Traumatische periprothetische Fraktur

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    das kann ich Ihnen jetzt schon sagen: "Die Fraktur ist mit dem S-Kode zu kodieren, das Vorliegen einer TEP mit dem Z-Kode.
    Gleiches spiel, wie bei den T-Kodes vs. Y-Kodes.

    Es wird bestimmt irgendwann dem M-Kode ergehen, wie anderen Streit befangenen Kodes auch: CCL= 0. Dann ist das Thema vom Tisch.

  • Hallo,

    hierzu gibt es eine DIMDI-Stellungnahme, dass nur eine direkt mit der med. Maßnahme in Zusammenhang stehende Fraktur mit dem M-Kode zu kodieren ist.

    Aus klassifikatorischer Sicht:
    Im von Ihnen beschriebenen Fall empfehlen wir die Kodierung mit einem Kode
    aus Kapitel XIX (z.B. S42.3) + Z96.6.
    M96.6 ist für die direkt mit der med. Maßnahme im Zusammenhang stehende
    Fraktur gedacht.

    Im Jahr 2004 gab es zu diesem "Thema" eine Kodierrichtlinie, DKR 1306c, die
    in dieselbe Richtung ging. Diese DKR findet sich in der Version 2005 nicht
    mehr. Ob es diesbzgl. eine Neuregelung auf DKR-Seite gibt, bitten wir ggf.
    mit dem Herausgeber, dem InEK (https://www.mydrg.de/www.g-drg.de, medizin@inek-drg.de), zu
    klären.

    Mit freundlichen Grüßen
    i.A. Ulrich Vogel

    DIMDI - Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information
    Referent - Medizinische Klassifikationen
    German Institute of Medical Documentation and Information
    Medical Classifikation Section

    Waisenhausgasse 36-38a
    Postfach 42 05 80
    50899 Köln
    Fon: +49 (221) 4724-325
    Fax: +49 (221) 4724-444
    E-Mail: vogel@dimdi.de
    https://www.mydrg.de/www.dimdi.de

    Gruß
    B.W.

  • Hallo zusammen,

    ich nehme die letzten Aussagen gerne zur Kenntnis, zumal es ja eigentlich auch meine Ansicht ist :thumbup:

    Eine Anfrage an das DIMDI von 2010 zu

    " der Frage, ob die M96.6 nicht auch bei periproth. Frakturen zu verwenden sei, wenn die Endoprothesen schon länger implantiert waren also kein unmittelbarer Zusammenhang mit einer Implantation besteht."

    wurde offenbar bisher nicht vom DIMDI beantwortet. Schade.

    In diesem Sinne .. :thumbup:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Wir haben für ein Haus in Sachsen vor dem SG Leipzig ein Urteil erstritten ( S 8 KR 372/09 ), in dem die M96.6 als HD bei periprothetischer Fraktur nach einem Sturz anerkannt wurde. Der gerichtliche Gutachter hatte unter anderem ausgeführt, dass das Organ ( also der Oberschenkelknochen) durch die vorher eingesetzte TEP gravierend verändert worden sei und schon deswegen ein Organ-Kode nicht mehr passen würde. Die M96.6 träfe genau den Umstand, dass durch den Protheseneinsatz der Oberschenkelknochen erheblich verändert worden sei.

    Die Kasse ist natürlich in die Berufung gegangen, und jetzt schmort die Sache seit einem Jahr beim LSG :sleeping: :cursing: Man darf gespannt sein, was die Richter beim LSG daraus machen, wenn sie mal aus ihrem Dornröschenschlaf aufwachen. *groll*

    Rechtsanwältin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    hat das Urteil in seiner Begründung auch irgendeinen Hinweis auf die DKR und ICD-Klassifikation? Sinnvoll klingt das nicht....

  • Hallo Attorney,

    ist ja irre :!: :!: War dann die Femurfraktur nur ND :?:

    Ich gebe gerne zu: Ich stehe jetzt massiv auf dem Schlauch, wie jetzt verfahren werden soll! ?(

    Bitte unbedingt über den weiteren Verlauf berichten :thumbup:

    Schönes WE

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • Hallo zusammen,

    dies ist wohl der akutelle thread zu dem Problem M96.6, oder :?: :!:

    Gibt es neue Fakten zur Frage, ob die M96.6 auch als HD durchgehen kann bzw. die Verwendung bei längere liegenden Implantaten? Darf im letzteren Fall nur die Z96.6 verwendet werden?

