akute Belastungsreaktion

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Andersdenkende! :i_respekt:
    Ich hätte da mal eine Frage zu F43.0 (Akute Belastungsreaktion)
    Folgende Situation lag vor:
    Der Notarzt bringt eine Patientin mit Dyspnoe, Thoraxschmerz, Hyperventilation. Er hatte bereits Diazepam verabreicht.
    Bei der Durchuntersuchung zeigte sich kein somatisches Korrelat der Beschwerden, allerdings kam heraus, dass sich die Patientin wegen einer häuslichen Angelegenheit sehr echauffiert haben musste.
    Der kodierende Kollege wählte daher für mich folgerichtig die F43.0 (Akute Belastungsreaktion) als Hauptdiagnose aus und R06.4 (Hyperventilation) als Nebendiagnose. Daraus resultiert die DRG U66Z (Ess-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen und akute psychische Reaktionen oder psychische Störungen in der Kindheit)
    Der MDK sieht das anders und begutachtet in seiner gewohnt ausführlichen Manier, dass die Hauptdiagnose falsch gewählt sei und die R07.2 (Präkordiale Schmerzen) als korrekte Hauptdiagnose zur Anwendung kommen müsste.
    Auch eine Widerspruch mit dem Hinweis auf die Kodierregeln zur Hauptdiagnose D002d(Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als HauptdiagnoseWenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes
    diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren)
    blieb erfolglos. Das Widerspruchsgutachten ging hierauf gar nicht ein sondern befand sozusagen ex kathedra: :d_neinnein:
    \"Aufgrund des dargestellten medizinischen Sachverhalts kann der Kodierung der HD F43.0 nicht gefolgt werden. Eine definitive Ursache wurde nicht festgestellt, somit ist das Symptom als HD zu kodieren.\"

    :d_gutefrage: Meine Frage: Ist mir vielleicht eine Regelung des Sachverhalts, wann man eine akute Belastungsreaktion diagnostizieren darf und wann nicht entgangen? In den Ausführungen des ICD-Werkes finde ich keine Formulierung, die der Diagnose widersprechen würde.Zitat aus ICD 10 GM
    F43.0 Akute Belastungsreaktion
    Info.: Eine vorübergehende Störung, die sich bei einem psychisch nicht
    manifest gestörten Menschen als Reaktion auf eine außergewöhnliche
    physische oder psychische Belastung entwickelt, und die im
    allgemeinen innerhalb von Stunden oder Tagen abklingt. Die
    individuelle Vulnerabilität und die zur Verfügung stehenden
    Bewältigungsmechanismen (Coping-Strategien) spielen bei Auftreten
    und Schweregrad der akuten Belastungsreaktionen eine Rolle. Die
    Symptomatik zeigt typischerweise ein gemischtes und wechselndes
    Bild, beginnend mit einer Art von \"Betäubung\", mit einer gewissen
    Bewusstseinseinengung und eingeschränkten Aufmerksamkeit, einer
    Unfähigkeit, Reize zu verarbeiten und Desorientiertheit. Diesem
    Zustand kann ein weiteres Sichzurückziehen aus der Umweltsituation
    folgen (bis hin zu dissoziativem Stupor, siehe F44.2) oder aber
    ein Unruhezustand und Überaktivität (wie Fluchtreaktion oder
    Fugue). Vegetative Zeichen panischer Angst wie Tachykardie,
    Schwitzen und Erröten treten zumeist auf. Die Symptome erscheinen
    im allgemeinen innerhalb von Minuten nach dem belastenden Ereignis
    und gehen innerhalb von zwei oder drei Tagen, oft innerhalb von
    Stunden zurück. Teilweise oder vollständige Amnesie (siehe F44.0)
    bezüglich dieser Episode kann vorkommen. Wenn die Symptome
    andauern, sollte eine Änderung der Diagnose in Erwägung gezogen
    werden.

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Sehr geehrter Herr Heller,
    in solchen Fällen hat sich Forderung nach Begutachtung durch einen Facharzt ( in diesem Falle Psychiatrie ) bewährt.
    Hessen 4 Grad bewölkt
    Eckardt

  • Schönen guten Tag Herr Heller und alle anderen.

    die Frage ist natürlich noch, ob und wie Sie die Belastungsreaktion behandelt haben. Wenn die Begutachtung durch einen Facharzt gefordert wird, dann wird dieser Facharzt vermutlich von Ihnen fordern, dass sie eine psychiatrische Diagnose auch mit psychiatrischer Kompetenz diagnostizieren und behandeln müssen.

    Aber selbst wenn man dies nicht ganz so streng sieht und nicht mindestens ein psychiatrisches Konsil fordert, dann sollte doch die spezifische Behandlung der Ursache erkennbar sein. Ob eine \"nur\" symptomatische Behandlung oder Ausschlussdiagnostik vor Gericht ausreichen wird, bezweifel ich ein wenig.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag

  • Hallo Herr Eckardt,
    meinen Sie wirklich, dass wir schon soweit sind, für jede Diagnose aus Gruppe V einen Psychiater als Konsiliarius hinzuziehen zu müssen andernfalls die Diagnose nicht akzeptiert wird? :d_gutefrage:
    Die Entwicklung scheint dahin zu gehen. Aber für kleine Landkrankenhäuser in der Basisversorgung ist dies kaum realisierbar. Trotzdem kommen auch auf dem Land solche Diagnosen vor. :erschreck:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Schaffert,
    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe mich natürlich ein bisschen über diese \"Erkrankung\" F43.0 belesen. Und es ist bei dieser Diagnose gerade so, dass die \"Erkrankung\" gerade nicht behandlungsbedürftig ist, weil der Zustand nach Stunden oder längstens 2 Tagen von selbst verschwindet. Die initiale Behandlung mit Diazepam oder die \"sprechende Medizin\" (Ressource????) sind eingentlich die einzig sinvollen Behandlungsmöglichkeiten oder wissen Sie was Besseres? :d_neinnein:
    Aufwand wird bei solchen Patienten sicher genug betrieben (Schilddrüsendiagnostik, EKG, Troponin, evtl sogar Monitoring etc)

