100 Euro / 300 Euro

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Sambu:
    Gegenfrage zur Gegenfrage von Willy:

    Wenn alle Kasen pleite sind und niemand mehr Arzt-Zahnarzt-Krankehauskosten zahlt etc. oder oder oder
    was dann??????????????????????????????????????

    Amerikanische Verhältnisse???

    Dies scheint allerdings weniger Wahrscheinlich. Siehe z. B. hier.

    Um die Finanzen der Krankenkassen zu konsolidieren, lässt man halt die Leistungserbringer pleite gehen.

    Es ist immer die Frage, wieviel eine Gesellschaft bereit ist, für Ihre Gesundheitsversorgung zu bezahlen. Nur wenn diese Bereitschaft sinkt, bekommt man \"amerkanische Verhältnisse\" (by the way: nord-, mittel- oder südamerikanische Verhältnisse ? )

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo

    Habe auch nochmal eine Frage zum leidigen Thema:

    MDK prüfte die Kodierrichtigkeit der N39.0. Wir schickten ihnen entsprechende Unterlagen hin.
    Heute kam ein Schreiben, dass unsere Abrechnung korrekt sei, aber keine Aufwandspauschale von 100€ erstattet wird, da die ND B96.2! hätte auch mit kodiert werden sollen.
    Ich sehe das aber anders. Die Krankenkasse hat die ND N39.0 geprüft > diese wurde korrekt abgerechnet > 100EUR-Aufwandspauschale.

    Wer ist nun im Recht?
    :sterne:

    Gruß
    mema

  • Hallo Frau mema,

    Sie können ja den von Hr. Schaffert zitierten Mustertext übernehmen:
    Keine Rechnungsminderung (auch eine Erhöhung ist keine Minderung) - ergo 100 Euro!

    Gruß

    T. Flöser

  • Hallo Forum,

    wenn wir mit den Krankenkassen vor dem 01.04.2007 über Belegungstage verhandelt haben, dann meist im Zusammenhang mit den Zu- oder Abschlägen des DRG-Systems bei Erreichung der Grenzverweildauern. Nun haben wir das GKV WSG mit der sicher gut gemeinten 100 € Pauschale, die unstrittig immer dann fällig wird, wenn im Rahmen der Prüfung keine Minderung des Abrechnungsbetrages resultiert. Wenn der MDK-Gutachter aus Verzweiflung in einem Fall dem OPS-Code eine Seitenangabe hinzufügt und im identischen Fall einen Tag später die vorhandene Seitenangabe weg\"korrigiert\", kann er zwar in beiden Fällen formulieren: \"Die Kodierung des Krankenhauses ist medizinisch nicht begründet.\", allerdings bleibt das in beiden Fällen ohne Auswirkung auf den Abrechnungsbetrag. Derartige Ausuferungen können deshalb als unschädlich angesehen werden.
    Wie verhält es sich aber, wenn die Krankenkasse - gestützt auf eine gutachtliche Stellungnahme des MDK - einen Belegungstag innerhalb der Grenzverweildauern nicht akzeptiert? Dann sind für diesen Tag die gesetzlichen Zuschläge nicht zu entrichten. Es resultiert eine Minderung des Abrechnungsbetrages um die tagesgleichen Zuschläge (wenige Euro).
    Wenn der MDK im Prüfverfahren keinen abrechnungsrelevanten Abbildungsfehler geltend machen kann, streiten wir uns dann ab sofort um jeden einzelnen Belegungstag (und die Zuschläge)? Gibt es dazu Erfahrungen?
    Mit freundlichen Grüssen aus der Saalestadt Halle (Es schneit und schneit...)
    Dr. Henze

  • Hallo McHenze, :u_frosty:

    Zitat


    Original von McHenze:
    Dann sind für diesen Tag die gesetzlichen Zuschläge nicht zu entrichten. Es resultiert eine Minderung des Abrechnungsbetrages um die tagesgleichen Zuschläge (wenige Euro).
    Wenn der MDK im Prüfverfahren keinen abrechnungsrelevanten Abbildungsfehler geltend machen kann, streiten wir uns dann ab sofort um jeden einzelnen Belegungstag (und die Zuschläge)?

    Haben Sie dazu tatsächlich einen Beispielfall? Wäre doch eine amüsante Variante im Streit im die 100 Euro.

    Gruß

    merguet

  • Schönen guten Tag,

    welche gesetzlichen Zuschläge sind den tagesbezogen? Meines Wissens ist ein Teil fallbezogen und ein Teil prozentual zum DRG-Rechnungsbetrag. Die Streichung eines Belegungstages innerhalb der GVD ändert nicht an den Beträgen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hell-O,
    hatte schon jemand einen gleichartigen Fall:
    DRG mit Abschlägen UGVD wird geprüft, ND gestrichen, Schweregrad der DRG sinkt, Höhe der Abschläge sinkt entsprechend, Gesamtbetrag steigt hierdurch...

    Nach GKV-WSG sind 100 € fällig - oder sieht dies jemand anders?

    Gruß-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Schönen guten Tag allerseits,

    noch einmal:

    Zitat

    § 275 Abs 1c

    ...Falls die Prüfung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt...


    Dies ist das einzige Kriterium für die Aufwandspauschale. Egal was der MDK raus oder rein prüft: Mindert sich die Rechnung nicht (bleibt sie also gleich oder steigt) , dann sind die 100 € fällig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Eastfries,


    Zitat


    Original von Eastfries:
    ... Schweregrad der DRG sinkt...

    Wenn der Schweregrad sinkt, dann ändert sich die DRG. und dann hat die Kasse Anrecht auf eine Stornierung der Rechnung und Neuausstellung.

    Sofern die Kasse nicht mit dem Klammerbeutel gepudert ist (soll es ja auch geben), dann wird sie diese neue Rechnung nicht mehr zum MDK geben.

    Ohne MDK keine 100 Euro.

    Sollten Sie mit Ihrer Argumentation durchkommen, dann herzlichen Glückwunsch.

    MFG

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter