100 Euro / 300 Euro

  • Hallo Papiertiger,

    m.E. könnten Sie, sofern Sie die 100 € dringend brauchen ;) , die OGVD Tage begründen und dann auch die AWP fordern, da die Prüfung dann ja nicht zu der Minderung des Abrechnungsbetrages geführt hat.

    Soweit die Theorie- in der Praxis würde ich es natürlich auch nicht tun...

    mfG

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Hallo zusammen!

    Wir haben auch ein Problem beim abrechnen der 100 € Aufwandspauschale.

    Ein Weaning-Patient hatte x Beatmungsstunden und steuerte somit die DRG A11F an. Der MDK bestätigt die Beatmungsstunden und somit auch die angesteuerte DRG. Die Hauptdiagnose und Nebendiagnosen werden vom MDK geändert, der Abrechnungsbetrag ändert sich dadurch aber nicht.

    Die Kasse (Bahn-BKK) weigert sich mit folgender Begründung die Aufwandspauschale zu zahlen:

    Wir weisen darauf hin, dass die Auslegung auch unserer Leseart des §275 Abs. 1c SGB V nicht widerspricht. Es ergibt sich aber vielmehr aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der unzulässigen Rechtsausübung, dass ein Krankenhaus die Aufwandspauschale dann nicht fordern darf, wenn es selbst durch eigenes Fehlverhalten (wie hier die fehlerhaften Angaben zu Haupt- und Nebendiagnosen) die Veranlassung zur Einzelfallprüfung gegeben hat. Bei korrekter Datenlieferung hätten wir keine Einzelfallprüfung veranlasst. Es bleibt deshalb bei unserer Entscheidung, dass ein Ausgleich der Aufwandspauschale nicht erfolgen wird.

    Wie argumentieren wir jetzt?
    Es heißt ja eindeutig: Die Feststellung von Fehlern der Abrechnung allein reicht zur Vermeidung der Aufwandspauschale nicht aus. Entscheidend ist ob die Prüfung zu einer Minderung des Abrechnungsbetrages führt.

    Vielen Dank für zahlreiche Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    dies wurde doch schon eingehend in diesem Thread besprocchen. Bitte lesen Sie dort erst einmal. Neue Informationen gibt es diesbezüglich meines Wissens nach nicht.

  • Hallo Miguel79,

    irgendwo auf diesen Seiten hat sich ein Link zu einem Schreiben von Herrn Tuschen versteckt. Darin wird auf diese Problematik eingegangen.

    Viele Grüße

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Tach zusammen,

    weiß zufällig jemand, ob gestern im Bundestag die Erhöhung der 100 auf die 300 EURO zugestimmt wurde?

    Danke für kurze Info im Voraus!

  • Schönen guten Tag,

    Zitat


    Original von Simon:
    weiß zufällig jemand, ob gestern im Bundestag die Erhöhung der 100 auf die 300 EURO zugestimmt wurde?

    Ja, das Gesetz wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses - also unter anderem mit der Erhöhung auf 300 Euro - verabschiedet.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • Hallo und ein gutes Neues Jahr an alle,

    m.W. muss dieses Gesetz erst noch durch den Bundesrat, d.h. diese Regelung wie auch das gesamte Gesetz sind noch nicht in Kraft getreten.

    Beste Grüße,
    fimuc

  • Hallo fimuc,

    ... völlig korrekt ! Das mit der 3. Lesung im Bundestag am 18.12.2008 verabschiedete sogenannte Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) muss noch durch den Bundesrat. Nach der Terminplanung soll dort am 13.02.2009 die Verabschiedung erfolgen. Änderungen gegenüber der im Bundestag verabschiedeten Fassung sind aber nicht mehr zu erwarten.

    Somit dürfte im § 275 Abs. 1 c Satz 3 SGB V der Betrag \"100 Euro\" durch den Betrag \"300 Euro\" ersetzt werden - gültig ab Veröffentlichung des KHRG im Bundesanzeiger ?

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Zitat


    Original von Systemlernender:
    gültig ab Veröffentlichung des KHRG im Bundesanzeiger ?


    Hallo,
    und dann wahrscheinlich nur mit Aufnahmen ab diesem Datum oder für Patienten mit Geburtstag ab diesem Datum oder was sich sonst noch die Kreativabteilung einfallen lässt.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch