Kodierung von M89.55 Osteolyse

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder!

    Es geht um die Kodierung einer M89.55 Osteolyse als Nebendiagnose. Bei einem Patienten wurde eine zementfreie Hüftendoprothese 5-820.00 bei Femurkopfnekrose M87.85 implantiert. Wird jetzt die Osteolyse als Nebendiagnose kodiert, kommt der Patient von der DRG I47B in die DRG I03B. Wäre diese Kodierung gerechtfertigt?

    Vielen Dank im voraus!
    Mit freundlichen Grüßen
    U.Hagemann

  • Hallo,

    wir hatten bei uns im Haus auch schon öfters Patienten mit der Nebendiagnose Osteolyse (bei Hüft-TEP). Ich habe in den entsprechenden Fällen immer Rücksprache mit dem ärztlichen Dienst gehalten und gefragt, ob die Osteolyse das Patientenmanagement beeinflusst hat. Die Aussage war meistens \"ja\" -z.B. durch die Vorbereitung+Planung der OP. Präoperativ wurde z.B. noch ein MRT gemacht um die Ausdehnung der Osteolyse zu bestimmen. Intraoperativ wurde dann zusätzliches Material eingesetzt, um die Osteolysezonen aufzufüllen (Knochenpaste o.ä.).In solchen Fällen habe ich dann die Osteolyse kodiert und mich auf die Rechnungsprüfung / Krankenkassenanfrage eingestellt. Und ich wurde nicht enttäuscht:-) Jedoch liegt mir noch keine negative MDK-Stellungnahme vor...

    GK-Nicole

  • Hallo an alle miteinander,

    habe dieses Thema auch gehabt, findet sich im Forum auch- Suchfunktion.

    Habe hier mal eine Folie zu dem Thema angehängt, die ich für unsere Orthopäden gebastelt habe.

    Übrigens - oft wird bei \"Osteolyse\" und TEP Wechsel keramischer Knochenersatz im Becken verwendet- Zusatzentgelt!

    Mfg aus dem Norden

    Uwe Neiser


  • Wenn die TEP-Implantation allein nicht zur Beseitigung der Osteolyseherde geführt hat, sondern hierzu zusätzliche Maßnahmen erforderlich waren, kann dies als ND kodiert werden.
    Gruß
    Ordu

  • Hallo Hagemann,

    bei einer Hüftkopfnekrose gehören Osteolysen dazu. Als ND können sie nur dann codiert werden, wenn sie außerhalb des nekrotischen Gebietes liegen, da sie – wie Nicole richtig angibt - die Behandlung beeinflussen, dann müssen sie sogar als ND codiert werden. Zur Meinung von Ordu würde ich sagen, dass die Entscheidung zur TEP möglicherweise auch deshalb getroffen werden kann, weil zusätzliche Osteolysen vorhanden sind, auch dann dann träfe die Meinung von Nicole zu.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

  • Moin Moin an das Forum!
    Da das Thema Ostelyse als ND lässt uns nicht los und ist immer noch Diskussionsbedarf mit dem MDK. ?( Daher möchte ich hier noch mal ein Beispielfall aufführen: Pat. beommt eine Hüft-TEP-Wechsel. Die HD wird mit T84.0 kodiert und als ND u. a. die M89.55. Die Osteolysen werden im Rahmen der OP mit einer allogenen Spongiosaplastik behandelt. Somit wurde die ND M89.55 unseres Erachtens auch unter Beachtung der DKR korrekt kodiert. Doch die Meinung des MDK ist hier eine andere: \"...die Osteolysen sind im Rahmen der Hüft-TEP-Lockerung zu sehen und keine eigenständige Erkrankung....vielmehr zeichnet sich eine Coxarthrose durch die Bildung von Knochenzyten uns Osteolysen aus. Im Sinne einer monokausalen Kodierung ist die T84.0 ist somit ausreichend. Der Aufwand der Pfannendachplastik ist über die OPS abgebildet.\"
    Heißt das nun, wozu noch ND kodieren, wenn man sie doch über den OPS abbilden kann? :erschreck: Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die ND kodiert werden kann, da sie die Kriterien der DKR erfüllt und auch nicht standardmäßig bei einem Wechsel vorliegt. Interessant hierzu ist auch ein Artikel der DRG Research Group Uni Münster:

  • Hallo Elnie,

    den von Ihnen angeführten Artikel haben wir in der letzten Zeit dem MDK desöfteren zukommen lassen, zusätzlich mit einem Artikel, der ausführt, daß die Osteolysen in der Tat Osteolysen sind und keine Knochenzysten, und daß der Begriff \"Osteolyse\" eben nicht nur mit malignen Erkrankungen assoziiert ist, wie der MDK gerne immer wieder behauptet.

