugleichenden Merherlöse geringer:

    Beispiel:
    Mehrerlös:
    200 € Mehrerlös ohne MDK-Prüfung
    -100 € MDK-Kürzung
    =100 € Mehrerlös nach MDK-Prüfung

    Ausgleiche:
    200 € x 65% = 130 € Rückzahlung an KK ohne MDK-Prüfung
    100 € X 65% = 65 € Rückzahlung an KK nach MDK-Prüfung

    macht also:
    130 € Minderung für das KKH ohne MDK-Prüfung
    100 + 65 = 165 € Minderung für das KKH mit MDK Prüfung

    allerdings verteilen sich die 130 € auf die Krankenkassen insgesamt, während im zweiten Fall 100 € nur an die prüfenden Krankenkassen geht.

    Ob sich mit den 35 € Differenz die MDK-Prüfung bezahlt macht, sei einmal dahingestellt. Selbst mit Mindererlösen sähe die Sache ähnlich aus, nur die Prozentsätze wäre etwas günstiger für die KK.

    TO Do
    Ich habe ja bei diesem Thema bereits gesagt, dass ich genau so wenig über die 100 € Regelung gejubelt habe, wie ich nun darüber weine, dass sie gestrichen wird. Im Übrigen ist das auch nur ein - natürlich subjektiv - herausgepickter Aspekt des Ganzen.

    Ich stimme Ihnen auch zu, dass die Reform den Namen nicht verdient, genau so wenig, wie die jeweiligen Jahrhundertwerke der letzten 10 Jahre.

    Wenn das Ziel allerdings \"Sparen\" heißt - ob es Alternativen gibt, sei einmal dahingestellt - dann ist es jedoch in der Gesundheitspolitik nicht anders, als in jedem Betrieb: Sparmaßnahmen sind schmerzhaft. Insofern könnte das Wehgeschrei aller Beteiligten auch auf eine gewisse Gerechtigkeit in der Verteilung der Sparmaßnahmen schließen (bitte den letzten Satz nicht ganz ernst nehmen - nur ein bischen). Und die von Ihnen genannte Nähe der Betroffenen in der Ablehnung beruht doch wohl auf jeweils völlig unterschiedlichen Gründen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,