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Was soll hier noch eine \"definitve Ursache\" gefunden werden? Dies ist auch bei psychischen Problemen nicht immer möglich. Ausserdem spricht doch die Anamnese eindeutig für eine Belastungsreaktion. Nein, das Problem ist etwas anderes: MDK denkt inzwischen meistens in ökonomischer Hinsicht, mit Medizin haben die Gutachten zunehmend weniger zu tun. Hier besteht man auf einer definitiven Ursache (als wäre in der Medizin immer alles so glas klar!), weil ökonomisch günstiger. Wir hatten auch Gutachten, in denen eine vermutliche Ursache (also alles andere als sicher) als HD bestimmt wurde, weil sich eben ökonomisch günstigere DRG ergibt. An der Neutralität der MDK-Gutachten muss man schon seit langem zweifeln!

    Gruß
    Ordu

  • Guten Abend,

    ein psychiatrisches Konsil ist dann sinnvoll, wenn man dem Pat. in seiner Lage helfen und ihm einen Weg für die Zeit nach der Entlassung ebnen oder erleichtern möchte. Wenn man es aber nur macht, um später eine entsprechende DRG abrechnen zu können, so halte ich dies für unsinnig. Wenn überall so verfahren würde, wären weitere Kostensteigerungen vorprogrammiert, und das kann keiner wollen. Als Internist fühle ich mich durchaus kompetent genug, eine solche zumindest Verdachtsdiagnose zu stellen, geht doch in meine Weiterbildung lt. Weiterbildungsordnung auch die Erkennung von psychischen Hintergründen und psychosomatischen Zusammenhängen mit ein.

    OKIDOCI 8)

  • Hallo Ordu Dr.,
    ich befürchte, ich muß Ihnen in jeder Hinsicht Recht geben. :erschreck:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Okidoci,
    ich glaube, sie haben mich missverstanden.
    Die Akute Belastungsreaktion (F43.0)ist eine anerkannte Diagnose (s. ICD 10 GM), die allerdings keiner spezifischen Behandlung bedarf.
    In Wikipedia findet sich hierzu:
    Die Akute Belastungsreaktion (Abk.: ABR, engl.: Acute Stress Disorder, Abk.: ASD) ist die Folge einer extremen psychischen Belastung, für die der Betroffene keine adäquate Bewältigungsstrategie besitzt. Gleichbedeutend wird teilweise der Begriff akute Belastungsstörung verwendet, dies wird jedoch wiederholt kritisiert, da die akute Belastungsreaktion ausdrücklich keine Störung im Sinne einer Erkrankung darstellt und folglich auch nicht als solche bezeichnet werden solle (siehe unten, ugs. Nervenzusammenbruch). Im Allgemeinen ist diese Krisensituation mit der Konfrontation mit körperlicher oder seelischer Gewalt gegen sich selbst oder Andere oder einer Verlustsituation verbunden.
    ....
    Die Akute Belastungsreaktion, die in der WHO-Klassifikation der Erkrankungen (International Classification of Diseases, aktuelle Version ICD-10) als F43.0 kodiert wird, hat zunächst keinen Krankheitswert, sondern ist eine normale Reaktion der menschlichen Psyche auf eine außergewöhnliche Erfahrung.

    Es geht in meiner Frage ausschließlich darum, ob ein gemeiner Internist berechtigt ist, eine solche Diagnose zu stellen und nach den \"Deutschen Kodierregeln\" als Hauptdiagnose zu verschlüsseln. Was der zertifizierte Grouper daraus macht sollte zweitrangig sein. :d_niemals:

    mfG
    Thomas Heller
    QMB/Med Co/OA Gyn
    Haßberg-Kliniken
    Haus Haßfurt/Unterfranken

  • Hallo Herr Heller, wertes Forum,
    nicht umsonst gibt es Fachärzte, die sich auf die Behandlung spezieller Krankheitsbilder spezialisiert haben und hier eine nachweisliche Qualifikation erworben haben. So wie die Kostenträger das Recht haben, eine qualifizierte Behandlung zu bekommen, so haben wir das Recht, qualifiziert beurteilt zu werden. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass dieser Facharztstandard nicht flächendeckend verfügbar ist. Auch in meiner Klinik kommt es vor, dass wir Diagnosen außerhalb unseres Stoffgebietes stellen müssen. Aber hier zählt nicht, \"glaube ich, hab ich mir so gedacht\", sondern die Stellung nach anerkannten Standards. Die sind dann für den Facharzt auch nachvollziehbar. Ich hab auch nichts dagegen, wenn der MdK-Arzt nicht aus meinem Stoffgebiet kommt, sich aber bei der Überprüfung meiner Diagnose an die Regeln der Neurologie hält. Sollte ich mich bei meiner nichtneurologischen Diagnose geirrt haben, lass ich mich gerne korrigieren, genauso erwarte ich es vom MdK. Gibt es Streitigkeiten, muß halt der Spezialist dran, das gilt für beide Seiten.

    Hessen, 4 Grad und stellenweise Glätte
    Eckardt