An alle Kommentatoren:
Besten Dank
Sollte allerdings der Vorschlag von Herrn Selter für 2015 Wirklichkeit werden und die M96.6 nur noch für Frakturen im Rahmen von Implantationen Verwendung finden, wäre zwar alles geklärt, allerdings sollte die Erlösberechnung beachtet werden!
Nach meiner Erfahrung ist der Aufwand der Versorgung einer periprothetischen Fraktur bei länger liegenden Prothesen deutlich aufwändiger, da die Frakturzone häufig anders verläuft als bei Frakturen bei der Implantation! Meist müssen aufwendige Stabilisierungen erfolgen. Die einfache Z92.2 bildet das Problem nicht ab!
Schaun' wir mal
Einstweilen alles Gute