    Hinzu kommt, daß der Artikel nicht nur von der DRG-Research-Group verfaßt ist, sondern offenbar den Konsens der DRG-Beauftragten der diversen beteiligten Fachgesellschaften darstellt, zumindest steht es so bei den Autoren. Spätestens vor dem Sozialgericht wird die konsentierte Meinung der relevanten Fachgesellschaften berücksichtigt werden.

    Viele Grüße,

    V. Blaschke

    _____________________
    Dr. med. Volker Blaschke

  • Hallo Herr Blaschke!
    Leider nimmt es kein Ende, dass der MDK die Osteolyse immer wieder streichen will. Auch wenn diese nachweislich mit z. B. einer Spongisaplastik behoben wurden. Zuletzt heisst es, \"...dass es sich nicht um Osteolysen handelt, sondern um zystische Hohlraumbildungen. Eine Osteolyse wäre per Definition etwas anderes...\" Leider wird aber keine Definition vom MDK angegeben. :d_gutefrage: Daher komme ich nochmal auf Ihre letzte Nachricht zurück: \"...zusätzlich mit einem Artikel, der ausführt, daß die Osteolysen in der Tat Osteolysen sind und keine Knochenzysten, und daß der Begriff \"Osteolyse\" eben nicht nur mit malignen Erkrankungen assoziiert ist.\" Haben Sie diesen Artikel noch und könnten mir diesen vielleicht zu Verfügung stellen? Damit würden Sie mir sehr helfen!

    Viele Grüße

  • Hallo elnie,
    auch wenn es primär um den Fuß geht: Fachlexikon Orthopädie, Wülker, Schulze, Fuß (ISBN 3-609-51080-3):
    Osteolyse: Auflösung von Knochengewebe. Osteolysen imponieren im Röntgenbild als dunkle Areale wegen der vermehrten Strahlendurchlässigkeit des Gebiets. Osteolysen können durch Abbau von Knochengewebe bei Tumorerkrankungen oder bei zystischen Veränderungen, z.B. als subchondrale Zysten bei der Arthrose vorkommen.

    Ich weiß zwar nicht was in anderen Standardwerken wie Psyrembel, Roche lexikon oder ähnlichem steht, aber nach dieser Defiition ist der MDK am Zug dies zu widerlegen.

    Gruß

    Dr. F. Schemmann
    FA f. Orthopädie, Chirurgie, O&U

  • Liebe Kollegen,

    natürlich sind die Knochenzysten durch Auflösung des Knochens entstanden. Wodurch denn auch sonst? Diese Osteolysen sind das Ergebnis einer Implantatlockerung. Und an dieser Stelle irrt Herr Bartkowski aus Münster: Das primäre Problem ist die Lockerung, die hier mit T84.0 zu kodieren ist. Die Osteolyse ist ein Sekundärphänomen, daß den Op-Verlauf beeinflusst und damit zur ND werden kann - es sei denn, man kommt zu dem Schluß, die Osteolyse wäre der Lockerung immanent, was durchaus vertretbar ist.
    Die Bartkowski-Codierung kann nur dann zum Einsatz kommen, wenn vom Implantat und von der Lockerung unabhängige Osteolysen gegeben hat, z. B. durch ein Plasmozytom oder einen ähnlichen Prozess (und hier wäre dann auch das Plasmozytom oder das Prostata-Ca vermutlich als HD zu codieren)
    Herr Bartkowski möchte hier einen erheblichen Mehrerlös erwirtschaften nicht durch eine umfangreiche weitere Prozedur, sondern durch eine rein intellektuelle Leistung.
    Da hat Herr B. als Beauftragter für DGCH und BDC offensichtlich doch nicht ganz interessenunabhängig argumentiert...Und nicht jeder wird ihm da folgen wollen.

    Gruß

    Croc.