100 Euro / 300 Euro

  • Hallo Herr Schaffert,
    ich bin da ganz Ihrer Meinung und ich hatte bislang, auch bei Änderung der Rechnung, keine Probleme, die 100 € erstattet zu bekommen.
    Ich wollte gezielt diejenigen ansprechen, die anderer Meinung sind. Und siehe da, es gibt (noch immer) andere Meinungen.

    Laufen denn schon die ersten Verfahren oder wird vorher eingelenkt?

    mfG-

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Schönen guten Tag,

    bern:

    Es gibt Konstellationen unterhalb der UGVD, da sinkt zwar z. B. durch Streichung einer ND formal der Schweregrad der DRG, aber durch die dann weniger oder geringer anfallenden UGVD-Abschläge steigt insgesamt der Rechnungsbetrag. Auch in diesen Fällen halte ich die Berechnung der 100 € für korrekt.


    Eastfries:

    Verfahren gibt es noch nicht, Wir sind noch beim Vorgeplänkel. Ich muss ja eine definitive und endgülitige Absage der 100€ Zahlung in den Händen haben, um diese einklagen zu können. Bisher hat in der Regel die Kasse einmal die Zahlung abgelehnt und ich habe meine Auffassung und die Aufrechthaltung der Forderung dargelegt. Jetzt ist wieder die Kasse dran. Sollte sie sich gar nicht mehr melden, dann gehe ich wegen Verzug vor Gericht.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo Herr schaffert,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    bern:

    Es gibt Konstellationen unterhalb der UGVD, da sinkt zwar z. B. durch Streichung einer ND formal der Schweregrad der DRG, aber durch die dann weniger oder geringer anfallenden UGVD-Abschläge steigt insgesamt der Rechnungsbetrag. Auch in diesen Fällen halte ich die Berechnung der 100 € für korrekt.

    ich kenne diese Konstellationen natürlich, bei diesen würde ich aber aus den genannten Gründen keine Aufwandspauschale zahlen. Aber das müssen wir ja nicht noch dreissig mal wiederholen...


    MFG

    Bern

    PS: der Thread hat mittlerweile 200 Einträge. daher :i_respekt: an alle Beteiligten

    ehemaliger Versicherungsvertreter

  • Hallo Forum,

    die geschilderte Vorgehensweise einzelner Krankenkassen, die Zahlung der Aufwandspauschale durch die \"Streichung\" eines Belegungstages innerhalb der GVD zu umgehen, ist ein Problem der neuen Bundesländer und des Osteils von Berlin. Im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogrammes gemäß Art. 14 GSG berechnen die Krankenhäuser im \"Osten\" einen Investitionszuschlag in Höhe von 5,62 € für jeden Tag des Krankenhausaufenthaltes. Soviel zu der Frage von Herrn Kollegen Schaffert. Wenn im Ergebnis eines Prüfverfahrens nach § 275 SGB V keine Änderung der DRG oder der UGVD/OGVD-Ab-/Zuschläge resultiert, kann die Krankenkasse durch \"Streichung\" eines Belegungstages innerhalb der GVD diesen Investitionszuschlag in Höhe von 5,62 € zurückfordern. Wir erleben es derzeit gehäuft, dass der MDK einen Tag innerhalb der GVD anzweifelt und der Krankenkasse damit ein solches Vorgehen ermöglicht. Würden Sie Ihre kostbare Zeit in ein Gutachtenverfahren oder gar einen Rechtsstreit um 5,62 € investieren, wenn im Ergebnis (vielleicht) die 100 € gezahlt werden?

    Erstaunlich, dass es dazu keine ähnlichen Erfahrungen im Forum zu geben scheint. Mir geht es persönlich weniger darum, unbedingt die 100 € zu kassieren. Interessant scheint mir vielmehr, wieviel Kraft und Ideen einzelne Kostenträger investieren, um die Folgen des neuen Gesetzes abzuwenden. So schlecht wie manche meinen, scheint es gar nicht zu sein ...

    P.S.: Bin gerade Vater geworden und konnte deshalb nicht gleich antworten.

    Schöne Grüsse aus\'m sonnigen Osten und einen \"schönen guten Tag\" an Herrn Schaffert.

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    zur Klärung der Frage, ob die MDK-Aufwandspauschale auch nach Kodierungsänderungen abgerechnet werden kann, soweit sich dadurch keine Minderung des Abrechnungsbetrages ergibt, hatte ich eine Anfrage an das BMG gestellt.

    Als Dateianhang nunmehr die eindeutige Antwort des BMG: Ja!!!
    :biggrin:


    Mit vorweihnachtlichen Grüßen
    Dr. med. Jürgen Linz
    (Medizincontroller)

    Dr. med. Jürgen Linz
    Weiterbildungsassistent Orthopädie/Unfallchirurgie
    Facharzt für Chirurgie (BLÄK), Sportmedizin (BLÄK)
    Diplom-Krankenhausbetriebswirt (VKD), Qualitätsmanagement (BLÄK)

  • Sehr geehrter Herr Linz,

    vielen Dank, dieses Schreiben hilft auch uns.

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Dr. Jürgen Linz:
    ob die MDK-Aufwandspauschale auch nach Kodierungsänderungen abgerechnet werden kann, soweit sich dadurch keine Minderung des Abrechnungsbetrages ergibt

    Hallo,

    mit dem Wortlaut der Antwort wurde dann aber auch gleich die nicht gestellte Frage beantwortet, ob die Pauschale zu entrichten ist, wenn es zu einer Steigerung des Abrechnungsbetrages kommt. Muss dann auch \"Ja\" sein.

  • Hi Forum,

    nun gibt es eine weitere \"Tuschen Empfehlung\" zugunsten der KH. ich bin sicher, dass die Kassen Ihren Standpunkt nicht kampflos aufgeben werden, hoffe aber auf wenigstens teilweises Einlenken.

    Gruß aus Duisburg

    :u_frosty:

    (Schneetreiben)

    merguet

  • Hallo Krankenhäuser,

    Herzlichen Glückwunsch!!!!!!!!!!!!!!!

    Zitat


    Original von merguet:
    ich bin sicher, dass die Kassen Ihren Standpunkt nicht kampflos aufgeben werden


    Stimmt

    Zitat


    Original von merguet:
    hoffe aber auf wenigstens teilweises Einlenken.

    so wie ich das mitbekomme, wird das bei gutem Verhältnis eh ganz gut geregelt.


    MFG

    Bern

    ehemaliger Versicherungsvertreter

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Bern,

    warum bei klarer Formulierung der Vorgabe und (eigentlich obsoleter) Klarstellung durch das BMGS dann immer noch gestritten werden soll, bleibt mir völlig unverständlich! Man muss/ kann aber auch nicht alles verstehen.......