100 Euro / 300 Euro

  • Hallo,

    Zitat


    Original von papiertiger_2:
    Oder wie die Pinguine aus Madagaskar: Stur lächeln und winken!


    also ich halte es da ja eher mit Rico: \"Ka-Boom?\" Skipper: \"Yes, Rico - Ka-Boom!\" Rico: \"Ka-Boom! Ka-Boom!\"

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

  • Zitat


    Original von mhollerbach:
    Hallo,


    also ich halte es da ja eher mit Rico: \"Ka-Boom?\" Skipper: \"Yes, Rico - Ka-Boom!\" Rico: \"Ka-Boom! Ka-Boom!\"

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach


    Ich sehe: Ich bin nicht allein :laugh: :totlach:

    stellv. Leitung Medizincontrolling
    Fachwirt Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)
    MDA

  • Hallo,

    Zitat

    Ich sehe: Ich bin nicht allein :laugh: :totlach:


    ohne das jetzt zu weit treiben zu wollen, aber den kann ich mir einfach nicht verkneifen: \"You all know the Penguin Credo. [..] It\'s \'Never swim alone.\' \"
    In diesem Sinne...

    Mit freundlichen Grüßen

    Markus Hollerbach

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    bei uns: Die 300 € werden nicht bezahlt, weil zwar die Anfrage \"musste stationär behandelt werden und dies über kompletten Zeitraum\" vom MDK vollumfänglich mit \"Ja\" beantwortet wurde, aber der Entlassgrund nicht mit \"gegen ärztlichen Rat\" angegeben war. Und jetzt kommts: Hätte die Kasse das gewusst, wäre ja die stationäre Behandlungsbedürftigkeit bewiesen gewesen und sie hätten den Fall nicht in die Prüfung gegeben.

  • Guten Morgen zusammen!

    Wie sieht Ihre Reaktion denn in solchen Fällen aus? Gibt es eine Art \"Mustertext\" als Gegenantwort?

    Ich wäre für eine Hilfestellung sehr dankbar, gerne auch per PN.

    Mit freundlichem Gruß,

    BoB77

  • Hallo,
    auch wenn ich mich in die Nesseln setze. Die Unterscheidung des Entlassgrundes von regulär und gegen ärztl. Rat, finde ich persönlich wirklich wichtig. Klar, kommt auf den Einzelfall an, aber z.B.

    Bei einem E-Grund 04 erfolgt die KH-Flucht häufig vor Erbringung von kodierbaren Prozenduren.
    Für den Kostenträger sieht das dann komisch aus, wenn als E-Grund 01 angegeben ist. Warum denn bei der HD und ND ohne Prozeduren nach einem oder zwei Tagen wir entlassen? Daraufhin kann es durchaus zu einer Prüfung primärer Fehlbelegung kommen, die bei einem korrekten E-Grund 04 nicht erfolgt wäre.

    Wie gesagt. Es kommt auf den Einzelfall an. Aber grds. passiert es, dass Prüfungen durch den MDK aufgrund fehlerhafter 301er-Meldungen erfolgen. Und mehr als die 301er-Daten hat die Kasse nicht. Auch wenn der Arzt die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, da er aus dem KIS o.a. mehr Infos hat.

    Vielleicht nachvollziehbar.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    es geht nicht um die Frage, ob wichtig oder nicht. Selbstverständlich ist der Entlassgrund wichtig.
    Es geht um die Aussage: \"Wenn der Entlassgrund \"gegen ärztlichen Rat\" im Datensatz gefunden worden wäre, hätte man den Fall nicht geprüft. Das ist Unsinn!
    Dann bitte alle Knie-Arthroskopien, Leistenhernien, usw. stationär aufnehmen, operieren und wenn der Patient Heim will, ihn nur gegen ärztlichen Rat entlassen = keine Prüfungen mehr. Wer glaubt bitte, dass diese Fälle nicht geprüft werden???

    Und nochmal: Es war keine Prüffrage!

  • Hallo Hr. Selter,

    ich glaube, da schießen Sie ein wenig über das Ziel hinaus. DRG-Rowdy hat oben eine schöne Beispielkonstellation angeführt, bei der genau das eintritt, was Sie als Unsinn bezeichnen. Nämlich die, dass der Fall bei korrekter Angabe des Entlassungsgrundes nicht geprüft worden wäre. Eine weitere wäre z. B. ein Tagesfall, der mit regulärer Entlassung gemeldet wird. Auch hier würde möglicherweise nicht geprüft, wenn der Entlassungsgrund \"gegen ärztlichen Rat\" angegeben worden wäre. Ich zumindest würde das nicht tun, weil ich weiß, dass ich aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung keine Chance hätte.

    Die von Ihnen angeführten Beispiele sind allesamt regelhaft ambulant zu erbringen, da kommt es natürlich nicht auf den Entlassungsgrund an.

    Ich würde mich also gerne der Kernaussage von DRG-Rowdy anschliessen: Es kommt immer auf den Einzelfall an. Verallgemeinerungen helfen uns in dieser Frage nicht weiter.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, Sie verstehen hier immer noch nicht um was es geht! Wieso wollen Sie andere Einzellfälle hier konstruieren? Es geht nicht um andere Fälle, sondern um eben genau diesen! Es war eine Aufnahme wegen Harnwegsinfekt! Wenn Sie mir erzählen wollen, dass solche Fälle dann nicht geprüft werden, wenn der Entlassgrund \"gäR\" ist, würde ich mich doch stark wundern!
    Und zu \"Sie schießen über das Ziel hinaus\". Sie können gerne Ihre Meinung äußern. Wo meine Ziele sind, werde ich mir aber von Ihnen dadurch nicht erklären lassen.

  • Hallo Hr. Selter,
    das haben Sie leider nicht verraten, dass es um einen Harnwegsinfekt ging. Daher verstehe ich Ihre überzogene Reaktion nicht. Und ich denke schon, dass ich im allgemeinen weiß, worum es geht.

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Bauer,

    wir müssen hier nicht streiten. Ich habe erst angefangen nach Ihrer Vorstellung \"überzogen\" zu reagieren, als Sie mir erklärten, dass ich über irgendwelche Ziele hinaus schieße! Man muss mir hier nicht wirklich erklären, dass es Fälle gibt, wo so etwas wichtig ist. Da Sie ja für sich in Anspruch nehmen, im Allgemeinen zu wissen, um was es geht, meinen Sie nicht auch, dass dies bei mir ähnlich gelagert ist? Wäre die Frage gekommen, \"wie war der Fall genau?, hätte ich es schnell dargestellt. Aber das kam ja nicht, sondern eben irgendwelche Szenarien, die hier überhaupt nicht Grundlage waren. Aber, egal, lassen wir es dabei. Soll hier wirklich nicht weiter ausgebreitet werden.