Guten Morgen,
ich bekam in den letzten Tagen mehrfach Post von Lesern dieses Forums mit Fragen und Anregungen zum Thread Grenzverweildauern (im Board "Definitionshandbuch"), dazu ein paar Anmerkungen aus meiner Sicht:
1 - Zu diesem wichtigen Thema finde ich eine öffentliche Diskussion hier im Forum fruchtbarer als privaten Mailverkehr. Außerdem macht es für manche Beteiligte weniger Arbeit.
2 - Ich bin kein Experte zu diesem Thema, ich kann auch nur die diversen Versionen der KFPV lesen und mir ein paar verworrene Gedanken machen.
3 - Ich denke, im og Thread wurde ein relativ breiter Konsens erzielt, ich stelle das Ergebnis mal hier ins meistgelesene Forum:
Beispiel-DRG: E62B (Hauptabteilung), CW 1,06
MVWD 8,5 Tage, UGVWD 2 Tage - Abschlag 0,348, OGVWD 23 Tage - Zuschlag 0,074
Tatsächliche Verweildauer - Abgerechneter CW
(Belegungstage)
3 Tage - 1,06
10 Tage - 1,06
22 Tage - 1,06
23 Tage - 1,06 plus 1*0,074 = 1,134
30 Tage - 1,06 plus 8*0,074 = 1,652
Das 60% Kriterium muss hier nicht erneut berücksichtigt werden, das wurde bereits in die 0,074 reinkalkuliert.
2 Tage - 1,06 minus 1*0,348 = 0,712
1 Tag - 1,06 minus 2*0,348 = 0,364
Wenn der Patient etwa nur 10 Stunden da war, dennoch die vollstationäre Abrechnung zu rechtfertigen ist, ergibt sich also auch ein abzurechnendes RG von 0,364
Freundliche Grüße
Christian Jacobs