Grenzverweildauern, die zweite

  • Guten Morgen,

    ich bekam in den letzten Tagen mehrfach Post von Lesern dieses Forums mit Fragen und Anregungen zum Thread Grenzverweildauern (im Board "Definitionshandbuch"), dazu ein paar Anmerkungen aus meiner Sicht:

    1 - Zu diesem wichtigen Thema finde ich eine öffentliche Diskussion hier im Forum fruchtbarer als privaten Mailverkehr. Außerdem macht es für manche Beteiligte weniger Arbeit.

    2 - Ich bin kein Experte zu diesem Thema, ich kann auch nur die diversen Versionen der KFPV lesen und mir ein paar verworrene Gedanken machen.

    3 - Ich denke, im og Thread wurde ein relativ breiter Konsens erzielt, ich stelle das Ergebnis mal hier ins meistgelesene Forum:

    Beispiel-DRG: E62B (Hauptabteilung), CW 1,06
    MVWD 8,5 Tage, UGVWD 2 Tage - Abschlag 0,348, OGVWD 23 Tage - Zuschlag 0,074

    Tatsächliche Verweildauer - Abgerechneter CW
    (Belegungstage)

    3 Tage - 1,06
    10 Tage - 1,06
    22 Tage - 1,06

    23 Tage - 1,06 plus 1*0,074 = 1,134
    30 Tage - 1,06 plus 8*0,074 = 1,652

    Das 60% Kriterium muss hier nicht erneut berücksichtigt werden, das wurde bereits in die 0,074 reinkalkuliert.

    2 Tage - 1,06 minus 1*0,348 = 0,712
    1 Tag - 1,06 minus 2*0,348 = 0,364

    Wenn der Patient etwa nur 10 Stunden da war, dennoch die vollstationäre Abrechnung zu rechtfertigen ist, ergibt sich also auch ein abzurechnendes RG von 0,364

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo Forum

    habe mit Spannung die Diskussion der Grenzverweildauer verfolgt. Das Ergebnis ist auch plausibel.
    Allerdings verstehe ich nicht: Warum gibt es viele DRGs mit einer UGVW von 1. Wann kommt diese DRG zur Abrechnung ohne Abschlag?
    und warum wurde die Bewertungsrelation nicht direkt niedriger angesetzt?

    Ich hoffe mit kann dieses jemand erklären

    Schönes Wochenende

    M.-W.

  • Hallo Forum!
    Bin jetzt auch beim dem GVWD-Problem gelandet.
    Nochmal einzeln nachgefragt:
    Wenn UGVWD = 1 Tag, und tatsächliche VWD 1 Tag wird ein Abschlag berechnet. Oder?
    :bounce:
    Vielen Dank!
    D.Zierold

    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    dzierold

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,

    sehe ich genauso, und zwar sowohl bei einem Einmalschläfer als auch bei einem stationären Tagesfall, da es sich nach der Definition der Verweildauer in beiden Fällen um nur einen Belegungstag handelt. Hier gilt demnach:
    Effektivgewicht = Relativgewicht - 1 x Abschlag

    Schöne Grüße
    Norbert Schmitt

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo,

    wenn og Berechnungsmethode stimmt, gibt es auch keine "negativen Kostengewichte" bei Kurzliegern, wie ja im og Thread mal befürchtet worden war - jedenfalls nicht mit den 1.0er RGs und UGVWDs.

    Das niedrigste Effektivgewicht, das zur Abrechnung kommen kann, ist

    0,117 bei Hauptabteilung
    0,105 bei Belegabteilung

    (beispielsweise die DRG X64B bei einem Belegungstag)

    Wir werden also keine Rechnungen unter 200€ schreiben müssen.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs