Hauptdiagnose §115-stat. Behandlung

  • hallo papiertiger,sie waren ein paar sekunden schneller als ich-meine antwort galt schnipler 2...
    abgesehen davon ist eine solche diskussionsrunde lehrreich für alle

    Grüße im Kampf gegen das Böse
    Dr.Wacket

  • Hallo Freunde,

    genau wie Sie haben wir hier auch diskutiert. Und zu einem Ergebnis sind wir nicht gekommen. Es geht nicht um MDK oder Gericht, das ist heute und hier nicht die Frage. Es geht wirklich nur um die Definition der Hauptdiagnose.

    Selbstverständlich kodieren wir so, wie Sie es auch täten. Ich bin nur der Meinung, dass es nicht der Logik und den all. Kodierrichtlinie entspricht. Da ist doch eine Definitionslücke, die offensichtlich nicht eindeutig geregelt ist.

    Wie oft bekommen wir denn auch Gutachten, in denen es genau darum geht! Da wird doch die Hauptdiagnose auch angezweifelt und vom Gutachter argumentiert, dass die zu Grunde liegende Erkrankung/Verletzung nicht die HD ist, weil die Pat. doch nur aufgrund einer bereits bestehenden Grunderkrankung stationär aufgenommen werden muss.
    Ich habe solche Fälle z.B. für dislozierte Radiusfrakturen, Schulterluxationen, usw.

    Also, wo steht es geschrieben?

    Wer kann mir das sagen?

    schnippler2
    Med. Controller/Chirurg

  • Hallo,

    zäumen Sie doch das Pferd einmal anders herum auf:

    Wo steht es geschrieben, dass Ihre Logik zutreffend ist?

    Können Sie mir das sagen?

    (Nicht böse sein, aber Sie beharren darauf, dass man Ihnen Ihre Logik mit Gesetzen und Definitionen wiederlegt, ohne Ihre eigene entsprechend zu belegen.)

    Wenn wir dann dazu kommen, dass es weder Ihre Logik noch die vom \"Rest der Welt\" als Legaldefinition gibt, müssen wir uns an die \"Analyse\" halten. In Ihrem Beispiel muss man nach dem Ausschlussprinzip vorgehen.

    Wäre ohne die Leistenhernie eine Krankenhausleistung notwendig geworden?

    NEIN (also hat die Herzkrankheit nie und nimmer eine Krankenhausbehandlung veranlasst!)

    Wäre ohne die Herzkrankheit eine Krankenhausleistung notwendig geworden?

    JA, die Leisten-OP (die Herzkrankheit führt nur zur Erfüllung eines AEP-Kriteriums, das die stationäre Behandlung der LEISTENHERNIE ermöglicht - nachzulesen im Vertrag amb. OP)


    Ich glaube, Ihr Denkfehler liegt darin, dass Sie die mögliche Hauptdiagnose nicht für sich allein betrachten. Denn dann kann die Herzkrankheit nicht richtig sein. Und so gesehen ist Ihre Lösung eines solchen Falls nicht einmal logisch für mich.

    Aber ich kenn das - wenn man sich erstmal so reingesteigert hat, gibt es kein zurück mehr. Ich fürchte nur, dass Sie am Wochenende mehr mit dieser Quizaufgabe beschäftigt sind, als \"der Rest der Welt\"...

    In diesem Sinne
    :i_drink:

    Freundliche Grüße


    ToDo

    Wir lieben die Menschen, die frisch heraus sagen, was sie denken - falls sie das gleiche denken wie wir.
    (Mark Twain)

  • Guten Tag allerseits,

    meiner Meinung nach könnte man so vorgehen.

    ND NYHA III medikamentös momentan gut eingestellt. Da keine Symptome in Bezug auf die NYHA III bestanden, die eine stationäre Behandlung der NYHA III verursachten, konnte diese im Falle einer durchzuführenden Leistenhernienoperation auch nur die Begründung für die gewählte Versorgungsform der Operation (ambulant, oder stationär) ergeben.

    Andere Frage: Wenn ein Patient zur Hüft - TEP (unstrittig stationär?(Ha, ha, ha)) am Vortag der OP aufgenommen wird und der aufnehmende Arzt erkennt direkt, dass hier eine akut behandlungsbedürftige NYHA III vorliegt, kann ich den Patienten in der Inneren an der NYHA III behandeln, wieder entlassen und nach ca 3 - 4 Wochen (Pat hat sich wieder erholt) wieder aufnehmen und dann an der Hüfte operieren. Was ist denn hier die HD?

    MfG

    A. Weigand

  • hallo an die beteiligten,

    Zitat


    Original von schnippler2:
    Wir sind servicefreundlich und holen uns zuvor eine Kostenübernahme der entsprechenden KK, was hier problemlos gelingt.

    Der Pat. wird nun stationär operiert und dann glücklich und zufrieden entlassen.

    alternatives ende:

    die kasse überprüft trotz der kostenübernahme den fall
    der mdk stellt fest: war stationät nicht nötig
    der fall wird ambulant abgerechnet

    -> quiz gelöst, da die frage plötzlich weg war!!!
    :lach:


    schönes wochenende

    Gruss
    Dr. Christian Kramer

    Orthopäde - Oberarzt

  • Guten Tag.
    HD ist die K40.90. War sie bereits vor der Generierung des Katalog gem. § 115b SGB V. War sie bereits als es das DRG-System noch nicht gab und in Fallpauschalen und Sonderentgelten gedacht wurde, glaub damals hies die Diagnose 550.9 (sagen zumindest meine alten OP-Berichte aus.

    Und wenn dann noch von der KK die Kostenzusage eingeholt wurde, weshalb sollte die KK nachträglich gem. § 275 SGB V eine Prüfung der Rechnung durch den MDK ver anlassen?

    Gruß aus Wermelskirchen
    D. Joswig

  • Hallo zusammen,
    beim geplanten Eingriff denke ich auch, dass die LH die HD bleibt. Aber nehmen wir mal an, ein Pat. kommt notfallmäßig mit dekomp. Herzinsuff. und inkarz. LH. Wird unter hohem Risiko mit viel Aufwand alsbald operiert und geht bald darauf in die Innere zur Einstellung der Herzinsuffizienz.
    So - was ist nun die HD? \"hauptsächlich verursacht\"?? \"mehr Aufwand\"?? schon eher - doch wer kann schon genau sagen, was nun mehr Aufwand verursacht hat? Darf ich da hilfsweise davon ausgehen, dass die HD die ist, die das höchste Relativgewicht bringt (dies, so sollte man vermuten, bildet doch letztlich den \"Aufwand\" der Kalkulationshäuser ab)?

    Ach ja, Jod-KHW, glauben Sie wirklich an das Gute im Menschen ;) ? Ich kann von einem Fall berichten, wo wir bei der Kasse explizit den MDK angefordert haben, wg. teuerer Überschreitung der oGVD. Nein, ist nicht nötig, wir haben ja den Kurantrag und wissen, wie schwer krank blabla....Dreimal dürfen Sie raten, was einige Zeit später kam - MDK-Verfahren....(Ergebnis: wir haben korrekt abgerechnet)

    Viele Grüße
    P. Dietz