100 Euro / 300 Euro

  • Hallo,

    Zitat

    Original von Michael Bauer:
    die Auffälligkeit besteht darin, dass ein Aufenthalt von wenigen Stunden der Fehlbelegung verdächtig ist. Dieser Verdacht besteht dann nicht, wenn eine Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgt und auf unsere Anforderung auch das entsprechend unterschriebene formular des Patienten vorliegt.


    A) was aber, wenn das Formular nicht unterschrieben wurde?
    B) wenn es unterschrieben wurde: Jeder Anwalt wird Ihnen vor Augen führen, dass die Unterschrift quasi \"erzwungen\" wurde - der Patient sei wegen der \"angedrohten\" Maßnahmen [Aufnahme ins KH, Diagnostik und Therapie] derart eingeschüchtert gewesen, dass er die Tragweite seiner Unterschrift nicht habe erkennen können.

    Zitat

    Original von Michael Bauer:
    Telefonische Kontaktaufnahmen werden mittlerweile nur noch selten von KH toleriert, das sparen wir uns meistens!


    Das ist auch unsere Erfahrung - mit einigen KKs.

    Tipp an Schalke: Flach spielen - hoch gewinnen [F. Beckenbauer]

    Mit freundlichen Grüßen

    Lunge - Internist / Pneumologe

  • Hallo Lunge,
    das mit den telefonischen Kontakten sollte jetzt kein Seitenhieb an die KH sein. Ich weiß, dass es da leider auf beiden Seiten Hemmungen zum direkten Meinungsaustausch gibt.
    Zum formular gegen ärztlichen Rat sehen wir es nicht so eng. Es kommt dann ja letztendlich doch nichts dabei rum. Meistens liegt das Formular vor oder zumindest eine Doku, dass der Patient nicht unterschreiben wollte. Das genügt uns dann.
    Schönen Feierabend!

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt

  • Guten Tag zusammen,
    das mit dem Ball auf Schalke war ja wohl nix. Ob es auf der Insel wirklich besser wird??
    Nun zum Thema: telefonische Kontaktaufnahme sind wirklich schwierig, da meistens eine der Beteiligten die relevanten Unterlagen gerade eben nicht auf dem Schreibtisch hat. Mit einigen Kassen hat sich nach meiner Erfahrung die Kommunikation mittels E-Mail und / oder kurzer Faxnachricht bewährt. Auch hier müssen keine großen Schriftstücke produziert werden und die Frage ob eventuell eine Entlassung gegen ärztlichen Rat vorgelegen haben könnte, kann so beantwortet werden.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Aufwandspauschale für Krankenhäuser auch bei Zwischenrechnungsprüfungen

    http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/au…uefungen-331383

  • Und wie ist es mit angeforderten* Zwischenberichten bei noch laufenden Fällen, die auch noch nicht zwischenabgerechnet sind? Dann entfiele ja das Kriterium "Minderung des Rechnungsbetrages"...

    * Fragestellungen: Notwendigkeit stat. Beh. + Dauer stat. Beh.

    Artur Speck

  • Sofern die Zwischenberichte über den MDK im Rahmen § 275 angefordert wurden können Sie die Pauschale abrerechnen.

    Unter der Voraussetzung, dass die bisherige Verweildauer seitens des Gutachters bestätigt wird. Sollte bei einem "Endlosfall" mehrfach eine Prüfung über den MDK erfolgen, können Sie die Pauschale auch mehrfach berechnen.

    Anders sieht es aus, wenn es sich im Rahmen eines Verlängerungsantrages um einen Zwischen-Verlaufsbericht zur Verlängerungsbegründung (erhalten wir in Nordrhein gemäß Landesvertrag) gibt es keine AWP.

    Viele Grüße und einen entspannten Resttag vom
    Rheinkilometer 660

  • Moin,

    das ja man schön. Das ist ein Stein bei der Abwehr der von der Beklagten Seite inszenierten vielgestaltigen Abwehrschlacht gegen die 300 Euro.
    Das ist auch ein erster Schritt in Richtung Diskussion über die 112er Kurzberichte in NRW.

    Die Vermengung der Fristen wird hier leider nicht diskutiert. Das Mittel der 112er KB wird inflationär eingesetzt. Die dort vond er Kasse gesetzte First ist nirgends gesetzlich verankert. Dei Bahauptung, deise Setze dei Frist des 275 ausser Kraft, ist m.E. unsinnig, aber noch nirgends klargestellt.

    Nun hat man die auch noch "erwischt", dass sie das intern natürlich schon vorab dem SMD vorlegen, nur die Anfrage des SMD unterbleibt.

    Gegen dieses gesamte Treiben ist kein Mittel gewachsen. Schade, dass das Gericht nichts grundsätzlicheres zu dem Unsinn der 112er KB geäußert hat.

    Gruß

    merguet