Guten Abend!
Von unterschiedlichen Schullungen und Fachkreisen bekomme ich immer mehr den Eindruck, dass immer mehr Krankenhäuser dazu übergehen, eine relativ zügige Fallabgabe an ihre Anwälte für die weitere Klärung mit der Kasse vorzunehmen.
Kann mir jemand von diesem Vorgehen berichtigen? Lohnt sich das? Können die Kosten für die Anwaltsbeauftragung den Kassen auferlegt werden?
Freue mich auf rege Beteiligung.
MfG
Dr. Neuland