HD bei Entlassung gg ärztlichen Rat

  • Guten Tag.
    Schön, dass es in Hessen über den Landesvertrag geregelt ist. Ich beziehe mich auch nicht auf die Fälle, in denen in der Anfangsphase klar erkennbar ist, dass eine stationäre Behandlung nicht gerechtfertigt ist, bzw. der Patient von vornherein eine stationäre Behandlung ablehnt. Da wäre der Willkür ja Tür und Tor geöffnet. Ich bezog mich auf den Fall der Verlegung und der geplanten weiteren Diagnostik und daraus resultierenden Therapie. Hier ist auch zu bedenken, inwieweit das Instrument Krankenhaus bereits beansprucht wurde. Auch kann man sich hier sicherlich pragmatisch einigen. Die Frage wurde ja auch in diesem Seminar bewusst erörtert und juristisch untermauert falls bei der Durchsetzung der Ansprüche sich mit der Krankenkasse ein Disput darstellt.
    Deshalb gehe ich mit Herrn Schaffert konform.
    Einen schönen Tag.
    D. Joswig
    Wermelskirchen

  • Schönen guten Tag allerseits,

    und mal ne Nachfrage an thestorm14: Hat die KK tatsächlich eine stationäre Vergütung abgelehnt oder geht es Ihnen nur um die HD. In diesem Falle wäre nämlich die ganze Diskussion an dieser Stelle sinnlos und an anderen Stellen im Forum weiterzuführen, an denen es eben um den Streitpunkt ambulant/stationär geht.
    Viele Grüße

    Viele Grüße

    Michael Bauer :)
    Krankenkassenbetriebswirt