    Mein Fall: Pat. stürzt und zieht sich bei liegender Hüft-TEP eine periprothetische Femurfraktur zu sowie eine dislozierte Radiusfraktur. Beides wird operativ versorgt.

    Wie ist nun die sachlich richtige Kodierung :?:

    HD S72.3 Femurfraktur mit ND Z96.6 (mir zu unspezifisch) :thumbdown: oder

    HD Femurfraktur mit ND M96.6 (beschreibt m. E. die Situation spezifisch, also dass eine lokale Nähe zwischen Fraktur und Prothese besteht) :thumbup: oder

    HD M96.6 mit ND Femurfraktur (klingt auch irgendwo nachvollziehbar: Beschreibt die Diagnose einer peripro. Fraktur und S72.3 noch die genaue Lokalisation) :thumbup:

    Dass verschiedene DRGs/Erlöse resultieren, lasse ich mal außen vor :D

    Also, gilt die M96.6 nur bei Frakturen, die quasi im Rahmen eine Implantation entstehen (quasi "verschuldete Komplikation") oder ist sie auch bei schon längere liegenden Implantaten zu verwenden, wenn eine Fraktur Bezug zur Prothese hat und dann als HD oder ND :?:

    Bin gespannt :whistling:

    riol

    Viszeralchirurg/Unfallchirurg

  • GuMo,

    bei traumatisch bedingten periprothetischen Frakturen kodieren wir standardmäßig den S-Schlüssel als HD und die M96.6 als ND.
    Der S als HD, da es sich um eine traumatische Fraktur handelt und der M96.6 zur vollständigen Beschreibung des Zustandes.
    Dies wird aktuell vom MDK Bayern auch so anerkannt (jedenfalls in unserer Ecke).

    Es gibt aktuell ein Urteil des LSG München, welches dies auch bestätigt.
    Aber die KK hat dagegen erstmal Revision eingelegt.
    Dr. Kroczek aus Füssen kann Ihnen da aber wohl mehr sagen.
    (Er wurde mir jedenfalls von 2 MDK-Ärzten als Ansprechpartner für weitere Informationen genannt.)

    Sonnigen Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich habe im Namen der DRG-Arbeitsgruppe der DGU für das Vorschlagsverfahren 2015 den M96er um Lokalisationsangaben erweitert und einen Hinweis formuliert, dass dieser Kode nur bei einer durch Implantation eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte hervorgerufenen Fraktur anzugeben ist, nicht bei Frakturen bei bereits einliegenden orthopädischen Implantaten, Gelenkprothesen oder Knochenplatten.

    Dadurch wäre die Diskussion vom Tisch, 1. was ist spezifischer und 2. in welcher Situation zu kodieren. Somit wäre dann zukünftig bei periprothetischer Fraktur der S-Kode zu nennen, ggf. mit Z- oder T-Kode (wenn DKR D003 erfüllt), der M-Kode nur noch für iatrogene Frakturen. Wir werden sehen, ob es umgesetzt wird.

  • Eine Präzisierung wäre auf jeden Fall wünschenswert.

    Grüße aus dem Salinental

  • Guten Morgen,

    wenn die Fraktur traumatisch bedingt war, dann nehme ich den S-Schlüssel definitiv als HD. Sollte das Implantat evtl. an der Fraktur beteiligt sein, z.B. bei einem Y-Nagel oder einer Prothese liegt die Bruchstelle so ziemlich genau in Höhe des distalen Endes des Prothesenschaftes oder des Nagels, dann kodiere ich die M96.6 dazu, da hier die Fraktur ja quasi an einer "Sollbruchstelle", welche durchaus als implantatbedingt anzusehen ist, entstanden ist und m. M. nach schon im Zusammenhang mit dem Implantat zu sehen ist. Ansonsten entfällt die M96.6. Ob die Konstallation zutrifft entscheidet natürlich der Traumatologe. In den oben geschilderten Konstellationen wurde bisher die M96.6 durchaus auch vom MDK anerkannt.

    Falls sich da nächstes Jahr eine eindeutige Klärung ergeben würde... das wäre einfach fantastisch 8o

    MfG findus

    MfG findus