Hallo liebe Forum-Mitglieder!
Es geht um die Kodierung einer M89.55 Osteolyse als Nebendiagnose. Bei einem Patienten wurde eine zementfreie Hüftendoprothese 5-820.00 bei Femurkopfnekrose M87.85 implantiert. Wird jetzt die Osteolyse als Nebendiagnose kodiert, kommt der Patient von der DRG I47B in die DRG I03B. Wäre diese Kodierung gerechtfertigt?
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
U.Hagemann