• Hallo Forum!
    Bei uns werden auf der Päd. ab und zu gesunde Kinder aufgenommen, weil die Mutter stationär behandelt wird (und niemand für das Kind hat).
    Welchen der Z76.- Kodes sollte man bevorzugen?
    Oder von vornherein ablehnen (schwierig) oder eine Diagnose (Infekt o.ä.) finden (gefährlich).
    Vielen Dank
    D.Zierold
    :bounce:

    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

  • Hallo Frau Zierold,
    wir haben öfter solche Fälle wie Begleitpersonen:
    gesunde Ehepartner, Eltern oder Kinder.
    Diese Fälle berechnen wir den Kassen natürlich nicht und kodieren Sie mit
    Z76.3, sonst tauchen diese Fälle beim IMC Benchmark als fehler DRG auf

    Einen sonnigen Tag
    wünscht
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Das Abrechnen einer Begleitperson würde auch zu -in diesem Falle berechtigten- Stirnrunzeln bei Ihren Kostenträgern führen denn das KHEntgG regelt diese Frage ja (wie übrigens auch schon die gute alte BPflV) in § 2 Abs. 2 Nr. 3, wonach die medizinisch notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehört, welche widerum mit den Fallpauschalen abgegolten sind.

    Fragt sich allenfalls: was bedeutet medizinisch notwendig......?

    Grüße aus Essen

    Frank Dünnwald