100 Euro / 300 Euro

  • Hallo Mikka, hallo Forum,

    solches Vorgehen von KK (nur eine - reicht aber ) kenne ich genau. Die Rechnungen werden abgewiesen mit Notiz - amb. Abrechnung, Geld einfach zurück abgebucht, Mahnungen ohne Bearbeitung einfach zurück geschickt. ?) Das kann man auch nicht akzeptieren. :erschreck: Das darf sich keine Krankenkasse erlauben - tut es aber leider doch. :a_augenruppel:

    Wenn es um Gutachten von MDK geht - bekomme ich ein Schreiben von KK ohne Gutachten - fordere ich den einfach per Fax oder Telefonisch. Bis jetzt immer mit Erfolg - sonst wird der Fall vorerst nicht bearbeitet. Krankenhäuser haben ein Recht auf MDK Gutachten.

    Im Büro habe ich ein BSG Urteil vom August 2006 wo viele Sachen einfach klarer gestellt sind als bisher. Ich melde mich Morgen nochmal mit genauen Angaben des Urteils. Bis dahin.

    Schönen Abend und viele Grüße

    Lorelei

    :sterne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Forum,

    ich habe ein paar Anmerkungen und Fragen zu der 100,- - Regelung und einigen meiner Vorredner:

    - wann kommen die 100,- Euro zum Tragen? Wenn der MDK feststellt, dass die Rechnung des KH ordnungsgemäß ist?
    --> was ist, wenn der MDK sagt, die Rechnung war nicht ordnungsgemäß, das KH widerspricht - zählt dann das Zweit- oder Drittgutachten oder gar ein Gerichtsurteil???


    @ Mikka, rogerrabbit

    - Warum hat die Kasse bei stationären ambulanten OPs nicht Anspruch auf bestimmte Angaben, bevor der MDK eingeschaltet wird?
    --> Wenn die OP im Katalog als in der Regel ambulant durchführbar gekennzeichnet ist, hat doch wohl das Krankenhaus zu begründen, warum doch stationär behandelt wurde!? Die AEP-Kriterien müssen vom KH geprüft werden - und die Mitteilung der erfüllten AEP-Kriterien an die Kasse kann ich auch datenschutzrechtlich wirklich nicht bedenklich finden...

    Immerhin gibt es bereits jetzt vorbildlich dokumentierende Krankenhäuser, die entweder in Papierform (mit der Verordnung) oder per DTA als MBEG (Medizinische Begründung) UNAUFGEFORDERT die entsprechend erfüllten AEP-Kriterien für eine stationäre Aufnahme dokumentieren und übermitteln. Warum sollten andere Leistungserbringer dann selbst nach Aufforderung dies verweigern???

    Und wenn die Kasse das Vorliegen der übermittelten AEP-Kriterien anzweifelt, bin ich doch auch völlig auf Ihrer Seite, dass dann der MDK einzuschalten ist und auch weiterführende Dokumentation und/oder Patientendaten nur noch an den MDK gehen...

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Hallo ToDo.

    die 100 € kommen zum tragen \"Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.“ so steht es dann im Gesetz.

    Im Falle eines Widerspruchs würde ich sagen, dass dann ein Gerichtsurteil als letzte Instanz anzusehen ist. Kommt es nicht zu einer Rechnungskürzung (Gericht entscheidet pro KH), sind 100 € zu zahlen. Entscheidet Gericht gegen KH, keine 100 €. Letztendlich ist die Prüfung mit einem BSG Urteil abgeschlossen. Da stellt sich dann die Frage nach den Zinsen :teufel: (war nur ein Scherz!)

    Kann allerdings wieder zu Streitigkeiten führen. Es gibt so ein bis drei KKn, bei denen ich mir das vorstellen kann (bitte nicht als Angriff werten) :) .

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo Papiertiger,
    was passiert denn, wenn das MDK-Gutachten z. B. zu einer Veränderung der Kodierung führt aber nicht zu einer Minderung der Vergütung, sondern ggf. sogar zu einer Erhöhung. Gibt\'s dann eine Nachzahlung + 100,00 Euro Gebühr?

