Patient geht nach OP gegen ärztlichen Rat

  • Guten Abend, liebes Forum,

    ein heute früh stationär aufgenommener Patient geht nach umfangreichem schulterchirurgischem Eingriff heute Abend gegen ärztlichen Rat nach Hause. Muss ich den als AOP abrechnen oder kann ich den Patienten als stationären Fall im Kurzliegerstatus geltend machen?

    Freundliche Grüße

    Klaus Harder

  • Hallo Klaus H.,

    da der Pat. auf eigene Verantwortung ( gegen ärztliche Rat ) gegangen ist - kann man den Aufenthalt als stationären Fall abrechnen. Anders wäre wenn der Pat. zu elektiven OP gekommen wäre und am gleichen Tag entlassen wäre - dann ist es AOP.

    Grüße

    Lorelei

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Guten Morgen,

    vielleicht noch ein Tipp in diesem Zusammenhang für die Praxis: Sie sollten darauf achten, daß diese Entlassungsart auch in Ihrem System korrekt hinterlegt ist. Wenn dann die Daten per DTA nach § 301 an die KK kommuniziert werden, ist auch dort klar, wie die kurze Verweildauer zustande gekommen ist. So etwas im Rahmen eines Prüfverfahrens umständlich nachzureichen, ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Tag,
    bei uns wollen die Kassen jetzt immer häufiger die Unterschrift des Patienten auf dem entsprechenden Formular sehen.

    Wie handhabt das der Rest der Forums? Einfaches Fax und Ende der Diskussion oder Berufung auf Schweigepflicht und grosses Verfahren mit MDK?

    Danke für Feedback.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    ich halte eine Eintragung ärztlicherseits in den Krankenakten für ausreichend. (Es soll auch Pat. geben die nichts mehr unterschreiben wollen und einfach gehe.)

    lorelei

    Zitat

    Anders wäre wenn der Pat. zu elektiven OP gekommen wäre und am gleichen Tag entlassen wäre - dann ist es AOP.

    Würde ich so nicht folgen können.

    Wenn der Pat. in die medizinisch-organisatorische Infrastruktur des Krhs. eingebunden wurde ist er entsprechend des BSG stationär.

    Es muss geklärt werden ob die Notwendigkeit der stationären Versorgung gerechtfertig ist. Ist dies geklärt und der Pat. verlässt gegen ärztlichen Rat das Krhs. bleibt der Fall stationär.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Tach nochmal,

    Zitat


    Original von MiChu:

    ich halte eine Eintragung ärztlicherseits in den Krankenakten für ausreichend.

    Als Regelfall oder als Ausnahme?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Zitat


    Original von MiChu:

    ich halte eine Eintragung ärztlicherseits in den Krankenakten für ausreichend.


    Guten Tag,

    ich gebe zu bedenken, daß die Fälle in die Prüfroutinen laufen, wenn die Entlaßart auf \"regulär\" gesetzt wurde. Ist die Information korrekt hinterlegt (DTA 301), kann man sich - häufig - die Diskussion um Details sparen. Ansosnten lehrt die Erfahrung natürlich auch hier, daß die akribische Dokumentation im Zweifelsfall sehr hilfreich ist.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Guten Morgen,

    meine Aussage

    Zitat


    Original von MiChu:

    ich halte eine Eintragung ärztlicherseits in den Krankenakten für ausreichend.

    bezog sich nicht auf die Entlassart, die natürlich mit gegen ärztlichen Rat (04) angegeben werden muss!
    Sie bezog sich auf die Aussage das einige KK die Unterschrift des Pat. unter entsprechenden Dokumenten verlangt.

    @E. Horndasch
    Für mich als Regelfall, d.h. das dies besondere Verhalten des Pat. natürlich ärztlicherseits dokumentiert werden sollte.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

  • Guten Morgen Forum,

    in unserer Klinik wird bei Verweigerung der Unterschrift durch Patienten, durch den Arzt dokumentiert, das er den Patienten über evtl. Risiken aufgeklärt hat und eine weiter Person(Schwester/Arzt) zeichnet als Zeuge gegen. Damit waren wir bisher immer auf der sicheren Seite.Ich kann mich irren, aber ich sehe hier keinen Verstoß gegen evtl. Schweigepflicht.
    Schönen Tag noch!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Guten Morgen liebes Forum, Guten Morgen MiChu,

    Elektives OP- Tages Aufnahme - AOP- genauso versuchen bei uns die KK zu argumentieren. Natürlich versuche ich meinerseits alles um solche Fälle stationär abzurechnen. Selbstverständlich muß alles genau dokumentiert, der Entlassgrund richtig eingegeben und übermittelt und natürlich auch die Notwendigkeit der stationären Aufnahme auch gerechtfertig werden.

    Übrigens: aus meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, das es sehr oft auf den Sachbearbeiter der KK kommt. Manche lassen sich direkt im tel. Gespräch überzegen.

    Nach der Unterschrift des Patienten hat bei uns noch keiner gefragt.

    Zitat


    Original von MiChu:


    Wenn der Pat. in die medizinisch-organisatorische Infrastruktur des Krhs. eingebunden wurde ist er entsprechend des BSG stationär.


    Ist der Pat. das nicht immer, sobald er im Krankenhaus behandelt wird, oder verstehe ich es falsch?

    Viele Grüße

    Lorelei
    :)


    :sonne:

    Viele Grüße.

    Lorelei

    :)

    "Setze Deine Ziele hoch, Deine Erwartungen niedrig und sei positiv überrascht vom Ergebnis"

  • Hallo zusammen
    Ich sehe es auch so, dass eine Unterschrift des Patienten in einer Leistungsrechtlichen Auseinandersetzung keinen Sinn macht. Hier reicht die Dokumentation eines Krankenhausmitarbeiters, was in seiner Arbeit geschehen ist. Wir lassen uns ja auch nicht vom Patienten bescheinigen, dass diese oder jene Blutabnahme, Operation, Untersuchung.... durchgeführt worden ist. Hier gilt immer noch bis zum Beweis des Gegenteils die erfolgte Niederschrift (egal durch wen).
    Eine andere Frage ist die, ob die Unterschrift des Patienten für haftungsrechtliche Absicherungen helfen. Sonst steht schnell Aussage gegen Aussage \"Ich hab doch gesagt....\" - \"Mir hat keiner gesagt...\". Hierfür ist eine zeiseitige Unterschrift hilfreich.

    Sschmitz