Hallo,
ZitatOriginal von Michael Bauer:
die Auffälligkeit besteht darin, dass ein Aufenthalt von wenigen Stunden der Fehlbelegung verdächtig ist. Dieser Verdacht besteht dann nicht, wenn eine Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt und auf unsere Anforderung auch das entsprechend unterschriebene formular des Patienten vorliegt.
A) was aber, wenn das Formular nicht unterschrieben wurde?
B) wenn es unterschrieben wurde: Jeder Anwalt wird Ihnen vor Augen führen, dass die Unterschrift quasi \"erzwungen\" wurde - der Patient sei wegen der \"angedrohten\" Maßnahmen [Aufnahme ins KH, Diagnostik und Therapie] derart eingeschüchtert gewesen, dass er die Tragweite seiner Unterschrift nicht habe erkennen können.
ZitatOriginal von Michael Bauer:
Telefonische Kontaktaufnahmen werden mittlerweile nur noch selten von KH toleriert, das sparen wir uns meistens!
Das ist auch unsere Erfahrung - mit einigen KKs.
Tipp an Schalke: Flach spielen - hoch gewinnen [F. Beckenbauer]