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Hallo zusammen,

    ich finde wir sollten den ersten Fall einmal abwarten :augenroll: bevor wir uns über \"Zulagen\" freuen können.
    :d_zwinker:
    Aber, was ist mit den 100€ und dem KH-Buget :d_pfeid: sind diese ein zusätzlicher Verdienst :d_gutefrage: oder gehen hier wieder ... an jemanden als Ausgleich ab :d_gutefrage: :a_augenruppel: :sterne:

    Na dann noch einen schönen Aschermittwoch. :i_drink:

    8) Stefan Schulz, Med. Controlling

  • Hallo Herr Bauer,

    ich denke ja.

    Die 100 € sind als Verwaltungspauschale gedacht, die dem KH zustehen, wenn eine Prüfung keine Rechnungsminderung ergibt.
    Das einem KH die 100 € nicht zustehen, wenn eine Rechnungserhöhung, wäre eine sehr kreative Auslegung des (zukünftigen) Gesetzestextes.

    Aber wie Aachen1 schon sagte, warten wir´s ab.

    Die 100 € sind m.E. ausserhalb des Budgets. Wieso sollten die auch drin sein?

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Hallo,

    mit den 100 Euro können wir dann ja unsere 0,5%-Lücke wieder auffüllen...

    Gruß, J.Helling

  • Hallo ToDo,

    Zitat


    Original von ToDo:

    @ Mikka, rogerrabbit

    - Warum hat die Kasse bei stationären ambulanten OPs nicht Anspruch auf bestimmte Angaben, bevor der MDK eingeschaltet wird?
    --> Wenn die OP im Katalog als in der Regel ambulant durchführbar gekennzeichnet ist, hat doch wohl das Krankenhaus zu begründen, warum doch stationär behandelt wurde!? Die AEP-Kriterien müssen vom KH geprüft werden - und die Mitteilung der erfüllten AEP-Kriterien an die Kasse kann ich auch datenschutzrechtlich wirklich nicht bedenklich finden...

    Immerhin gibt es bereits jetzt vorbildlich dokumentierende Krankenhäuser, die entweder in Papierform (mit der Verordnung) oder per DTA als MBEG (Medizinische Begründung) UNAUFGEFORDERT die entsprechend erfüllten AEP-Kriterien für eine stationäre Aufnahme dokumentieren und übermitteln. Warum sollten andere Leistungserbringer dann selbst nach Aufforderung dies verweigern???

    Und wenn die Kasse das Vorliegen der übermittelten AEP-Kriterien anzweifelt, bin ich doch auch völlig auf Ihrer Seite, dass dann der MDK einzuschalten ist und auch weiterführende Dokumentation und/oder Patientendaten nur noch an den MDK gehen...

    da bin ich voll und ganz Ihrer Meinung. Meine Erfahrung zeigt allerdings, dass versucht wird zuerst die Prüfung durch den MDK mit fast allen Mitteln zu umgehen. Wenn das KKH dann eine Begründung nach AEP liefert, werden mit 99,99999 prozentiger Unschärfe alle Fälle dann doch - trotz Begründung !!!!!! - duch den MDK überprüft (der bisher dann immer die stationäre Notwendigkeit bestätigt hat).

    Da ich mich nicht bürokratisch unterfordert fühle finde ich das Vorgehen nur irgendwie sinnlos und nicht zielführend (für übrigens alle beteiligten Parteien), frei nach dem Motto: egal was es ist - nur der Preis dafür muss runter.


    immer

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Hallo Forum,

    hier ein Beschluß des BSG vom 3.08.06, Nr. B3KR1/06S. Sehr interessant. :super:

    Viele Grüße und noch einen schönen Abend.

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo Lorelei,
    könnten Sie uns den Gefallen tun, auch einen Link zum BSG-Urteil zu posten (wenn es ihn denn gibt) ?

    Eisige Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.