Hallo Forum,
es gibt eine Menge Konstellationen, die Ärger machen können, wenn Fälle nach den Wiederaufnahmeregeln zusammengeführt werden. Frage an das Forum: Kann irgend ein KIS vernünftig damit umgehen ?
Das soll nur folgende heißen: Wenn sich nach Fallzusammenführung die Dokumentationspflicht ändert (weil weniger oder andere Bögen nach Fallzusammenführung dokumentiert werden müssen) oder weil ggf. die auszfüllenden Felder kritisch hinterfragt werden müssen (weil es eben um Werte bei Entlassung geht), informiert das KIS dann ?
Grüße von der Ostsee.