Liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Andersdenkende! :i_respekt:
Ich hätte da mal eine Frage zu F43.0 (Akute Belastungsreaktion)
Folgende Situation lag vor:
Der Notarzt bringt eine Patientin mit Dyspnoe, Thoraxschmerz, Hyperventilation. Er hatte bereits Diazepam verabreicht.
Bei der Durchuntersuchung zeigte sich kein somatisches Korrelat der Beschwerden, allerdings kam heraus, dass sich die Patientin wegen einer häuslichen Angelegenheit sehr echauffiert haben musste.
Der kodierende Kollege wählte daher für mich folgerichtig die F43.0 (Akute Belastungsreaktion) als Hauptdiagnose aus und R06.4 (Hyperventilation) als Nebendiagnose. Daraus resultiert die DRG U66Z (Ess-, Zwangs- und Persönlichkeitsstörungen und akute psychische Reaktionen oder psychische Störungen in der Kindheit)
Der MDK sieht das anders und begutachtet in seiner gewohnt ausführlichen Manier, dass die Hauptdiagnose falsch gewählt sei und die R07.2 (Präkordiale Schmerzen) als korrekte Hauptdiagnose zur Anwendung kommen müsste.
Auch eine Widerspruch mit dem Hinweis auf die Kodierregeln zur Hauptdiagnose D002d(Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als HauptdiagnoseWenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes
diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren)blieb erfolglos. Das Widerspruchsgutachten ging hierauf gar nicht ein sondern befand sozusagen ex kathedra: :d_neinnein:
\"Aufgrund des dargestellten medizinischen Sachverhalts kann der Kodierung der HD F43.0 nicht gefolgt werden. Eine definitive Ursache wurde nicht festgestellt, somit ist das Symptom als HD zu kodieren.\"
:d_gutefrage: Meine Frage: Ist mir vielleicht eine Regelung des Sachverhalts, wann man eine akute Belastungsreaktion diagnostizieren darf und wann nicht entgangen? In den Ausführungen des ICD-Werkes finde ich keine Formulierung, die der Diagnose widersprechen würde.Zitat aus ICD 10 GM
F43.0 Akute Belastungsreaktion
Info.: Eine vorübergehende Störung, die sich bei einem psychisch nicht
manifest gestörten Menschen als Reaktion auf eine außergewöhnliche
physische oder psychische Belastung entwickelt, und die im
allgemeinen innerhalb von Stunden oder Tagen abklingt. Die
individuelle Vulnerabilität und die zur Verfügung stehenden
Bewältigungsmechanismen (Coping-Strategien) spielen bei Auftreten
und Schweregrad der akuten Belastungsreaktionen eine Rolle. Die
Symptomatik zeigt typischerweise ein gemischtes und wechselndes
Bild, beginnend mit einer Art von \"Betäubung\", mit einer gewissen
Bewusstseinseinengung und eingeschränkten Aufmerksamkeit, einer
Unfähigkeit, Reize zu verarbeiten und Desorientiertheit. Diesem
Zustand kann ein weiteres Sichzurückziehen aus der Umweltsituation
folgen (bis hin zu dissoziativem Stupor, siehe F44.2) oder aber
ein Unruhezustand und Überaktivität (wie Fluchtreaktion oder
Fugue). Vegetative Zeichen panischer Angst wie Tachykardie,
Schwitzen und Erröten treten zumeist auf. Die Symptome erscheinen
im allgemeinen innerhalb von Minuten nach dem belastenden Ereignis
und gehen innerhalb von zwei oder drei Tagen, oft innerhalb von
Stunden zurück. Teilweise oder vollständige Amnesie (siehe F44.0)
bezüglich dieser Episode kann vorkommen. Wenn die Symptome
andauern, sollte eine Änderung der Diagnose in Erwägung gezogen
werden.